Mahnbescheid falscher Name
Hallo habe einen mahnbescheid bekommen auf meinen Nachnamen aber der Vorname ist ein anderer. Habe aber nix bei Esprit bestellt und habe auch einen anderen Vornamen. Außerdem bin ich tagsüber nie Zuhause und habe vorher auch nie eine Rechnung bekommen oder irgendwas vom Inkasso. Was nun ? Die Polizei kann doch sicher stellen das ich nix bestellt habe. Soll ich Anzeige erstatten ? Soll ich dem mahnbescheid wiedersprechen mit der Begründung dass der Nachname zwar der gleiche ist aber ich nix bestellt habe. Was passiert dann ? Die kosten mit Anwalt Inkasso etc sind 320,00€
4 Antworten
Widerspruch innerhalb 14 Tagen ist wichtig. Begründen muss man das nicht, denn das Gericht prüft beim Erlass des Mahnbescheids auch nicht, ob die Forderung rechtmäßig ist. Es handelt sich um ein vereinfachtes Verfahren. Man kann aber prinzipiell erwähnen, dass der Vorname falsch ist und nichts bei Esprit bestellt wurde.
Oha, das klingt nach Versandbetrug auf deine Kosten. Da hat jemand was auf deinen Namen bestellt.
Mahnbescheid widersprechen ! Dann ist die Gegenseite in der Beweispflicht.
Wie? Du hast fremde, nicht für Dich bestimmte Post geöffnet? Was soll das denn? Rufe das Gericht an und frage den Rechtspfleger, was er für sinnvoll hält und gut ist, oder?
Wenn ein Mahnbescheid vor liegt und dieser Sicher unberechtigt ist, dann muss demselben innerhalb von normal 14 Tagen, oder zumindest fristgerecht widersprochen werden.
Zum einen ist der MB mit falschen Namen nicht zutreffend, das unabhängig eine berechtigten oder unberechtigten Forderung. Allein deshalb muss/sollte der Widerspruch erfolgen.
Was dann später noch kommt ist hier noch kein Thema.