Lkw-Schein abgelaufen, darf ich trotzdem fahren?
Hallo,
eine Frage, aber bitte an diejenigen die es wirklich wissen und keine Wischi Waschi Antworten. Mein Lkw-Führerschein wird am Mittwoch auslaufen (Kennzahl 95). Verlängerung ist bereits beantragt, es kann sich wirklich nur um max. 1 Woche handeln. Darf ich trotzdem gewerblich fahren? Schließlich sind die auf dem Amt ja lahmarschig.
5 Antworten
Natürlich nicht, wenn er abgelaufen ist dann ist er ungültig. Was meinst du warum es Zeitliche Begrenzungen gibt bei solchen Dokumenten.
falsche Antwort, siehe unten
...ich antworte mal "wischi waschi"! Wenn Dein Führerschein abgelaufen ist, darfst Du damit nicht mehr fahren...egal ob eine Woche, einen Tag oder einen Monat! Und egal, wie lahmarschig die Behörden sind. Das ist nicht meine Meinung (ich bin überzeugt, dass Du keinerlei Schwierigkeiten hast, Deinen LKW trotzdem verantwortungsvoll und sicher durch den Verkehr zu bewegen!), aber halt Gesetz! Wirst Du in einen Unfall verwickelt (muss nicht Deine Schuld sein) gibt es spätestens dann Ärger...oder bei einer Routinekontrolle.
nicht fahren ohne Führerschein. Der ist einfach noch nicht abholbereit.
...wenn möglich! Zumindest besser, als gegen Gesetze zu verstoßen (und wenn sie noch so überflüssig oder unrealistisch zu sein scheinen) und sich damit möglicherweise richtig Ärger einzuhandeln. Es geht ja eher in Richtung "Fahren ohne Führerschein"....durchaus ein Delikt, bei dem kein Spaß verstanden wird und dessen Ahndung ernste juristische (und auch finanzielle) Folgen hat.
- Verlängerung kürzer als ein halbes Jahr vor Ablauf beantragt: Fünf-Jahres-Frist läuft ab dem offiziellen Ablaufdatum auf dem Führerschein ab
- Verlängerung länger als ein halbes Jahr vor Ablauf beantragt: Fünf-Jahres-Frist beginnt ab Beantragungsdatum der Verlängerung
Das Fahren mit einer abgelaufenen Klasse kommt dem Fahren ohne Fahrerlaubnis gleich. Dies gilt als Straftat, weshalb bei diesem Vergehen kein Bußgeld als Bestrafung in Betracht kommt. Denn im Rahmen von Paragraph 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann diese Tat eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach sich ziehen.
(Quelle: https://vbc-comes.de/faq/darf-man-mit-einem-abgelaufenen-lkw-fuehrerschein-noch-lkw-fahren/)
95 meinte ich nicht 85
falsch, nicht die Klasse läuft aus sondern die Kennzahl 85. Man darf fahren wenn der Antrag bereits gestellt ist. So die Dame vom Amt und die BAG.
Du darfst natürlich nicht fahren ohne gültige Lizenz. Was gibt es daran nicht zu verstehen?
Lizenz booooh. Hast echt keine Ahnung.
falsche Antwort
Im Grunde könnte man behaupten man hat den Führerschein vergessen. Den neuen reicht man dann nach und gut ist. Bei einer Kontrolle
Ich sage es ja: Bei der Verteilung der Chromosomen standst du in der Schlange ganz hinten.
liegt alle falsch. Man darf wenn der Antrag gestellt worden ist
Polizei fragt auch online ab= (Geldbuße und evtl. Führerscheinsperre) Bei einem Unfall kommen Geldbuße und vor allem Rückforderungen der Haftpflicht-Versicherungen und auch seines Chefs auf ihn zu.
Besser Urlaub nehmen, statt z.B. 10.000 € zu riskieren um 100,-€ Netto-Lohn für einen Arbeitstag einzunehmen.
dann müsste man sich wohl ne vorläufige Bescheinigung holen wenn sowas möglich ist.