Pfändungs- und Einziehungsverfügung - was passiert jetzt
Guten Tag zusammen. Ich hätte auch einmal eine Frage.
Zur Vorgeschichte:
Mein Mann und ich haben getrennte Konten und ein gemeinsames Konto für die Haushaltskosten (Miete, Strom usw.).
Ich habe von meinem Konto einen Dauerauftrag auf dieses Konto, mein Mann zahlt seinen Anteil Anfang des Monats meist bar ein.
Das Konto weist immer genau den Betrag auf, den wir brauchen um die Fixkosten zu decken. Es ist darum nach den ganzen Lastschriften und Daueraufträgen auf 0.
Mein Mann hat für die KFZ-Steuer die Einzugsermächtigung auf dieses Konto laufen (weiß der Geier warum) und natürlich wies das Konto keine Deckung auf - der vom Finanzamt abgebuchte Betrag ging wieder zurück. Es kam wenig später ein Schreiben vom Finanzamt mit der Anweisung, das Geld binnen einer Woche zu überweisen. Ich sagte ihm noch "Mach das. Denk dran." Er wollte es von seinem Konto überweisen.
Natürlich hat er es wie der Teufel so will vergessen... Jetzt trudelt hier (für mich aus heiterem Himmel) gestern eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung ein! Im Leben hatte ich mit so etwas noch nichts am Hut! Bin völlig außer mir!
Was geschieht denn da jetzt? Die Vefügung wurde wohl der Bank am 15.02. zugestellt. Nach dem, was ich so gegoogelt habe, wird diese Pfändung vier Wochen später wirksam oder wie ist das?
Es handelt sich ja "nur" um 133 € - d. h. wenn wir jetzt diesen Betrag auf dem Konto bereitstellen und die Bank das sofort (also schon vor Ablauf dieser 4 Wochen) an das Finanzamt weitergibt, ist das Ganze damit erledigt??
Meine Sorge ist vor allem die Sperrung des Kontos, wie kann ich mir sowas vorstellen - gehen denn unsere Abbuchungen weiterhin ab - oder fließt das ganze Geld, was wir dafür einzahlen, dann munter ans Finanzamt?? Ich habe keine Vorstellung davon.
Wie gehen wir strategisch am besten vor, wen rufen wir zuerst an - Bank? Finanzamt?
Ich habe es jetzt ja noch in der Hand, ich könnte einfach meinen Dauerauftrag auf das Gemeinschaftskonto stoppen, und mein Mann könnte mir - bis auf diese 133 €, die wir auf das gemeinsame Konto zur "Schuldentilgung" einzahlen würden - seinen Anteil auf mein Konto überweisen, damit wir zumindest die Miete über mein Konto zahlen können. Ob ich aber die ganzen Lastschriften (Strom, Internet etc.) so schnell auf mein Konto umgeschrieben kriege?? Der nächste 1. rückt rasch näher... Ich habe keine Lust, dass von dem dann möglicherweise gesperrten Konto die Lastschriften nicht abgehen und dadurch auch noch Kosten entstehen.
Ich nehme auch an, die Bank wird "not amused" sein und uns vielleicht das Konto kündigen wenn das Ganze durch ist? Gibt es einen Schufa-Eintrag?
Wie kooperativ ist das Finanzamt - wenn wir die bitten, die Verfügung aufzuheben (geht das überhaupt) - indem wir noch heute überweisen oder sowas?
Ich könnte wirklich ausrasten... Nur durch die Schlampigkeit meines Mannes haben wir jetzt so einen Mist am Hals!!
6 Antworten
Dein Ausrasten hilft ja nun auch nicht. Also erstmal ruhiger werden. Dann den Mann fragen, wieviele Schreiben des Finanzamtes er denn schon übersehen hat. Die Pfändungsverfügung kommt normalerweise nicht, wenn das Geld einmal nicht gezahlt wurde. In der Regel kommt dann erstmal ein Pfändungsbeamter. Was genau steht denn in der Pfändungs- und Einziehungsverfügung drin? Irgendwo in der Mitte oder zum Schluss des Briefes steht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, dass das Geld bis spätestens xxx auf das Konto yyy zu zahlen ist, da ansonsten das Konto gepfändet wird.
