können Gläubiger an das Sparkonto heran?
Können Schuldner ein Sparkonto/Sparbuch anlegen auch danach wenn man die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat das man nix hat? Wären dann Guthaben welche 1000€ übersteigt von Pfändungen belegt?Und wie ist es wenn man ein P-Konto hat darf man dort nicht mehr als 1028€ im haben sein?
3 Antworten
Diese Konten sind vollständig pfändbar. Beim Sparbuch u.ä. muss jedoch zusätzlich das Sparbuch an sich gepfändet bzw. herausgegeben werden, bevor der Gläubiger an das Geld kommt.
Wenn der Gläubiger, erfährt das es ein Sparbuch gibt, wird er sicherlich versuchen dieses. zu bekommen. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wenn man es nicht freiwillig heraus gibt , könnte zum Beispiel ein richterlicher Durchsuchungsbeschluß beantragt werden. Der besagt, das die Wohn u. Geschäftsräume des Schuldners und sämtliche Behältnisse gewaltsam geöffnet werden können um Beispielsweise an das Sparbuch oder andere Pfandgegenstände zu gelangen. Gibt man vor das Sparbuch ist verloren gegangen muß man bei der Bank darüber eine EV. abgeben. Es wird ein neues ausgestellt aber wehe dem der dabei lügt. EV s. können mit einer Gefängnisstrafe belegt werden. Da mit Sicherheit bei der Bank eine Kontopfändung besteht, werden bei dieser Bank nämlich sämtliche Konten des Schulners gesperrt und man hat arge Schwierigkeiten diese wieder frei zu bekommen.
In der Eidesstattlichen Versicherung muss jede Geldquelle angegeben werden, die man hat. Selbst Bargeld! Sonst ist das ein strafbarer Meineid! Für Sparbücher gibt es keine Pfändungsgrenze! Damit hast du deinen Verpflichtungen nachzukommen.
1028 € ist die Grenze für Einzelpersonen. Alles was im laufenden Monat darüber liegt, wird gepfändet. Also auch ein Guthabenübertrag aus dem Vormonat.
Bis zum Pfändungsfreibetrag ,ja.Wenn du Probleme mit den Gläubigern hast,dann richte dir ein P Konto ein