Personenbeförderungsschein beantragt aber noch nicht da. Darf man schon fahren?
Mein Partner hat jetzt demnächst einen neuen Job in einer Taxizentrale wo unter anderen auch Krankentransport im Rollstuhl gefahren werden. Er bekommt den Schein für Personenbeförderung bezahlt. Der Antrag wurde schon gestellt und alle nötigen Unterlagen werden Grad besorgt. Aber es dauert wohl eine Weile wegen langen Bearbeitungszeiten. Und die Ortskenntnisprüfung muss er auch noch machen. Jetzt meinte der Chef er könne sofort beginnen. Und schon mal die krankentransportfahrten fahren auch wenn er den Schein noch nicht hat. Er sei ja schon beantragt. Ich kann das so nicht glauben dass das rechtens ist. Ich kann ja auch net sagen ich darf schon lkw fahren obwohl ich mit dem Schein noch net durch bin. hab halt Bissle schiss das er da ärger bekommen kann wenn er doch mal kontrolliert wird oder vielleicht in ein Unfall verwickelt wird. Und raus kommt er habe noch gar kein Schein in der Tasche
5 Antworten
Nein, er darf noch nicht fahren, erst wenn er den Personenbeförderungsschein in der Tasche hat. Bei einer Kontrolle muss er den Schein vorzeigen können.
Bloß nicht fahren, ohne daß der Schein vorhanden ist!
Ich habe selbst den P-Schein gemacht, bin Flughafentransfer gefahren. Ohne die Erlaubnis in den Händen hätte ich niemals fahren dürfen.
Ein Antrag ist eine Bitte auf Erteilung einer Erlaubnis. Das bedeutet nicht, daß diese Erlaubnis auch schon vorliegt.
lasse dich nicht darauf ein.
Solange du den Schein nicht in der Hand hast ist es verboten zu befördern.
Was er machen kann um die zeit zum überbrücken den mit wagen schein ist so zu sagen der kleine Bruder dar mit darf man Kranken Fahrten machen usw.
Ohne den schein darf er das nicht besonders harte strafe wird das sonst geben aber er kann sich ja erkundiegen bei der zuständiegen stelle ob es möglich ist eine Vorübergehende erlaubnis zu bekommen bis das bearbeitet ist vieleicht geht das auch in diesem bereich.