Personalvermittler hält Vertrag nicht ein. Was kann ich tun?
Laut unterschriebenen Vertrag sollte ich schon am 07.01 arbeiten, aber anscheinend gab es eine Fehlkommunikation zwischen Personalvermittler (P) und der Arbeitsstelle (A). Der P sagte mir ich hätte die Stelle schon bekommen.
Am 05.01 sollte wohl eine Art Einführung sein, wie die Arbeit ist etc. Es hat sich herausgestellt, dass A mich eher als ein Bewerber sah und das der Tag ein Vorstellungsgespräch war.
Daraufhin habe ich natürlich P angerufen und alles erläutert. Sie meinten nur, dass sie sich bei mir melden würden. Taten sie bisher nicht. Ich rief da zwei mal an, aber ich bekomme immer wieder dieselbe Antwort.
Ich weiß nicht was ich tun soll und ehrlich gesagt auch nicht was mein Recht ist.
Um welche Art der Anstellung handelt es sich denn? Tatsächlich um eine Vermittlung oder um Arbeitnehmerüberlassung? (Zeitarbeit)
Im Arbeitsvertrag steht: Arbeitsvertrag zwischen Vermittler und mir
Außerdem habe ich Vertrag nichts von Arbeitnehmerüberlassung oder Zeitarbeit finden können. Hoffe das hilft
3 Antworten
Also eigentlich kommt zwischen Arbeitvermittler und Bewerber kein Arbeitsvertrag zustande, sondern ein Vermittlungsvertrag. Bei Vermittlungsverträgen handelt es sich um eine andere Vertragsbeziehung als bei einem Arbeitsvertrag. Der Vermittler verpflichtet sich dazu dem Bewerber passsende Angebote an Arbeitsstellen zu machen, wo er dann einen Arbeitsvertrag beim Kunden des Vermitlers bekommt. Der Bewerber ist nicht dazu verpflichtet ein Arbeitsangebot anzunehmen, allerdings verpflichtet er sich dazu bei keinem anderen Vermittler ein Vertragsverhältnis einzugehen. Sollte der Vertrag tatsächlich mit "Arbeitsvertrag" betitelt sein, muss es sich fast um Arbeitnehmerüberlassung handeln. Entsprechend hast du auch wenn du keinen Einsatz hast einen Anspruch auf Vergütung auf Basis deiner Entgeltgruppe
Wenn das Dokument die Überschrift "Arbeitsvertrag" hat und wenn dort steht - XY wird ab dem 7.1.21 als ABC eingestellt, dann hast Du ab dem 7.1.21 Anspruch auf die im Vertrag genannte Vergütung.
Wenn es ein Arbeitsvertrag ist, dann handelt sich auf jeden Fall um Arbeitnehmerüberlassung.
Bei einer Personalvermittlung schließt die Zeitarbeitsfirma mit dem Bewerber nämlich keinen Arbeitsvertrag.
Wenn Du am Telefon keine ausreichende Antwort erhältst, dann schicke doch mal eine Mail und fordere zur Stellungnahme auf und setze einen Termin für die Antwort.
Laut unterschriebenen Vertrag sollte ich schon am 07.01 arbeiten
Dann gilt das, was in dem Vertrag steht.