Pfändungs- und Einziehungsverfügung - was passiert jetzt
Guten Tag zusammen. Ich hätte auch einmal eine Frage.
Zur Vorgeschichte:
Mein Mann und ich haben getrennte Konten und ein gemeinsames Konto für die Haushaltskosten (Miete, Strom usw.).
Ich habe von meinem Konto einen Dauerauftrag auf dieses Konto, mein Mann zahlt seinen Anteil Anfang des Monats meist bar ein.
Das Konto weist immer genau den Betrag auf, den wir brauchen um die Fixkosten zu decken. Es ist darum nach den ganzen Lastschriften und Daueraufträgen auf 0.
Mein Mann hat für die KFZ-Steuer die Einzugsermächtigung auf dieses Konto laufen (weiß der Geier warum) und natürlich wies das Konto keine Deckung auf - der vom Finanzamt abgebuchte Betrag ging wieder zurück. Es kam wenig später ein Schreiben vom Finanzamt mit der Anweisung, das Geld binnen einer Woche zu überweisen. Ich sagte ihm noch "Mach das. Denk dran." Er wollte es von seinem Konto überweisen.
Natürlich hat er es wie der Teufel so will vergessen... Jetzt trudelt hier (für mich aus heiterem Himmel) gestern eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung ein! Im Leben hatte ich mit so etwas noch nichts am Hut! Bin völlig außer mir!
Was geschieht denn da jetzt? Die Vefügung wurde wohl der Bank am 15.02. zugestellt. Nach dem, was ich so gegoogelt habe, wird diese Pfändung vier Wochen später wirksam oder wie ist das?
Es handelt sich ja "nur" um 133 € - d. h. wenn wir jetzt diesen Betrag auf dem Konto bereitstellen und die Bank das sofort (also schon vor Ablauf dieser 4 Wochen) an das Finanzamt weitergibt, ist das Ganze damit erledigt??
Meine Sorge ist vor allem die Sperrung des Kontos, wie kann ich mir sowas vorstellen - gehen denn unsere Abbuchungen weiterhin ab - oder fließt das ganze Geld, was wir dafür einzahlen, dann munter ans Finanzamt?? Ich habe keine Vorstellung davon.
Wie gehen wir strategisch am besten vor, wen rufen wir zuerst an - Bank? Finanzamt?
Ich habe es jetzt ja noch in der Hand, ich könnte einfach meinen Dauerauftrag auf das Gemeinschaftskonto stoppen, und mein Mann könnte mir - bis auf diese 133 €, die wir auf das gemeinsame Konto zur "Schuldentilgung" einzahlen würden - seinen Anteil auf mein Konto überweisen, damit wir zumindest die Miete über mein Konto zahlen können. Ob ich aber die ganzen Lastschriften (Strom, Internet etc.) so schnell auf mein Konto umgeschrieben kriege?? Der nächste 1. rückt rasch näher... Ich habe keine Lust, dass von dem dann möglicherweise gesperrten Konto die Lastschriften nicht abgehen und dadurch auch noch Kosten entstehen.
Ich nehme auch an, die Bank wird "not amused" sein und uns vielleicht das Konto kündigen wenn das Ganze durch ist? Gibt es einen Schufa-Eintrag?
Wie kooperativ ist das Finanzamt - wenn wir die bitten, die Verfügung aufzuheben (geht das überhaupt) - indem wir noch heute überweisen oder sowas?
Ich könnte wirklich ausrasten... Nur durch die Schlampigkeit meines Mannes haben wir jetzt so einen Mist am Hals!!
6 Antworten
Dein Ausrasten hilft ja nun auch nicht. Also erstmal ruhiger werden. Dann den Mann fragen, wieviele Schreiben des Finanzamtes er denn schon übersehen hat. Die Pfändungsverfügung kommt normalerweise nicht, wenn das Geld einmal nicht gezahlt wurde. In der Regel kommt dann erstmal ein Pfändungsbeamter. Was genau steht denn in der Pfändungs- und Einziehungsverfügung drin? Irgendwo in der Mitte oder zum Schluss des Briefes steht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, dass das Geld bis spätestens xxx auf das Konto yyy zu zahlen ist, da ansonsten das Konto gepfändet wird.
Also nochmal: erstmal runterfahren und dann in aller Ruhe das Schreiben lesen. Und zwar von oben bis unten. Dann das Finanzamt anrufen und fragen, ob du das Geld auch bar vorbeibringen kannst. Wenn das geht, dann ab zum Finanzamt. Wenn das nicht geht, dann ab zur Bank, Überweisung vornehmen und von der Bank bescheinigen lassen, dass die Überweisung getätigt wurde (nicht nur, dass der Auftrag entgegen genommen wurde !). Anschließend die Kopie der Überweisung mit der Bescheinigung an das Finanzamt senden mit der Bitte, den Pfändungs- und Einziehungsbeschluss zurück zu nehmen.
Danach mit deinem Mann ein ernstes Wörtchen reden ;-)
Ach ja, du wirst nicht doppelt zahlen müssen. Nur Gebühren und Zinsen kommen jetzt noch dazu.
Eijeijei, es geht hier um 133,00 Euro zzgl. Gebühren. Zahl die doch einfach und gut ist. Dann kommt ein weitere Beleg vom Finanzamt in dem die Pfändungs- und Einziehungsverfügung aufgehoben wird. Zusätzlich würde ich bei der Bank anrufen, die Sache erklären und beim Finanzamt anrufen und die Sache erklären und schon ist es erledigt. Deinem Mann würde ich jegliches Geldgeschäft untersagen wenn er nichtmal in der Lage ist ne Überweisung pünktlich zu erledigen. Im übrigen finde ich es sehr ungewöhnlich, dass bereits nach EINER EINZIGEN Mahnung bereits eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung kommt. In der Regel kommt da schon nochmal ein Schreiben, beim Finanzamt kann es natürlich auch anders sein. Und noch ein Tipp: Man sollte nicht so hart kalkulieren, dass das Konto jeden Monatsende auf Null ist wenn man auf diesem Konto nichtmal einen minimalen Dispo hat.
Ich würde mit den Finanzamt sprechen.
Wenn Sie sehen, dass der Schuldner etwas verschlammt hat und es einsieht und an einer Korrektur arbeitet, dann sind sie meistens kooperativ. Zumindest werden sie dir sagen, was du jetzt noch tun kannst. Wenn du mit dem Finanzamt vereinbarst, das Geld sofort zu überweisen, dann kann damit vielleicht die Sache erledigt sein.
Mein Rat: Sprich noch heute mit dem Finanzamt und versuche eine Klärung herbeizuführen.
Wie gehen wir strategisch am besten vor, wen rufen wir zuerst an - Bank? Finanzamt?
Generell zuerst den Gläubiger kontaktieren, dann sofort den offenen Betrag überweisen.
Der Gläubiger wird dann (nach Gutschrift) die Pfändung zurück ziehen.
Sofort den Steuerbetrag überweisen, dann ist alles erledigt. In Zukunft nicht mehr schlampen und evtl. einen Dauerauftrag (1 mal jährlich zu diesem Termin) geben. Das Konto muss natürlich immer gedeckt sein. Schlamperei zahlt sich auf Dauer nicht aus.