Darf ich im öffentlichen Straßenverkehr Radlader fahren?
Mahlzeit @all
Ich arbeite auf einen Bauhof auf einem Dorf . Wir haben viel mit Trecker und Radlader arbeiten zu tun . Nu meine Frage , darf ich mit dem Radlader ( 20 km/h max ) auf öffentlichen Straßen fahren , ich habe die Führerscheine B, M, und L . mein Chef meint ich darf damit fahren . Was ich so im i-net rausgelesen habe darf ich das nicht :-/ was denn nun richtig ???
schon mal vielen dank im Vorraus ;-)
2 Antworten
Was ich so im i-net rausgelesen habe darf ich das nicht
Ich weiß nicht, wo du nachliest bzw warum du das nicht direkt im Gesetz tust - die Regelungen dazu sind jedenfalls eindeutig:
§6 FeV
Klasse L:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Radlader, Rübenvollernter, größere Mähtraktoren , ...) dürfen auf der Straße fahren, wenn sie eine vollständige Beleuchtung haben und entsprechend versichert sind.
Ergänzung: Wenn sie langsamer sind als 20km/h. Schneller nur mit Nummernschild.
Die Frage wird wohl mehr bezüglich der Fahrerlaubnis gewesen sein.