Rückgaberecht im Internet - darf ich den Kinderwagen ausprobieren?
Hallo,
ich hab mir online einen Kinderwagen bestellt, der so im Handel hier leider nicht zu finden ist. Darf ich den in den 14 Wochen auf Herz und Nieren testen, oder muss er im "neuwertigen Zustand (also auch die Reifen ohne Verschleisserscheinung)" sein falls ich ihn zurückgeben möchte? Grad bei Kinderwägen finde ich es wichtig zu sehen wie ich die Treppen rauf und runter komme, in die Straßenbahn rein, Waldwegbefahren etc.pp. Was darf ich und was nicht?
2 Antworten
Was würdest Du denn als Händler denken, wenn sich alle einen Kinderwagen bestellen und den nach 2 Wochen mit deutlichen Gebrauchsspuren evtl. zurück schicken?
Wenn im Gebrauch etwas kaputt geht, hast Du selbstverständlich einen Grund zur Reklamation. Aber einfach nach 2 Wochen sagen - "den will ich dann doch nicht" - von derartiger Vorgehensweise ist mir nichts bekannt - weder im realen Handel noch Online!
du must halt für den schade der aufkommen könnte weil er benutzt wurde aufkommen?
der zustand muss halt wie geliefert sein?