Darf ich mit 19 und LKW Schein privat fahren wenn über THW den Schein gemacht?
Hey community, folgendes wir können über das THW den LKW Schein schon früher machen jetzt stellt sich die Frage:
Brauchen wir eine MPU?
Und
Dürfen wir dann privat auch schon fahren?
Schon mal danke für die antworten.
vG
4 Antworten
Hallo Stoffel,
das ist in § 10 der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt.
Die MPU musst du machen und du darfst den LKW nur im Rahmen deiner Tätigkeit beim THW fahren.
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__10.html
"Die erforderliche körperliche und geistige Eignung ist vor Erteilung der ersten Fahrerlaubnis, die nach Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb, Nummer 7 Buchstabe b, Nummer 8 Buchstabe b, Nummer 9 Buchstabe b, c, d, e, auch in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 erworben wird, durch Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nachzuweisen."
"Abweichend von den Nummern 7 und 9 der Tabelle in Satz 1 beträgt im Inland das Mindestalter für das Führen von Fahrzeugen der Klasse C 18 Jahre und der Klasse D 21 Jahre im Falle von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Schulungsfahrten eingesetzt werden."
Viele Grüße
Michael
Gern geschehen - und vielen Dank fürs Sternchen ;-)
Soweit ich die STVO und die FeVO kenne, nein. Es ist richtig, dass du bei einem Behördenträger vor Erfüllung der a Kriterien deinen Führerschein absolvieren darfst.
Eine Nutzung im privaten sowie gewerblichen ist mM untersagt.
Bestes Beispiel: Fahren unter 18 mit Begleitperson.
Erst nach Erfüllung der Kriterie a (18. Lebensjahr), ist es zu untersagen, einen PKW zu bewegen, jedoch wenn eine Begleitperson anwesend ist.
Das ist das geltende Recht. Auflage sind nur im Rahmen des Ausbildungsverhältbisses und im Inland
ich dachte vorher auch dass LKW erst mit 21 machbar ist aber anscheinend hat man diesen §§ im Rahmen der EG auf 18 Jahre umgestellt ausser natürlich Gewerblich.
Siehe meinen Link
ausser bei einem Strecken Führerschein zusätzlich
Es ist schon eben her, dass ich den C gemacht habe. Ich weiß nnicht ob sich da was geändert hat. Ja mit 18 darf man den machen aber erst mit 21 gewerblich fahren. Das brauchts beim THW ja nicht, also meine ich man darf dann auch mit 18 schon fahren.
Natürlich, du wirst doch so eine Plastikkarte bekommen wo Führerschein draufsteht und hinten die Klassen. Darfst du auch privat benutzen. (Nur eben nicht gewerblich). Aber das müssten dir ja dein OB und die Fahrschule beantworten können.
MPU? Für den LKW FS braucht man nen Personalausweis, eine ärtztliche Untersuchung, ein augenärztliches Gutachten und ein biometrisches Passfoto.
Ja aber der ist ab 21 und dann braucht man beim Pkw z.b. ne Medizinisch psychologische Untersuchung (idiotentest) wenn man unter der vorraussetzung fahren will
wenn dieser Schein regulär erst mit 21 Jahren also normaler Fahrschule gemacht werden könnte darfste nur im Rahmen der THW fahren.
Ansonsten brauchste Sondergenehmigung
Hallo newcomer,
du hast deine richtige Aussage falsch korrigiert ;-)
Bei ihm geht es sicher um die Klassen C und CE. Einen dementsprechenden LKW darf er wirklich nur im Rahmen seiner Tätigkeit beim THW fahren.
Gruß Michael
dachte ich mir auch aber hatten keine Sicherheit ^^ und nice der erste der weiß das 'der' richtig ist ^^
Führerscheinklasse C:
Hier
wirst du auf das Steuern von Nutzfahrzeugen über 3,5 t zG vorbereitet
mit maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Führersitz). Zudem darfst du mit
dem Führerschein einen Anhänger bis 750 kg zG ziehen.
Um diesen Führerschein zu machen musst du mindestens 18 Jahre alt sein und den Führerschein in der Klasse B haben.
Hast
du den Führerschein der Klasse C erfolgreich bestanden, besitzt du
automatisch auch die gültige Fahrerlaubnis in der Klasse C1.
Führerscheinklasse CE:
Beim
Führerschein in der Klasse CE lernst du, Lastzüge und Sattelzüge zu
fahren, d.h. die Kombination aus Fahrzeugen der Klasse C und Anhängern
über 750 kg zG.
Auch hier musst du mindestens 18 Jahre alt sein. Zudem benötigst du für diese Klasse den Führerschein der Klasse C.
Der Führerschein in der Klasse CE schließt die Klassen BE, C1E, T, D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Vorbesitz D) ein.
Hier kannst du nachlesen, was sich hinter diesen anderen Führerschein-Kürzeln verbirgt.
Führerscheinklasse C1:
Die
Führerscheinklasse C1 umfasst die leichteren Nutzfahrzeuge mit einem
zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen bis maximal 7,5 Tonnen. Das
Fahrzeug darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz haben. Zudem
darf ein Anhänger mit 750 kg zG gezogen werden.
Voraussetzung für den Führerschein in der Klasse C1 ist der Besitz des Führerschein Klasse B und ein Mindestalter von 18 Jahren.
Führerscheinklasse C1E:
Hierbei
handelt es sich um die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C1 und
einem Anhänger von mehr als 750 kg zG. Das zulässige Gesamtgewicht
dieser Kombination darf maximal 12 Tonnen betragen und das zulässige
Gesamtgewicht des Anhängers darf maximal so schwer sein, wie die
Leermasse des Zugfahrzeugs.
Wenn du diesen Führerschein machen
möchtest, musst du mindestens 18 Jahre alt sein und den Führerschein in
der Klasse C1 besitzen.
Bei Bestehen besitzt du automatisch auch die Fahrerlaubnis in den Klassen BE und D1E (bei Vorbesitz der Klasse D1).
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korrigiere meine Annahme
Wenn du einen LKW FS machst siehe Liste darfste ihn auch privat nutzen da du dafür 18 Jahre sein mußt
Danke das war die art Antwort die ich mir erhofft hatte ^^ vielen Danke ;)
vG