Pendlerpauschale bei Lohnsteuerklasse 6?
Hallo,
kurz zum Hintergrund meiner Frage..
...ich bin Teilzeitbeschäftigte mit 30 Wochenstunden auf Lohnsteuerklasse 1 mit 2 Kindern (Lohnsteuerkarte 1,0 Kinder) und habe ein Jahresgehalt von 34.800€.
Jetzt strebe ich eine Nebenbeschäftigung an, da es bei meinem Arbeitgeber nicht möglich ist, auf 40 Stunden aufzustocken.
Das wäre ein Vertrag mit 16 Wochenstunden, diesen müsste ich ja, aufgrund der Höhe des Verdienstes auf der Lohnsteuerkarte mit klasse 6 abrechnen lassen. Meine Hauptarbeitsstätte liegt lediglich 3km von meinem Wohnort entfernt, der Nebenjob wäre aber 23km entfernt.
Kann ich beide Entfernungen bei der Einkommensteuer nächstes Jahr angeben?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
1 Antwort
Es kommt darauf an, ob du jeweils an unterschiedlichen Tagen jeweils nur einen Arbeitsplatz aufsuchst oder nach dem Erstjob zum Nebenjob fährst.
Dann gilt der Weg zur ersten Tätigkeitsstätte lediglich als Umweg. Es ist in dem Fall höchstens die Hälfte der Gesamtstrecke als Werbungskosten zu berücksichtigen.
Die Gesamtstrecke ergibt sich aus Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte + Weg zwischen Wohnung und Nebenjob + Entfernung zwischen erster Tätigkeitsstätte und Zweitjob. Die Hälfte des so ermittelten Wertes kann dann im Rahmen der Entfernungspauschale geltend gemacht werden.