Neues Privatfahrzeug über Gewerbe kaufen
Hallo,
ich möchte in nächster Zeit ein neues Auto kaufen (Liste 55.000€) Ich habe im Firmenvermögen bereits einen Transporter. Mein eues Auto möchte ich eigentlich nur privat Nutzen gerne aber über die Firma kaufen um die Mwst. zu sparen und Betriebskosten abzusetzen. Kann ich diess dur die 1%-Regelung erreichen oder ist eine solche Variante ausgeschlossen? Ich will kein Ärger mit dem Finanzamt
durch die 1% Regelung muss man ja kein Fahrtenbuch führen. Wie muss man dann bei der 1%-Regelung den betrieblichen Nutzen nachweisen?
6 Antworten
Du wirst mit der Gestaltung - die steuerlich zulässig ist - kaum USt sparen, denn für die private Nutzung muss USt abgeführt werden (UStG § 3 Abs. 9a Nr. 1) .
Es ist ein Irrglaube, dass Unternehmer für den Eigenverbrauch Gegenstände oder Leistungen des Unternehmens ohne USt nutzen können. Und die 1%-Regelung ist auch nur zulässig bei mehr als 50% betrieblicher Nutzung - das klappt bei Deinem Vorhaben schon gar nicht.
Schau mal hier: http://www.iab-dm.de/ratgeber-private-nutzung-betrieblicher-fahrzeuge.html - da findest Du noch einige Regelungen erläutert.
Tja wenn das so einfach wäre. Du musst dem Finanzamt schon nachweisen, dass etwas auch für dein Unterrnehmen genutzt wird, um es als Betriebsausgabe geltend zu machen. Nur weil du ein Unternehmen hast, kannst du nicht alle deine privaten Ausgaben als Betriebsausgaben geltend machen. Sagen wir mal so wie willst z.B. als Handwerker einem Finanzamt glaubhaft machen, dass du ein BMW für deine Firma unbedingt benötigst. Ich rede hier von einem kleinen Betrieb in dem Beispiel.
Hi,
du kannst kein Privat-Auto über die Firma kaufen und dann noch als Firmenfahrzeug geltend machen! Schön wäre es ja aber das geht natürlich nicht!
Du kannst kein KFZ als Selbstständiger übers Geschäft kaufen und dann nur Privat nutzen wollen.
Die 1% Regelung trifft doch eher auf Arbeitnehmer mit Dienstfahrzeugen zu, die auch privat genutzt werden können. Hierbei muss keine Differenzierung nachgewiesen werden. sämtliche Kosten obliegen dem Firmeninhaber oder dem vertraglichen Bestandteil der Nutzungsüberlassung. Frage besser deinen Steuerberater.
Ich muss für mein Privatauto Umsatzsteuer bezahlen, und unser Einkommen nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes versteuern.
Du auch!