Pfändungs- und Einziehungsverfügung - was passiert jetzt

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Dein Ausrasten hilft ja nun auch nicht. Also erstmal ruhiger werden. Dann den Mann fragen, wieviele Schreiben des Finanzamtes er denn schon übersehen hat. Die Pfändungsverfügung kommt normalerweise nicht, wenn das Geld einmal nicht gezahlt wurde. In der Regel kommt dann erstmal ein Pfändungsbeamter. Was genau steht denn in der Pfändungs- und Einziehungsverfügung drin? Irgendwo in der Mitte oder zum Schluss des Briefes steht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, dass das Geld bis spätestens xxx auf das Konto yyy zu zahlen ist, da ansonsten das Konto gepfändet wird.

Also nochmal: erstmal runterfahren und dann in aller Ruhe das Schreiben lesen. Und zwar von oben bis unten. Dann das Finanzamt anrufen und fragen, ob du das Geld auch bar vorbeibringen kannst. Wenn das geht, dann ab zum Finanzamt. Wenn das nicht geht, dann ab zur Bank, Überweisung vornehmen und von der Bank bescheinigen lassen, dass die Überweisung getätigt wurde (nicht nur, dass der Auftrag entgegen genommen wurde !). Anschließend die Kopie der Überweisung mit der Bescheinigung an das Finanzamt senden mit der Bitte, den Pfändungs- und Einziehungsbeschluss zurück zu nehmen.

Danach mit deinem Mann ein ernstes Wörtchen reden ;-)

Ach ja, du wirst nicht doppelt zahlen müssen. Nur Gebühren und Zinsen kommen jetzt noch dazu.

Eijeijei, es geht hier um 133,00 Euro zzgl. Gebühren. Zahl die doch einfach und gut ist. Dann kommt ein weitere Beleg vom Finanzamt in dem die Pfändungs- und Einziehungsverfügung aufgehoben wird. Zusätzlich würde ich bei der Bank anrufen, die Sache erklären und beim Finanzamt anrufen und die Sache erklären und schon ist es erledigt. Deinem Mann würde ich jegliches Geldgeschäft untersagen wenn er nichtmal in der Lage ist ne Überweisung pünktlich zu erledigen. Im übrigen finde ich es sehr ungewöhnlich, dass bereits nach EINER EINZIGEN Mahnung bereits eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung kommt. In der Regel kommt da schon nochmal ein Schreiben, beim Finanzamt kann es natürlich auch anders sein. Und noch ein Tipp: Man sollte nicht so hart kalkulieren, dass das Konto jeden Monatsende auf Null ist wenn man auf diesem Konto nichtmal einen minimalen Dispo hat.

Ich würde mit den Finanzamt sprechen.

Wenn Sie sehen, dass der Schuldner etwas verschlammt hat und es einsieht und an einer Korrektur arbeitet, dann sind sie meistens kooperativ. Zumindest werden sie dir sagen, was du jetzt noch tun kannst. Wenn du mit dem Finanzamt vereinbarst, das Geld sofort zu überweisen, dann kann damit vielleicht die Sache erledigt sein.

Mein Rat: Sprich noch heute mit dem Finanzamt und versuche eine Klärung herbeizuführen.

Wie gehen wir strategisch am besten vor, wen rufen wir zuerst an - Bank? Finanzamt?

Generell zuerst den Gläubiger kontaktieren, dann sofort den offenen Betrag überweisen.

Der Gläubiger wird dann (nach Gutschrift) die Pfändung zurück ziehen.

Sofort den Steuerbetrag überweisen, dann ist alles erledigt. In Zukunft nicht mehr schlampen und evtl. einen Dauerauftrag (1 mal jährlich zu diesem Termin) geben. Das Konto muss natürlich immer gedeckt sein. Schlamperei zahlt sich auf Dauer nicht aus.