Widerruf bei Parship

3 Antworten

Du hast doch sicher die AGB gelesen, da sollte genau aufgeführt sein, wann und wieviel du zahlen musst.

skalonga 
Beitragsersteller
 15.01.2013, 15:58

11.2 Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen wechselseitig zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für PARSHIP mit deren Empfang

Ja, es steht ja was von empfangenen Leistungen drin. Aber das ist doch sicherlich nicht so geschildert, wie es berechnet wurde.

Ich rechne anders:

Beitrag für 6 Monate : 240 € Beitrag für 1 Woche: 10 €

Hallo, ich habe die gleiche negative Erfahrung gemacht. Ich habe zwei Tage Parship intensiv getestet und dann entschieden, dass es nichts für mich ist und dann von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Nun soll ich für diese zwei Tage 279,00 Euro zahlen. Das ist totale Abzocke. Ich habe Rechtschutz, aber lohnt sich der Besuch beim Anwalt? Wie ist bei Euch der Stand der Dinge?

Kitten93  28.03.2017, 15:45

ist zwar schon etwas her, aber was kam denn raus bei dir? Hast du die Forderungen gezahlt?

Hallo Ihr mit dieser "guten" Frage,

wie hat sich das Problem bei Euch mittlerweile weiter entwickelt? Ich habe heute die gleiche schlechte Erfahrung mit Parship gemacht und überlege, wie ich weiter vorgehe. Die "Berechnung" des Wertersatzes ist ja völlig undurchsichtig.

Schönen Gruss Lisa

Kitten93  28.03.2017, 15:47

mir ging es genau so, was kam denn heraus bei dir? (auch wenn die Frage schon etwas her ist)