Darf eine Wohneigentümergemeinschaft selbst in Eigeninitiative eine 450€ Kraft einstellen?

10 Antworten

Das geht selbstverständlich!

Offensichtlich seid Ihr jemandem aufgesessen, der mangelnde Kontrolle schamlos ausnutzt.

Ich bin schon gespannt, wie lange es dauert, bis Vodafone und andere Abzocker gestoppt werden. - Du siehst, Ihr seid nicht allein in einer Meute von gewinnsüchtigen "Start-ups". -Nur mehr Ups?

Um keinen Fehler zu machen, mit der Hausverwaltung reden, Euer Wunsch muss deren Befehl sein, eventuell bei einem Sachverwalter des Finanzamts, die genaue Verbuchung erfragen.

Ich würde die finger davon lassen, eine eigene Arbeitskraft einzustellen - die hat recht auf Urlaub, Fortzahlung im Krankheitsfall u.s.w. - was macht Ihr, wenn die mal für längere Zeit ausfällt?

Außerdem wie schon von anderen gesagt, müssen Beiträge an die Minijobzentrale und die Berufsgenossenschaft gezahlt werden, damit kosten die Arbeitskraft schnell im Monat mehr als eine Firma nimmt. Ein großes Problem kann dann auch die Abrechnung der Nebenkosten gegenüber den Mietern werden ( da ist die Eigentümergemeinschaft verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln und bei solchen kleinen Tätigkeiten sind 450,00 € schon mal eine Menge ) - lieber von der Hausverwaltung neue Angebote einholen lassen und den Vertrag wechseln.

Viel Erfolg!!

Der Gartenpfleger verdient 1500 € der Arbeitgeber verlangt 3000 € von euch. Die Frage ist wessen Arbeitsgerät benutzt der Gartenpfleger? auf die 1500 kommen 30 % lohnzuschläge die Abzuführen sind. dann sind wir schonmal bei 2000 € nutzt der Gartenpfleger Gerätschaften seines AG sind die 3000 die Ihr zahlt angemessen. Ihr müsst nicht nur den Gartenpfleger bezahlen sondern auch die Kosten für die Gerätschaften. die frage ist was ist günstiger und verwaltungstechnisch besser?

Können wir als WEG nicht selbst unseren Grünpfleger auf 450€ Basis einstellen, ohne dass dabei noch einige andere ihre Hände aufhalten

Logisch könnt ihr das. Setzt es bei der nächsten Eigentümerversammlung auf die Liste der Tagesordnungspunkte zur Abstimmung. Und wenn sich die Mehrheit dafür ausspricht, dem jetzigen "Grünpfleger" zu kündigen, und einen anderen einzustellen. liegt das in eurer Hoheit. 

Das passiert übrigens oft, dass sich da einige noch nebenbei eine goldene Nase verdienen. Habe ich alles schon mitgemacht. Das ging schon damit los, dass die Eigentümerversammlung für eine Wohnanlage in Hannover in München stattfand, zu der natürlich wenige Hannoveraner fuhren. Erst, als alle an einem Strang zogen, einmal nach München gefahren sind, wurde über den nächsten Versammlungsort abgestimmt. Ab da wurde gemacht, was die hannoveraner Eigentümer wollten. Und das erste war, den bisherigen, viel zu teuren Grünpfleger abzuwählen.

der aufschlag von rd. 25% auf den brutto (netto) verdienst ist ok. da der arbeitgeber sozial- und steuerabgaben in etwa dieser höhe an den versicherungsträger trägt und abführen muss.

einen minijobber auf 450 € kann auch privat oder von einer privaten gemeinschaft beschäftigt werden. man muss sich nur bei der minijob-zentrale anmeldel, erhält eine betriebsnummer und muss den oder die betroffenen anmelden und die beiträge abführen. es gibt reichlich info auf der webseite der minijob-zentrale. aber ohne abgaben kannst du keinen minijobber offiziell beschäftigen, also läuft es auf das gleiche hinaus.