Pfändung erhalten?
Habe eine Pfändung erhalten. Diese wurde laut online Banking als vorgemerkt notiert. Das Guthaben ist aber noch im Plus Bereich. Wurde das Konto quasi eingefroren?
Wenn am 01. dann der Lohn gutgeschrieben wird und der Betrag ausgeglichen wurde, kann ich dann direkt mein restliches Guthaben nutzen?
4 Antworten
Wenn am 01. dann der Lohn gutgeschrieben wird und der Betrag ausgeglichen wurde, kann ich dann direkt mein restliches Guthaben nutzen?
Das mußt Du mit der Postbank klären.
Soweit mir bekannt ist, müssen Schuldner gepfändete Salden neurdings selbst zur Überweisung an den Gläubiger autorisieren. Das bedeutet, daß das Geldinstitut als sog. Drittschuldner das gepfändete Geld nicht mehr selbsttätig an den Gläubiger abführt.
Wie schnell man danach wieder über sein restliches Guthaben verfügen kann, weiß nicht.
Bei einem P Konto wird der Pfändbare Betrag auf ein Unterkonto Überwiesen (Commerzbank) wenn dann die Forderung erfüllt ist wird diese an dern Gläubiger überwiesen, Alles über dem Pfändungsbetrag kann man verfügen bei einer Person ca 1180€
Alles über dem Pfändungsbetrag kann man verfügen bei einer Person ca 1180€
Das gilt für ein P-Konto. Hat der FS aber nicht.
Dann ganz schnell eins machen sonst ist das ganze Geld weg
Der Betrag wird erst einmal nicht automatisch ausgeglichen. Da musst Du selber aktiv werden. Erst nach einer gewissen Zeit muss die Bank für deinen Betrag aufkommen und dann wird er, soweit möglich, von deinem Konto genommen. Ja, in der Regel ist dein Geld auf dem Konto nicht für Dich nutzbar, sofern es kein P-Konto ist.
Das heißt, wenn mein Lohn gutgeschrieben wird, kann ich trotzdem kein Geld abheben?
Das kann durchaus sein.
Aber dann verstehe ich das nicht! . (Über Kontoguthaben oberhalb der Pfandsummen können Sie wie gewohnt verfügen.)Obwohl mein Konto gesperrt ist
Sprich mit dem Geldinstitut. Das Restguthaben und alle Folgeeingänge müssen spätestens dann wieder verfügbar sein, wenn die Pfändung erledigt ist = wenn das gepfändete Geld an den Gläubiger ausgekehrt wurde.
Ja und das geschieht erst nach 4 Wochen, das ich ja echt kacke. Obwohl ich die Pfändung sofort begleichen könnte. Das ist ein System das muss man nicht verstehen!
Dann geh doch zur Bank und überweise den geschuldeten Betrag separat an den Gläubiger. Dadurch wird die Pfändung hinfällig.
Ansonsten Rechnungen stets sofort bezahlen und/oder P-Konto einrichten. Dann hast Du diese Probleme nicht.
Die Postbank ist aufgrund der Kontopfändung verpflichtet, den Pfandbetrag aus Ihrem Kontoguthaben an den Pfandgläubiger zu überweisen. Dies wird nach Ablauf der Schuldnerschutzfrist (4 Wochen nach Pfändungseingang bei der Postbank) geschehen. Bis dahin hat die Postbank Ihre Konten bis zur Höhe des Pfandbetrages gesperrt. Über Kontoguthaben oberhalb der Pfandsummen können Sie wie gewohnt verfügen.
Wenn Sie keinen Pfändungsschutz benötigen, wäre der Pfändungsvorgang mit Überweisung der vollständigen Pfändungssumme nun erledigt. Wenn Sie Einwände gegen die Kontopfändung erheben wollen, müssen Sie sich an das Vollstreckungsgericht oder den Pfandgläubiger wenden – die Postbank ist in diesem Verfahren lediglich der Drittschuldner.
Meines Wissens nach kannst du jederzeit deiner Bank den Auftrag geben,die Pfändung zu begleichen. Lediglich seitens der Bank erfolgt erst in 4 Wochen eine Zahlung, sofern die Pfändung bis dahin besteht.
Wandel es in ein P-Konto um. Kostenlos und den Antrag kannst du herunterladen.
https://www.postbank.de/privatkunden/pfaendungsschutzkonto.html
aber ich besitze ja noch kein P-Konto.