Beamter im Vorruhestand und Nebenjob / fälllige Lohnsteuer / HIIILFEEEE
Hallo an alle. Ich bräuchte mal dringend Hilfe bei meiner, zugebenen, etwas komplexeren Frage, die mir selbst ein Steuerberater nicht beantworten konnte.
Ich bin Beamter und aus gesundheitlichen Gründen seit 2012 im Vorruhestand. Natürlich langt die Versorgung nicht wirklich. Ich hätte die Möglichkeit einen Nebenjob zu bekommen, den ich trotz meiner gesundheitlichen Einschränkung ausüben könnte. Das OK meines „Dienstherrn“ habe ich. Ich darf bis 1450 Euro monatlich dazuverdienen.
Das ich dann in die Lohnsteuerklasse 6 eingestuft werde, weiß ich inzwischen, auch, dass ich keine Krankenkasse und Pflegeversicherung zahlen muss, da ich ja privat versichert bin.
Nun sagte man mir, dass ich dann aber verpflichtet bin jährlich eine Lohnsteuererklärung abgeben und dann wahrscheinlich etliches nachzahlen muss. Das verstehe ich nicht so ganz, denn ich gehe davon aus, dass die Lohnsteuerklasse 6 doch die ist, mit den meisten Abzügen??
Ich wäre sehr sehr dankbar, wenn es hier jemand gäbe, der mir das irgendwie plausibel erklären könnte oder vielleicht sogar ein Rechenbeispiel für mich hätte.
Kurz: Ich bekomme brutto 1640 Euro Rente und hätte die Möglichkeit brutto 1200 Euro dazuverdienen.
Ausrechnen wie viel Steuern in Lohnsteuerklasse 6 fällig sind, kann ich hier im Netz ja schön mit den Lohnsteuerrechnern. Aber meine Hauptfrage, die mir bisher keiner beantworten kann: Was ist dann beim Lohnsteuerjahresausgleich fürs Finanzamt fällig? 1200 Euro, Lohnsteuerklasse 6 ohne Kirchensteuer usw. wäre Netto: 972,57 nach meinen Recherchen. Aber es hieß, dass es sein kann, dass davon monatlich 200 Euro ans Finanzamt zu zahlen wäre. Also 2400 im Jahr Nachzahlung?? Damit wäre mein realer Verdienst 772,57 ca. Kommt das hin? HIIIILFE Für jede Antwort wäre ich sehr dankbar.
3 Antworten
Ich bekomme brutto 1640 Euro Rente und hätte die Möglichkeit brutto 1200 Euro dazuverdienen.
Du bekommst keine Rente. sondern eine Pension, und die wird genau wie Arbeitslohn besteuert. Dass du eine Einkommensteuererklärung abgeben musst, ergibt sich aus § 46 Einkommensteuergesetz, allerdings gehe ich davon aus, dass es wegen der relativ hohen Steuerbelastung bei Steuerklasse VI zu keiner Nachzahlung kommt. Anscheinend hat dir da jemand etwas Falsches erzählt.
Wie anjanni schon richtig schrieb: Jeder Steuerberater wird dir das genau ausrechnen können, das ist kein besonders schwieriger Sachverhalt. Die merkwürdige Rechnung aus deiner Frage (200 € monatlich zusätzlich ans Finanzamt?) kann jedenfalls nicht stimmen.
Dieses Beispiel gab man mir kürzlich:
Pension in Höhe von 1700 Euro (seit 2013 wg. Berechnung Versorgungsfreibetrag und Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag) ergibt eine Steuer von 133,54 Euro. Brutto aus Tätigkeit 1200 Euro ergibt eine Steuer von 108,90 Euro. Sozialversicherung 13,20 Euro.
Wenn du dann alles korrekt mit Steuerklasse 1 einträgst, bekommst du als Steuer 442,12 Euro angezeigt.
Somit werden durch die Lohnsteuer monatlich ca. 200 Euro weniger abgeführt, wie sich dann später durch den Einkommensteuerbescheid ergeben werden. Du müsstest also monatlich 200 Euro zur Seite legen, die du später als Steuer entrichten musst.
Ehrlich gesagt bin ich zu faul, das jetzt nachzurechnen, aber in deiner Frage gehst du von wesentlich höheren Abzügen bei deinem Nebenjob aus (Brutto 1200 €, netto 972,57 € ergeben Abzüge i.H.v. 227,43 € ). Wie schon gesagt: Ein Steuerberater rechnet dir das genau aus, die Rechnung, die du aufmachst, kann an sich nicht stimmen.
unabhängig davon ob Du für deine Nebentätigkeit eine Steuerkarte benötigst (keine würde benötigt für selbständige Tätigkeit) bist Du grundsätzlich verpflichtet als Beamter eine Einkommensteuererklärung jährlich abzugeben !
Musst Du nicht wegen Deiner Beamtenpension sowieso jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben?
Deine Beamtenpension musst Du ja auch versteuern. Die Einkommenssteuer wird immer auf Dein gesamtes Einkommen berechnet. Wieviel das ist, weißt Du selber am besten. Ob Du dann sogar noch zusätzlich (neben den schon in Steuerklasse 6 abgeführten Steuern) noch nachzahlen musst, hängt von Deinem gesamten Einkommen ab.
Und ich bin ganz sicher: jeder Steuerberater kann Dir das auf der Grundlage Deiner persönlichen Einkommensverhältnisse ganz genau ausrechnen!!!
Hallo anjanni,
so dachte ich auch aber der Steuerberater des Arbeitgebers, bei dem ich den Nebenjob ausführen könnte, stehen die Haare zu Berge und ich habe das Gefühl er schiebt das vor sich rum. Ich möchte mir nur nicht diese einmalige Gelegenheit entgehen lassen
Wegen der Pension allein ist er nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, sofern nicht noch andere Einkünfte vorhanden sind oder einer der in § 46 EStG genannten Tatbestände vorliegt.
Danke für die schnelle Antwort.
Und, sorry.... Pension natürlich :-) Diese wird ja besteuert . Das hat natürlich alles seine Richtigkeit. Es geht mir mehr darum, ob ich diesen Nebenjob ausführen soll oder ob mir am Ende weniger bleibt als bei einem 450 Euro Job, der ja steuerfrei ist