Hochzeitskleid am Hochzeitstag pfänden?
Hallo,
Ich wollte endlich die Eintreibung älterer Schulde durchsetzen und habe entdeckt, dass die Schuldnerin bald heiraten.
Da dieser Fall schon länger besteht und die Schuldnerin unbelehrbar ist , würde ich die Pfändung gerne am Hochzeitstag vornehmen.
Dies soll aus zwei Gründen erfolgen:
Erstens werden ihr an diesem Tag Geldgeschenke übereignet und zweitens ist ein Hochzeitskleid doch nicht für eine bescheidene Lebens- und Haushaltsführung gemäß §811 Abs. 1 ZPO notwendig.
Habe ich recht?
Bist du der Gerichtsvollzieher?
Das ist für die Frage nicht wichtig
5 Antworten
Ob Hochzeitskleider pfändbar sind, weiß ich nicht, aber ich bezweifle es.
Auf der Hochzeit pfänden zu wollen, ist schon sehr gehässig und charakterlich scheint Ihr beiden (Schulderin und Du) Euch ähnlich zu sein, wenn Du sie als unbelehrbar beschreibst.
Du kannst ja einen Vollstreckungsauftrag erteilen und darin auf die in der Fragebeschreibung genannten Umstönde hinweisen.
Der Rest obliegt dann dem auftragsausführenden Vollzugsbeamten.
Es ist sehr wohl wichtig. Wenn du keinen Pfändungsbeschluss vom Gericht hast, kannst du dich auch nicht auf die ZPO berufen.
Anscheinend möchte er ja selbst pfänden gehen.
Aber ja, mit dem Titel hast du recht. Hab mich in der Begrifflichkeit vertan.
Die Frage bezieht sich eher auf die Pfändbarkeit des Hochzeitkleides
Wie wäre es das geld nach der Hochzeit einzuholen. Da es sonst bloßtellung ist am tag der Hochzeit. Zumindest aus meiner sicht. Ja ich iann dich verstehen. Aber was ist wahrscheinlicher du bekommst das kleid am tag der hochzeit und machst eine miese laune. Und das spricht sich rum ider du vorderst nach der Hochzeit.
Das ist auch Kalkül ,um die Schuldnerin aufzurütteln
Warscheinlich werden sie an einem Tag heiraten, an dem Du nicht im Dienst bist.
Mal abgesehen von allem, ein Hochzeitskleid bekommt man für einen geringen Betrag, wenn man möchte. Ebenso gibt es sowas als Leihware.
Man braucht einen vollstreckbare klauseltragende Ausfertigung eines Titels. Ein Pfändungsbeschluss ist die Kurzform des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, der für Kontenpfändungen relevant ist.
Auf die ZPO kann sich jeder berufen. Und wenn der Fragesteller den Gerichtsvollzieher eben auf die Hochzeit hinweist, dann ist das sein gutes Recht.