Also nochmal: erstmal runterfahren und dann in aller Ruhe das Schreiben lesen. Und zwar von oben bis unten. Dann das Finanzamt anrufen und fragen, ob du das Geld auch bar vorbeibringen kannst. Wenn das geht, dann ab zum Finanzamt. Wenn das nicht geht, dann ab zur Bank, Überweisung vornehmen und von der Bank bescheinigen lassen, dass die Überweisung getätigt wurde (nicht nur, dass der Auftrag entgegen genommen wurde !). Anschließend die Kopie der Überweisung mit der Bescheinigung an das Finanzamt senden mit der Bitte, den Pfändungs- und Einziehungsbeschluss zurück zu nehmen.
Danach mit deinem Mann ein ernstes Wörtchen reden ;-)
Ach ja, du wirst nicht doppelt zahlen müssen. Nur Gebühren und Zinsen kommen jetzt noch dazu.
mach dir keine sorgen. das wird schon wieder, wenn du das geld bezahlt hast. aber spätestens morgen wirst du jemanden am finanzamt erreichen. viel glück.
Vielen Dank für das Sternchen :-)
Hast Du denn jemanden erreicht beim Finanzamt? Wie ist die Sache denn nun ausgegangen?
Dein Ausrasten hilft ja nun auch nicht.
Stimmt absolut! Aber ich kann's nunmal nicht ändern...
Dann den Mann fragen, wieviele Schreiben des Finanzamtes er denn schon übersehen hat.
Die Reihenfolge war so: Abbuchung vom Kto und gleich wieder Gutschrift, weil keine Deckung vorhanden. Kurze Zeit später eine Mahnung vom Finanzamt dass der Betrag binnen einer Woche zu überweisen ist. Keine Zahlung durch meinen Mann "jaja, klar, mach ich." Und dann war das Schreiben aus den Augen, aus dem Sinn. Und gestern ging eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung hier ein, bzw. die Benachrichtigung darüber, dass diese an unsere Bank gesendet worden ist.
Es steht dort zwar allerhand juristischer Kram, aber keinerlei Fristen. Es gibt ein kurzes Anschreiben an meinen Mann (ich kürze mal ab):
"hiermit übersende ich Ihnen die für Sie bestimmte Ausfertigung der Pfändungs- und Einziehungsverfügung. Diese ist dem Drittschuldner am 15.02. zugestellt worden. Sie haben sich jeder Verfügung über den pfändbaren Teil der Ansprüche zu enthalten. Sie dürfen ihn daher auch nicht einziehen oder abtreten. [...]"
In der Regel kommt dann erstmal ein Pfändungsbeamter.
Das hätte noch gefehlt! Wie peinlich ist das denn!
in aller Ruhe das Schreiben lesen. Und zwar von oben bis unten
Habe ich schon mehrmals, aber ich werde daraus nicht schlauer...
Wenn das natürlich ginge mit dem Bar einzahlen - wäre das wunderbar! Nur halt wie gesagt - Karneval im Rheinland... Ich hoffe, wir kriegen dort einen heute. Gestern war's natürlich unmöglich. Weswegen sich meine Wut und Unsicherheit natürlich über Nacht gesteigert haben.
Danach mit deinem Mann ein ernstes Wörtchen reden ;-)
Glaub mal dass ich DAS gestern schon erledigt habe...!!!
