Haustürgeschäft Vodafone und die Widerrufsrecht-Belehrung
Ich habe am 12.06 in einem U-Bahnhof einen angeblichen Auftrag für Vodafone unterschrieben, der auf den ersten Blick nette Herr meinte es handele sich bei dem Auftrag lediglich um Werbemittel die mir zugeschickt werden sollen und sei komplett unverbindlich. Außerdem stellte ich direkt klar das ich bereits Telefon und Internetanbieter habe und sehr zufrieden bin, umso befremdlicher ist es jetzt für mich das ich einen Brief von Vodafone bekommen habe das ich mich auf den 14.07 freuen solle da dort mein Anschluss für das Produkt Vodafone-Sprache/Internet 6000 freigeschaltet werden soll. Außerdem meine Vertragsdaten (Vertrag? Es sollte doch angeblich nur um Werbung gehen und ich habe doch bereits Telefon und Internetanbieter mit dem ich zufrieden bin).
Meine Frage ist jetzt, ab wann zählt jetzt die Widerrufsbelehrung? Ich möchte von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen, wurde von dem netten Herrn jedoch nicht über Widerruf oder meine Rechte informiert. Auch den Vertrag selbst habe ich in keiner Form schriftlich erhalten.
Da der Zeitraum von der Unterschrift bis zu dem Schreiben von Vodafone deutlich über 14 Tage liegt, mache ich mir nun sorgen ob ich überhaupt noch Widerrufen kann. Auch in dem Brief von Vodafone ist keine Widerrufsbelehrung dabei.
12 Antworten
Also das meiste was bisher geschrieben wurde ist falsch.
Worauf sollte sich ein Widerrufsrecht begründen? Ein Haustürgeschäft liegt nicht vor. Es sei denn du wohnst auf dem U-Bahnhof. Somit kann man sämtliche Aussagen (die zumeist noch falsch wären, wenn es denn ein Widerrufsrecht gäbe) getrost vergessen. Du hast keins!
Du hast etwas unterschrieben, was du nicht gelesen hast und dich auf die Aussagen des Beraters verlassen. Gut. Ich denke das wird dir nicht wieder passieren.
Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, wäre eine Anfechtungs wegen Irrtums nach § 119 BGB
Entgegen dem Wortlaut endet der Anwendungsbereich des Haustürgeschäftes jedoch nicht an der Haustür: Neben Privatwohnung, Arbeitsplatz oder sogar Freizeitveranstaltungen, die vom Unternehmer oder in seinem Interesse durchgeführt werden, kommen auch öffentliche Verkehrsmittel und –flächen in Betracht, weil der Verbraucher dort vom Unternehmer überraschend angesprochen wird und nicht mit Vertragsangeboten rechnet.
Quelle: Anwalt.de
Wieso sollte ich also kein Widerrufsrecht haben? Ich wurde auf dem U-Bhf übertölpelt, ähnliche Situation wie Souvenirverkäufer am Strand.
Du musst sofort widerrufen. Sonst könnte der Vertrag weiterhin gelten. Die Ausführungen zu Widerruf und Anfechtung hast du ja schon erhalten. Die sind soweit weitestgehend zutreffend.
Kurz noch was zu Vodafone. Ich hatte auch einen Festnetzvertrag da und wollte ausserordentlich kündigen (mit Recht). Die stellen sich sehr quer. Bei der Kundenhotline anzurufen bringt nichts, weil die keine Bevollmächtigung haben irgendwas - gerade rechtlich relevantes - rückgängig zu machen. Du musst einen Brief an die Vodafone GmbH schicken schriftlich ausdrücklich widerrufen ggfls hilfsweise anfechten und sie bitten das telefonisch oder per post zu bestätigen. Kurze Frist dafür und gut ist.
Auf keinen Fall irgendwelche Bankdaten rausgeben.
Gruss
widerruf einlegen und den berater gleich noch wegen arglistiger täuschung belangen. wenn du den namen von dem herren nicht weisst, vodafon kennt ihn. es gibt das Beratungsgesetz seit einigen jahren, welches genau diese fälle regelt.
Kennt Vodafone auch die Namen ihrer Partner? Ich gehe nämlich stark davon aus das der Herr ein Freiberufler/Selbstständiger war der mit Vodafone lediglich über die Provisionen Kontakt hat. Werde mich aber gleich mal über das Beratungsgesetz informieren.
wenn du bei vertragsabschluss nicht ausdrücklich über das wiederrufsrecht informiert wurdest, dann gilt es praktisch unbefristet. ansonsten gilt die 14-tage frist ab dem tag, an dem du die auftragsbestätigung bekommen hast. vodafone ist hier allerdings nicht zimperlich. es handelt sich nicht um ein fernabsatzgeschäft und auch nicht um ein haustürgeschäft. vodafone hat dafür verschiedene formulare - du wirst das für ladengeschäfte unterschrieben haben.
du solltest schriftlich wiederrufen und auf diesen umstand hinweisen.
Weigere Dich in allen Belangen. Zahle nichts, unterschreibe nichts - und berufe Dich auf die unzureichende Information der Widerrufsbelehrung und auf das, dass Du keinens schriftlichen Wisch erhalten hast.
Kontodaten habe ich zum Glück nicht angegeben. Allerdings ist das Modem wohl schon angekommen. Habe nämlich eine Benachrichtung über eine Paketzustellung, da ich nichts bestellt hatte kann es sich dabei wohl nur um das Modem o.ä. handeln. Soll ich dieses einfach nicht abholen oder lieber abholen und zurückschicken?