Rückgabe eines Artikels trotz Ausschluss der Rücknahme durch ebay Händler?

3 Antworten

1. Eine Rückgabe kann nicht ausgeschlossen werden, die 14 Tage gelten immer, sofern kein Ausschlussgrund vorliegt (Software, Schnittblumen, schnell verderbliche Ware, etc.)

2. Eine Gewährleistung kann auch nicht ausgeschlossen werden sondern bei gebrauchten Artikels nur auf ein Jahr reduziert werden.

Wie wurde denn gezahlt?

kxyrus 
Beitragsersteller
 17.08.2015, 21:25

zu 1. Genau, das habe ich so auch herausgefunden.
zu 2. Bei explizit als "defekt" angebotenen Artikeln kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden, da die Funktion von vornherein ja nicht gewährleistet werden kann.
Paypal Zahlung. Am 21.08. kann ich ebay einschalten und hoffe, dass der Käuferschutz greift in diesem Fall.

Droitteur  17.08.2015, 22:20
@kxyrus

Die Gewährleistung kann auch bei defekten Dingen nicht ausgeschlossen werden. Es liegt dann einfach nur kein "Mangel" im Sinne der Gewährleistung vor, wenn man lediglich einen Defekt geltend machen will. Bezüglich der vereinbarten Beschaffenheit im Übrigen besteht ganz nomal Gewährleistung. Wenn aus anderen Umständen geschlossen werden kann, dass es sich gar nicht wirklich um eine defekte Sache handelt (zB aus dem Kaufpreis) und so nur die Gewährleistung umgangen werden soll, ist sogar dies unwirksam; geschuldet wird dann eine nicht defekte Sache.

Droitteur  17.08.2015, 22:25
@kxyrus

Bei fehlender Widerrufsbelehrung beträgt die Frist bis zu einem Jahr und zwei Wochen. Früher bestand das Widerrufsrecht unter Umständen sogar ewig.

kxyrus 
Beitragsersteller
 17.08.2015, 22:35
@Droitteur

Der Händler hat also entweder versehentlich oder vorsätzlich die Widerrufsbelehrung weggelassen in der Hoffnung - sofern vorsätzlich - dass der Käufer sich mit dem Kauf abfindet und keine Rückgabe einleitet *Pech gehabt*. Mir geht es auch nicht um den Defekt der Sache, sondern darum, dass ich mir das Gerät anders vorgestellt habe - daher Widerruf.

Droitteur  17.08.2015, 22:42
@kxyrus

Richtig; wie du oben schon sagtest, entstehen dir darum auch keine Rücksendekosten. Der Verkäufer setzt sich mit solchem Verhalten außerdem dem Risiko einer Abmahnung aus.

Was hat Du bei "Rücknahme ausgeschlossen" nicht verstanden? Mit einem Widerruf würdest Du das ja wieder aushebeln. Meiner Meinung nach überlegt man es sich sehr gut, ob man ein defektes Gerät unter Ausschluss der Rücknahme kauft und versucht danach keine Tricks.


jurafragen  17.08.2015, 23:46

Was hat Du bei "Rücknahme ausgeschlossen" nicht verstanden?

Vielleicht versteht der Fragesteller, dass man das Recht das Verbrauchers, einen Fernabsatzvertrag zu widerrufen, nicht einzelvertraglich ausschließen kann.

Meiner Meinung nach überlegt man es sich sehr gut, ob man ein defektes Gerät unter Ausschluss der Rücknahme kauft und versucht danach keine Tricks.

Allein der Verkäufer hat hier getrickst. Oder es zumindest kläglich versucht.

kxyrus 
Beitragsersteller
 17.08.2015, 21:28

Beim Widerruf gehts nicht um die Rückgabe der Ware, sondern um den Rücktritt vom Vertrag und das darf von einem gewerblichen Händler bei Fernabsatzverträgen nicht ausgeschlossen werden. Der Rücktritt kann die Rückgabe zur Folge haben, wenn der Artikel bereits in meinen Händen ist. In diesem Fall ist es so. Du hast wohl niemals ins BGB geschaut.

Du hast ein Widerrufsrecht von 14 Tage nach Zugang der Ware. Die rücksendekosten trägt der Käufer. Schalte eBay ein

kxyrus 
Beitragsersteller
 17.08.2015, 22:29

Da der Anbieter keine Widerrufsbelehrung in seinem Angebot aufführte (irrtümlich oder vorsätzlich), verlängert sich die Widerrufsfrist von 14 Tagen auf 12 Monate und 14 Tage. So sieht es das neue Verbraucherrecht ab 13. Juni 2014 vor. Die Rücksendekosten hat der Käufer zu tragen, sofern der Anbieter in der Widerrufsbelehrung den Kunden darüber wirksam informiert hat. Das hat er nicht, daher würde ich wohl auch keine Rücksendekosten tragen müssen.

http://www.aufrecht.de/beitraege-unserer-anwaelte/e-commerce/gesetzesaenderung-im-verbraucherrecht-widerrufsrecht-juni-2014.html

Meinen Widerruf habe ich bei ebay per Nachricht an den Verkäufer geäußert, dieser hat auch darauf geantwortet. Also gilt der Widerruf als zugestellt und bekannt. Ich hoffe, dass ebay Weiteres klärt.

jurafragen  18.08.2015, 00:06
@kxyrus

Ich hoffe, dass ebay Weiteres klärt.

Was soll ebay da machen? Ebay nicht nicht Vertragspartei bei dem zwischen euch geschlossenen Kaufvertrag.

kxyrus 
Beitragsersteller
 18.08.2015, 00:28
@jurafragen

Ich meine mit "klären" nicht, dass ebay meine Rechte durchsetzt, sondern dem Verkäufer klar macht, dass er in der Pflicht ist etwas zu unternehmen. Sollte dieser dann darauf immer noch nicht reagieren, dann setze ich meine Rechte auf anderem Wege durch.

jurafragen  18.08.2015, 11:33
@kxyrus

Ich meine mit "klären" nicht, dass ebay meine Rechte durchsetzt, sondern dem Verkäufer klar macht, dass er in der Pflicht ist etwas zu unternehmen

Ebay verschickt entweder lustige Emails mit unpassenden Textbausteinen oder macht überhaupt nichts. Daran hat sich in den letzten gut 15 Jahren nicht viel geändert.