Eijeijei, es geht hier um 133,00 Euro zzgl. Gebühren. Zahl die doch einfach und gut ist. Dann kommt ein weitere Beleg vom Finanzamt in dem die Pfändungs- und Einziehungsverfügung aufgehoben wird. Zusätzlich würde ich bei der Bank anrufen, die Sache erklären und beim Finanzamt anrufen und die Sache erklären und schon ist es erledigt. Deinem Mann würde ich jegliches Geldgeschäft untersagen wenn er nichtmal in der Lage ist ne Überweisung pünktlich zu erledigen. Im übrigen finde ich es sehr ungewöhnlich, dass bereits nach EINER EINZIGEN Mahnung bereits eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung kommt. In der Regel kommt da schon nochmal ein Schreiben, beim Finanzamt kann es natürlich auch anders sein. Und noch ein Tipp: Man sollte nicht so hart kalkulieren, dass das Konto jeden Monatsende auf Null ist wenn man auf diesem Konto nichtmal einen minimalen Dispo hat.
Rein vom rechtlichen her ist das Finanzamt nicht einmal dazu verpflichtet, eine Mahnung zu schicken.
Und dann wird man wegen eines solchen geringen Betrages gleich als Steuersünder abgestempelt und darf nicht mehr über sein Konto verfügen! Ohne Vorwarnung!
Das ist ja wohl ein Unding sondergleichen! Wo leben wir denn?!
Wie gut dass das nur unser zusätzliches Konto ist, bei dem Einnahmen und Ausgaben fest geregelt sind, und keines über das Gehaltseingang und variable Kosten laufen. Dann würden wir jetzt schön blöd dastehen ohne Geld! Wegen einer KFZ-Steuer, die noch nicht einmal 4 Wochen überfällig ist! Ich glaube ich spinne langsam!!
Bareinzahlung beim Finanzamt ging nicht, weil die Herrschaften keine Bar-Kasse vor Ort haben. Wir also das Geld auf besagtem Konto eingezahlt und auf Anraten der Sachbearbeiterin überwiesen.
Pustekuchen! Die Überweisung hängt jetzt im System, weil das Konto offensichtlich schon gesperrt ist und die Bank war nicht in der Lage, den Auftrag telefonisch zu stornieren. Ja das würde ja in so einem Fall ohnehin automatisch abgebucht, was der Finanzverwaltung zusteht. ZUSTEHT! Die Beamten sollten mal in ihrem System prüfen, was UNS vom Finanzamt noch an Rückzahlungen von der Steuer zusteht, DAS haben wir nämlich auch noch nicht bekommen! Aber wenn sie Geld kassieren wollen sind sie natürlich ungleich schneller...
Mein Mann kontaktiert jetzt mit dem Einzahlungsbeleg wiederum das Finanzamt, damit die sich das Geld "ziehen" (wie einfach man doch über anderer Leute Konto verfügen kann, ich fasse es wirklich nicht! Ich hatte mich auf ein paar freie Tage gefreut, die ich bitter nötig hatte und so kriegt man es von allen Seiten verdorben!)
Im übrigen finde ich es sehr ungewöhnlich, dass bereits nach EINER EINZIGEN Mahnung bereits eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung kommt.
DAS finde ich in der Tat auch ehrlich gesagt sehr unverschämt! Wenn ich bedenke, wie oft ich im Büro unsere Kunden mahne und noch freundlich Ratenzahlung anbiete wenn's nicht geht... Da nach einer Mahnung gleich mal eine Pfändung einzuleiten finde ich sehr unangemessen, insbesondere in Anbetracht dieses geringen Betrages... Ich will die Schuld nicht abwälzen, die ganz klar im Versäumnis meines Mannes liegt, aber mal im Ernst - muss man wegen 133 € gleich ein Konto pfänden?!?!
Und noch ein Tipp: Man sollte nicht so hart kalkulieren, dass das Konto jeden Monatsende auf Null ist wenn man auf diesem Konto nichtmal einen minimalen Dispo hat.
Ganz auf 0 ist es auch nicht, das habe ich übertrieben dargestellt. Wir haben immer noch einen Puffer von 40-60 € (die aber nun mal nicht für 133 € reichen). Dispo wollten wir ganz bewusst nicht, es soll ein Guthabenkonto sein. Dieses Konto ist einzig und allein für GEMEINSAME Abbuchungen gedacht. Jeder zahlt zu gleichen Teilen ein, die Fixkosten gehen ab, fertig. Den Rest bestreiten wir von unseren eigenen Konten. Auf denen es natürlich einen Dispo gibt.
