Gehalt kriegen obwohl den Vertrag noch nicht unterschrieben habe?
Ich arbeite seit zirka 3 Wochen in einem Laden und habe mündlich schon längst ein Ja bekommen, unterschriebenen Vertrag wollte ich jetzt eigentlich auch meinem Chef geben, aber jetzt habe ich ein viel besseres Jobangebot bekommen. Ist es rechtlich gesichert, dass ich Geld für die bisher gearbeiteten Stunden kriege wenn ich jetzt meinem Chef sage dass ich doch nicht dort areiten möchte?
5 Antworten
Klar bekommst du dein Geld, min. was branchenüblich ist. Bitte aber schriftlich kündigen mit einer Frist von 14 Tagen, denn laut Gesetz gelten die ersten 6 Monate als Probezeit, sollte nichts anderes vereinbart worden sein.
1 Tag ohne Vertrag arbeiten heißt nach Gesetz = ein unbefristeter Arbeitsvertrag.
Auch mündliche Arbeitsverträge sind gültig. Also hast du auch dein Geld zu kriegen. Demnach müsstest du dich aber auch absichern, dass du bei der Kündigung eine Kündigungsfrist einhalten musst.
natürlich bekommst du dein Geld für die geleistete (und noch zu leistende ....) Arbeitszeit .....
denn du hast eine Kündigungsfrist ..... welche von dir einzuhalten ist ...
Du hast bereits einen Vertrag. Arbeitsverträge können auch mündlich bzw. durch konkludentes Handeln geschlossen werden.
Du arbeitest dort seit 3 Wochen ohne Vertrag? Also schwarz? Theoretisch bist du weder versichert noch angemeldet!
nein, man darf ohne Vertrag arbeiten. laut Gesetz: Arbeitet man nur 1 Tag im Betrieb ohne einen Vertrag = ein unbefristeter Vertrag mit allen Gesetzlichen Regelungen. Auf Deutsch, du bist unkündbar, außer du klaust oder sowas...
"...bist du weder versichert noch angemeldet!"
Woher willst du das wissen? Auch mündliche Arbeitsverträge sind gültig. Ob das Schwarzarbeit ist, ist damit noch lange nicht bewiesen.
ich habe 10 Jahre in einen Büro gearbeitet .....
ohne schriftlichen Arbeitsvertrag ....
war das dann auch Schwarz?