Sind die mir von Parship in Rechnung gestellten Kosten rechtens?
Hallo,
ich habe mich am 31.10.2015 mich bei Parship angemeldet sowie eine Premium-Mitgliedschaft für 12 Monate angeschlossen. Allerdings habe ich mich im Vorfeld in den AGB von Parship erkundigt. Dort steht geschrieben, dass ich innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen die Mitgliedschaft beenden kann und mir das gezahlte Entgelt zurück erstattet wird.
Nun habe ich die Kündigung am 01.11.2015 eingereicht mit einer Eingangsbestätigung am selben Tag.
Am 04.11.2015 bekam ich von Parship die Kündigungsbestätigung mit einer Zahlungsaufforderung:
Diese habe ich mal 1:1 kopiert:
Ich bedaure Ihre Entscheidung, PARSHIP nicht länger nutzen zu wollen. Ihren Widerruf habe ich erhalten und wirksam eingetragen. Im Rahmen Ihrer Premium-Mitgliedschaft garantieren wir Ihnen eine bestimmte Anzahl an Kontakten. Diese Kontakte sind gemäß der von Ihnen bei der Bestellung akzeptierten Widerrufsbelehrung und den darin enthaltenen Regelungen zum Wertersatz zu erstatten. Wir berechnen Ihnen also folgenden Wertersatz:
Ihr Produktpreis: 454,86 EUR (ohne eventuelle Aufschläge für Teilzahlungen) Laufzeit Ihres Produkts (Monate): 12 Laufzeitbezogene garantierte Kontakte: 7 Davon zustande gekommene Kontakte: 17 Bereits von Ihnen gezahlt: 37,92 EUR Wertersatz: 341,15 EUR Verbleibende Forderung: 303,23 EUR
Den Einzug der verbleibenden Forderung haben wir veranlasst. Ein Widerruf bedeutet nicht automatisch die Löschung Ihres Profils: Als kostenfreies Mitglied können Sie einige unserer Services weiterhin nutzen. Wenn Sie Ihr Profil dauerhaft löschen möchten, lassen Sie es mich bitte wissen. Ich möchte Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass eine Löschung nicht rückgängig gemacht werden kann! Ich würde mich freuen, wenn Sie es sich überlegen und sich erneut für eine Premium-Mitgliedschaft entscheiden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an meine Kollegen und mich.
WAS haltet Ihr davon und wie schätzt ihr das ein?
6 Antworten
Du hast zwar die AGB gelesen, dabei aber leider das Entscheidende übersehen. Hier liegt ein Dienstleistungsvertrag vor, bei dem gem. § 312d Abs. 3 BGB der Anbieter Anspruch auf Wertersatz hat, weil der Verbraucher dem Beginn der Bereitstellung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist explizit (!) zugestimmt hat. Du hast hier also höchstens die Chance, den berechneten Wertersatz gerichtlich zu bestreiten, aber das ist ein äußerst dünnes Brett. Zahle und vergiss es.
Das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen erlischt üblicherweise dann, wenn der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt.
Wenn Du bereits Teile der angebotenen kostenpflichtigen Dienste in Anspruch genommen hast, ist es reine Kulanz des Anbieters, Dich vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen.
Anscheinend hast Du bereits Kontaktvorschläge genutzt.
Was hast Du denn für ein Problem? Wenn Du Dir mal den anderweitig verlinkten Text der Verbrsucherzentrale HH durchliest, sollte Dir zweierlei auffallen: 1) Es steht außer Frage, dass trotz Widerrufsrecht Wertersatz zu leisten ist. Strittig ist nur die Höhe. 2) Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zumindest gab es bisher anscheinend noch kein Update.
Was möchten sie denn jetzt von mir?
Geh mal lieber zum Anwalt etc, hier bekommst du wohlmöglich falsche Antworten. Mich wundert es nur, dass du dir eine Premium Mitgliedschaft holst und sie einen Tag später kündigst, wieso holst du dir das dann?
Ich habe das selbe Problem....
Wie ging es bisher bei euch weiter?
Ich habe mich entschieden Parship keinen Cent mehr zu zahlen und hoffen das es nicht zu einer Klage kommen wird.
Jep, einen Kontakt zu vermitteln kostet denen ja auch richtig viel Geld! ;-)
Mal im Ernst, schau mal hier: http://www.vzhh.de/recht/293021/parship-verliert-schon-wieder.aspx das könnte Dir evtl. helfen.
Praktisch alle Partnerbösen sind Abzocke, fall nicht drauf herein!
Weil in der kostenlosen Variante nur sehr eingeschränkt nutzen kannst. Ich habe dazu bereits ein Gerichtsurteil gefunden:
http://www.vzhh.de/recht/293021/parship-verliert-schon-wieder.aspx
ohne diese Masche könnten sie sich auch nicht ihre sch*iß Werbung auch nicht finanzieren und Partnerbörsen-Vergleichsportale bestechen (ja, auch das machen sie - zahlen denen, dass sie ganz oben stehen...) ich frage mich, warum hier niemand etwas tut, warum denen nicht der Laden zugemacht wird!
Mit dem Link der Verbraucherzentrale HH bist du auf der richtigen Spur.
Du solltest absolut keine weiteren Zahlungen mehr tätigen. Es könnte sein, dass sich jetzt ein Inkassobüro und/oder ein Anwaltsbüro mit o.g. Forderungen bei dir meldet, die du konsequent ignorieren solltest. Auch Anrufe der Geldeintreiber solltest du abwürgen oder am besten gar nicht erst annhemen. Selbst wenn dann darauf noch der erste gelbe Brief (Titulierungsankündigung) vom Amtsgericht kommt, solltest du nicht den Mut verlieren und hart bleiben. Du bist im recht. Danach wird nichts mehr kommen.
Ich habe so eine Nummer mit Inkasso/Anwalt, bis hin zum gelben Brief (Titulierungsankündigung) bei einem Erotikportal durchgestanden. Danach war Ruhe.
Du bist im Recht und hast die Frist gewahrt. Die Gesetzeslücke, in die das Portal offenbar mit Biegen und Brechen und einer Heerschar von Anwälten eindringen will, wird sich hier nicht öffnen.
Bleib auf der Spur der Verberaucherzentrale HH u.a., und bleib vor allen Dingen standhaft.
"Praktisch alle Partnerbösen sind Abzocke, fall nicht drauf herein!"
Hallo
Weit aus dem Fenster gelehnt !!
Du bist eine Schande für deinen Nick oder einfach nur ein Gerücht. Dich gibt es gar nicht.