Den Puffer auf dem Gemeinschaftskonto brauchen wir dann meist bis Ende des Monats auf, für gemeinsame Anschaffungen oder Unternehmungen.
Ich würde mit den Finanzamt sprechen.
Wenn Sie sehen, dass der Schuldner etwas verschlammt hat und es einsieht und an einer Korrektur arbeitet, dann sind sie meistens kooperativ. Zumindest werden sie dir sagen, was du jetzt noch tun kannst. Wenn du mit dem Finanzamt vereinbarst, das Geld sofort zu überweisen, dann kann damit vielleicht die Sache erledigt sein.
Mein Rat: Sprich noch heute mit dem Finanzamt und versuche eine Klärung herbeizuführen.
Auch hier zunächst - vielen, vielen Dank für die schnelle Hilfe!
Das gibt mir etwas Hoffnung, dass wir das Schlimmste (Kontosperrung etc.) noch verhindern können.
Es ist wie gesagt Karneval im Rheinland, ich hoffe dass wir heute dort jemanden "erwischen".
Wie gehen wir strategisch am besten vor, wen rufen wir zuerst an - Bank? Finanzamt?
Generell zuerst den Gläubiger kontaktieren, dann sofort den offenen Betrag überweisen.
Der Gläubiger wird dann (nach Gutschrift) die Pfändung zurück ziehen.
Herzlichen Dank für die absolut schnelle Antwort! Ich bin begeistert!
Wir hatten ja gestern schon versucht dort anzurufen - aber an Rosenmontag im Rheinland - da hat man keine Chance...
Natürlich hat der Tag Wartezeit die Panik geschürt... Ich konnte kaum schlafen und rege mich wirklich fürchterlich auf.
Ich habe gelesen, dass selbst wenn man in der Zwischenzeit gezahlt hat, das Geld trotzdem bei "aktiver" (wie immer man das nennen mag) Pfändung nochmal eingezogen wird und man es wahrscheinlich auch nicht zurück bekommt? So hatte ich es verstanden. So dicke haben wir es nicht dass wir mal eben auch noch doppelt zahlen könnten.
Keine Angst. Solltet Ihr wirklich versehentlich doppelt zahlen, so kriegt ihr die Überzahlung auch zurück. Das Finanzamt will nur das, was ihm zusteht.
Sofort den Steuerbetrag überweisen, dann ist alles erledigt. In Zukunft nicht mehr schlampen und evtl. einen Dauerauftrag (1 mal jährlich zu diesem Termin) geben. Das Konto muss natürlich immer gedeckt sein. Schlamperei zahlt sich auf Dauer nicht aus.
Auch hier - Danke sehr für den Kommentar!
Wie beim ersten Beitrag schon kommentiert - ich habe allerhand gelesen über Pfändungen und Angst, dass wir doppelt zahlen wenn wir jetzt in diese Pfändung "hineinpfuschen" und kommentarlos von uns aus überweisen - darum hoffe ich dringlichst, dass wir schnellstmöglich jemanden ans Telefon bekommen beim Finanzamt.
"Schlamperei zahlt sich auf Dauer nicht aus"
Das zeige ich meinem Mann. ;-) Schön dass auch andere so denken... Eigentlich hat er jedes Jahr dafür gesorgt, dass er den Betrag für die Steuer im Januar gleich mit einzahlt. Diesmal hat er aber nicht daran gedacht, dann halt nicht auf die Zahlungsforderung reagiert (gestern nach Erhalt der Verfügung: wühl, wühl im Ablagestapel "oh Mist". Ohne Worte!)
Das ist schon mal gut zu wissen!
Danke für deinen hilfreichen Beitrag. Ich bin schon ruhiger geworden beim Schreiben. ;-) Manchmal muss es einfach rausgelassen werden und dann geht's wieder...