Kann die Polizei amtliche Abmeldungen vornehmen (in NÖ), und warum?
Folgender Fall: Ein Polizist gibt angeblich den Auftrag an ein Gemeindeamt, gleich drei Personen eines Einfamilienhauses amtlich abzumelden. Und das in NÖ, wo meiner Meinung nach die Polizei mit diesen Dingen nichts zu tun hat. Zwei von den drei Personen sind auf einen Zweitwohnsitz gemeldet. Der Grund, warum am Hauptwohnsitz vorläufig niemand sich aufhält, ist der, dass die Inhaberin des Hauses (selbst nervlich krank) sich um die Mutter sorgen muss, die 10 km weiter weg ist, und alle drei wohnen nun bei der Mutter, die nicht alleine bleiben will. Am Hauptwohnsitz kann die Inhaberin des Hauses allerdings nicht gut leben, da das ein Riesenaufwand ist, die Mutter, den Ehemann der Inhaberin, und allen Hausrat in ein Auto zu packen und wöchentlich zu pendeln. (Nebenbei erwähnt ist die Inhaberin durch Panikattacken gar nicht in der Lage dazu!!!) Der Gemeinde selbst ist dieser Umstand bekannt. Allerdings hat auch die AMTSLEITERIN NICHTS von dieser Angelegenheit gewusst. Nun auch meine Frage: Wer kann amtlich abmelden und warum? Vielen Dank.
2 Antworten
Wenn die Polizei den Auftrag gibt und bescheinigt, dass sich dort niemand mehr aufhält, geht das. Viele Gemeinden haben keinen Außendienst und verlassen sich daher darauf, was die Polizei ihnen mitteilt. Vielleicht sollten die betroffenen sich bei der Gemeinde melden und es persönlich abklären.
dem kann ich nur zustimmen. Eine Erklärung bei der Gemeinde kann da viel bringen. Da ich oft lange im Ausland war, hatte ich dies dem Einwohnermeldeamt mitgeteilt. So kam es erst gar nicht dazu.
Lieber Alfred.
Klar, kann die Polizei das. Denk mal an Römer, Kapitel 13. Vielleicht sollten die betroffenen Personen mal darüber nachdenken - sofern sie Christen sind - was ihnen Gott damit mitteilen will und was vielleicht nicht in Ordnung war.