Personenbeförderungsschein notwendig beim Patientenfahrdienst?
Hallo zusammen, meine Frage ich kann in Niedersachsen eine Stelle als Fahrer im Patientenfahrdienst bekommen, also Patienten aus dem Krankenhaus bzw von Zuhause abholen und in eine Rehaklinik bringen, sowie aus der Reha nach Hause (eingestellt direkt von der Rehaklinik) .meine Frage, brauche ich für die Stelle einen P-Schein? falls ja wäre es nett wenn mir jemand einen Gesetzes Text oder sonstiges posten könnte. Vielen dank im vorraus
4 Antworten
Du bist ja kein Taxifahrer.Aber Wenn ein Schein erforderlich währe hätte man das von Dir bei der Einstellung verlangt.Denn der Arbeitgeber ist verantwortlich für die richtige Beförderung.
Habe selbst ein Jahr in einem ähnlichen Bereich gearbeitet und ich habe keinen P-Schein gebraucht.
ich frage, weil es ja gewerblich ist und keine privat fahrten und normalerweise man ja einen p- schein braucht, so aufjedenfall bei Taxi und Mietwagen Unternehmen
Du brauchst den P-Schein nur für Personenbeförderungen, die PBefG (Personenbeförderungsgesetz) unterliegen. Dann gibt es noch die FreistellungsVO PBefG, nach der u.a. die "Beförderung von Kranken zum Zwecke der Beschäftigungstherapie oder zu sonstigen Behandlungszwecken durch Krankenhäuser oder Heilanstalten" von den Vorschriften des PBefG freigestellt sind. Dieser sogenannte Freistellungsverkehr unterliegt keiner Genehmigung und der Fahrer braucht auch keinen P-Schein.
EIn Bekannter von mir fährt seine Patienten (Suchtklinik) andauernd zum Arzt o.ä. und keinen Personenbeförderungsschein.