Darf man auf privatem Grundstück Hubschrauber ohne Oilotenschein fliegen?

7 Antworten

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Für den Luftraum gilt das leider nicht. §4 Luftverkehrsgesetz sagt: "Wer ein Luftfahrzeug führt oder bedient (Luftfahrer) bedarf der Erlaubnis." Also leider nicht mal eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Aber cool wär's...

Der Luftraum über einem Grundstück gehört grundsätzlich zum Verfügungsbereich des Eigentümers.

Theoretisch reicht ein privates Grundstück unendlich in die Höhe und in die Tiefe bis zum Erdmittelpunkt.

Die Herrschaft des Eigentümers wird allerdings per Gesetz (Deutschland z. B. das Luftverkehrsgesetz) eingeschränkt, sodass kein Privatbesitzer Überflüge über seinen Grund verbieten darf.

Luftfahrzeuge haben aber die vorgeschriebenen Mindestflughöhen einzuhalten.


http://de.wikipedia.org/wiki/Luftraum#Unterer_Luftraum

Der Grund und Boden ist zwar Privatbesitz, aber der Luftraum über deinem Grundstück gehört zum deutschen Hoheitsgebiet. D.h. es gilt auch dort das Luftverkehrsgesetz. Und dort ist geregelt, dass man zum Führen von bemannten Flugobjekten im deutschen Hoheitsgebiet u.a. eine Erlaubnis ("Pilotenschein") benötigt. Auch für das Landen und Starten von einem privaten Grundstück benötigt man eine sog. Außenstart- und/oder landeerlaubnis. Man darf also nicht mal zuhause ohne Weiteres starten und landen, auch wenn man den Pilotenschein besitzt und das Fluggerät zugelassen ist.

Klar darfst Du das, solange Du nicht in den öffentlichen Luftraum kommst.

Aber für den luftraum gilt das nicht