Konto ist nicht der Schufa gemeldet (Online Bank), kann Pfändung greifen?
Ich habe bei der Tomorrow Bank https://www.tomorrow.one/de-de/
ein Konto, seit 3 Jahren, Tomorrow arbeit nicht mit der Schufa zusammen und meldet dieses Konten auch nicht der Schufa, Deutscher Kundenservice sitzt zwar in Hamburg, aber die Bank im Ausland, man hat eine deutsche IBAN.
Schufa Auskunft habe ich Gestern erhalte, laut Schufa habe ich KEIN Konto.
Wie sieht das eigentlich bei Pfändungen auch, zum Beispiel von Inkassos ?
Wie bekommen die das überhaupt raus, wenn dies weder der Schufa gemeldet wurde noch sonst irgendwo das Konto gelistet wurde ?
4 Antworten
Eine direkte Pfändung wird nicht greifen können, da das Konto nicht der Schufa gemeldet ist, dies ist auch der Grund waren die sogenannten "Neo-Banken" immer mehr wachsen.
Die Inkassos können nur durch Titel vollstrecken lassen, in dem der Gerichtsvollzieher vorbei kommt.
Laut Schufa hat man dann eigentlich gar kein Konto.
Desweiteren besteht auch in Deutschland nicht die Pflicht ein Konto zu haben, auch wenn man Titel und Schulden hat.
Ich habe mir die Seite gerade angeschaut. Von "Bank im Ausland" lese ich da nicht zwingend etwas.
Was die Schufa betrifft - vielleicht ist diese Online-Bank kein Schufa-Mitglied, da sie keine Kredite vergibt = man das Konto vielleicht nicht überziehen kann. Dadurch wäre eine Schufa-Mitgliedschaft m.M.n. überflüssig.
Nichtsdestotrotz: da es sich um Girokonten im gesetzlichen Sinne zu handeln scheint, müssen die Konten bei Angabe des Vermögensverzeichnisses m.A.n. angegeben werden.
Inwieweit dann Gläubiger die Konten bei diesem Geldinstitut pfänden können, vermag ich nicht zu beurteilen.
Sie haben keine Bank Lizenz, daher auch keine Meldung an die Schufa, sie kooperieren mit der Solaris Bank. Kundenservice u.a sitzt in Hamburg, aber die "Hauptbank" sitzt in Malta.
Was soll das mit der Schufa zu tun haben? Wenn es ein Konto mit Guthaben gibt, dann hast du eine Forderung gegen eine Bank, die natürlich gepfändet werden kann. Der Gläubiger benötigt dazu aber mindestens den Namen der Bank. Wenn du eine Vermögensauskunft abgeben musst, musst du auch dieses Konto angeben.
Natürlich, der GV kommt, sieht Deine Karte/Kontoauszüge, und schon gehts los.
Bitte was ist Bl.?
Es gibt einen PÜB, wie sonst sollte gepfändet werden können. Und wen schicke auch ich los, den GV.
Und wie bekommt der Geld, vom Schulder und aus seinem Konto, woher denn sonst? Und wie kommt der GV an die Kontodaten?
Bei uns auf dem Land immer noch über den Schuldner, das mag natürlich in Deiner Region anders sein.
Vollstreckung bedeutet nicht zugleich, Kontopfändung. Desweiteren besteht keine Konto Pflicht in Deutschland. Ist kein Konto der Schufa gemeldet, ist "Er" "Kontolos", ein GV muss auch nicht alles wissen.
Wir sind aber pfiffig, das vergessen viele.
Es gibt einen PÜB, wie sonst sollte gepfändet werden können. Und wen schicke auch ich los, den GV.
Nein, du stellst einen Antrag auf Erlass des Pfübs beim Vollstreckungsgericht. Die Zustellung des Beschlusses erfolgt vielleicht durch den GV, muss aber auch nicht unbedingt der Fall sein. Der GV tritt also lediglich als Zusteller auf.
Das ist Blödsinn. Für eine Kontopfändung muß ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß vorliegen, den nur der Gläubiger beantragen kann.
Der GV ist da nur ausführende bzw. den Beschluß zustellende Kraft.