Ich habe heute einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss: Trotz, dass meine Eltern die die offene Schulkosten zahlen! ich bin am verzweifeln. Ich würde sofort telefonisch die Gläubiger anrufen, es ist aber Samstag. Ich bin am verzweifeln.
Es wird beantragt, den nachfolgenden Entwurf als Beschluss auf Pfändung und Überweisung zu erlassen.
...binnen zwei Wochen von der Zustellung dieses Pfändungsbeschlusses an gerechnet, dem Gläubiger bzw. dessen Vertreter zu erklären:
- ob und inwieweit die Drittschuldnerin die Forderung als begründet anerkennt und Zahlung zu leisten bereit sei:
- ob und welche Ansprüche andere Personen an die Forderung machen:
- ob und wegen welche Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet sei:
Die Beantwortung der Fragen wird schriftlich binnen zwei Wochen an den Gläubiger bzw. dessen Vertreter erfolgen.
Was heißt das genau? Können die jederzeit kommen? Ich habe angst.
Ich bin gerade in Panik und habe angst, dass jederzeit der Gerichtsvollzieher kommen könnte. Ich habe doch alles richtig gemacht und komme meinen Zahlungen nach, habe sogar letzten Monat beim Gläubiger angerufen und gefragt, ob die Monatliche Zahlung schon angekommen ist. Sie haben mir am Telefon davon auch nichts gesagt, ansonsten würde ich ja auch Handeln. Ich bin Studentin und gerade in der Klausurenphase.... Sollte ich zum Anwalt? Ich zahle die offene Forderung ja monatlich unddas würde mich wieder sehr viel Geld kosten. Es handelt sich um Schulgebühren....
Vielen Dank für eure Ratschläge