Widerruf bei Parship
Hallo, ich habe einen Vertrag bei Parship abgeschlossen und die Seite getestet. Nachdem ich nach einer Woche unzufrieden war, habe ich von meinem Widerspruch Recht gebrauch gemacht. Nun wird mir von Parship fast die volle Summe für 6 Monate in Rechnung gestellt, weil ich angeblich Dienstleistungen bezogen hätte. Ist das Rechtgemäß? Was würdet Ihr vorschlagen. Ich habe kein Rechtsschutz und möchte daher nicht zum Anwalt.
Sehr geehrter Herr X,
ich bedaure Ihre Entscheidung, PARSHIP nicht länger nutzen zu wollen und würde mich freuen, wenn Sie Ihre Premium-Mitgliedschaft doch bestehen lassen.
Im Zeitraum Ihrer kostenpflichtigen Premium-Mitgliedschaft haben Sie bereits Kontakt mit anderen Mitgliedern aufgenommen. Diese Kontakte sind wesentlicher Bestandteil unserer Dienstleistung und daher entsprechend der von Ihnen bei der Bestellung akzeptierten Widerrufsbelehrung sowie den hierin enthaltenen Regelungen zum Wertersatz zu erstatten.
Wir garantieren Ihnen das Zustandekommen einer bestimmten Anzahl an Kontakten im Rahmen Ihrer Premium-Mitgliedschaft. Gemäß unseren Regelungen zum Wertersatz bei Widerruf ist die Anzahl der genutzten Kontakte die Basis für die Berechnung des Wertersatzes.
Wir berechnen Ihnen also folgenden Wertersatz:
Ihr Produktpreis: 239,40 EUR Laufzeit Ihres Produkts (Monate): 6 Laufzeitbezogene garantierte Kontakte: 5 Davon zustande gekommene Kontakte: 28 Bereits von Ihnen gezahlt: 239,40 EUR
Rückerstattung: 59,85 EUR
Den von Ihnen zu viel gezahlten Betrag erstatten wir Ihnen in den nächsten Tagen.
Gerne würde ich erfahren, warum Sie sich gegen die Premium-Mitgliedschaft entschieden haben. Bei eventuellen Schwierigkeiten helfe ich Ihnen gerne weiter.
Ein Widerruf bedeutet nicht automatisch die Löschung Ihres Profils: Als kostenfreies Mitglied können Sie einige unserer Services weiterhin nutzen. Wenn Sie Ihr Profil dauerhaft löschen möchten, lassen Sie es mich bitte wissen, ich nehme die Löschung gerne für Sie vor. Ich möchte Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass eine Löschung nicht rückgängig gemacht werden kann. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an meine Kollegen und mich.
Mit freundlichen Grüßen
X Ihr PARSHIP Kundenservice
3 Antworten
Du hast doch sicher die AGB gelesen, da sollte genau aufgeführt sein, wann und wieviel du zahlen musst.
11.2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen wechselseitig zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für PARSHIP mit deren Empfang
Ja, es steht ja was von empfangenen Leistungen drin. Aber das ist doch sicherlich nicht so geschildert, wie es berechnet wurde.
Ich rechne anders:
Beitrag für 6 Monate : 240 € Beitrag für 1 Woche: 10 €
Hallo, ich habe die gleiche negative Erfahrung gemacht. Ich habe zwei Tage Parship intensiv getestet und dann entschieden, dass es nichts für mich ist und dann von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Nun soll ich für diese zwei Tage 279,00 Euro zahlen. Das ist totale Abzocke. Ich habe Rechtschutz, aber lohnt sich der Besuch beim Anwalt? Wie ist bei Euch der Stand der Dinge?
ist zwar schon etwas her, aber was kam denn raus bei dir? Hast du die Forderungen gezahlt?
Hallo Ihr mit dieser "guten" Frage,
wie hat sich das Problem bei Euch mittlerweile weiter entwickelt? Ich habe heute die gleiche schlechte Erfahrung mit Parship gemacht und überlege, wie ich weiter vorgehe. Die "Berechnung" des Wertersatzes ist ja völlig undurchsichtig.
Schönen Gruss Lisa
mir ging es genau so, was kam denn heraus bei dir? (auch wenn die Frage schon etwas her ist)