PayPal - Schulden - Pfändungsschutzkonto - Gerichtvollzieher
Ich habe ein Pfändungsschutzbankkonto. ich bin sozialhilfeempfänger. das Geld bekomme ich monatlich vom Sozialamt überwiesend.
Mein Pfändungsschutzbankkonto ist vom Gerichtvollzieher vor mehreren Jahren gepfändet und diese Pfändungsverfügung ist immer da.
ich habe gerade PayPal-Konto auf dieses mein Pfändungsschutzkonto registriert. Für PayPal ist egal, ob ich Pfändungsschutzkonto habe. Alles hat geklappt. Jetzt werde ich mir per PayPal regelmäßig für ca. 100 EURO im Monat kleine Waren sicher und bequem einkaufen.
Meine Frage: Ob diese Registrierung automatisch an den Gerichtsvollzieher raus geht, ob er davon den Wind bekommt und pfändet von meinem PayPal-Konto meine dort eingelegte 100-200 EURO. Ich werde auf dem PayPal-Konto höchstens 200 EURO ständig halten. Mehr brauche ich nicht.
Ich werde selbstverständlich dem Gerichtvollzieher darüber gar nichts sagen, aber mir macht Sorge, ob er davon selbst erfährt und tut seine widerliche Arbeit?
3 Antworten
sag niemandem, schweige und mach deine Einkäufe in Rahmen 200-euro, dann passiert nichts.
Gerichtsvollzieher muss dein paypal-konto pfänden, aber er wird das nicht machen, weil Aufwand dafür so groß ist, weil Luxemburg ist drin. deshalb wegen 200-euro kein Gerichtsvollzieher wird das machen.
wenn du davon erfährst, dass Gerichtsvollzieher weisst über dein paypalkonto, dann muss du einfach aufhören dein paypal-konto nutzen und nutze nur dein pfändungsschutzkonto.
lade nicht auf dein paypalkonto das geld auf, sondern führe überweisungen nur per lastschrift, abbuchung von deinem bankkonto. aber dieser weg ist auch nicht ganz sicher, weil wann das geld von deinem baknkonto auf paypal konto eingeht, wird es sofort gepfändet. deshalb dann am besten paypal vergessen, wenn gerichtsvollzieher an die fersen ist.
danke akalay, ich habe recherschiert und genau gleiche antwort gefunden. danke noch einmal!
http://www.frag-einen-anwalt.de/Paypal-Konto-pfaenden,-geht-das-und-wenn-ja,-wie---f94892.html
jetzt müssen sie mich alle am a-r-ssc-h lecken!
Da wäre ich mir dann nicht so sicher, dass Du nicht erwischt wirst:
14.11.2013
Außerdem sollen nicht mehr nur die Daten des Hartz-Empfängers selbst, sondern auch die „sämtlicher Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft“ bei anderen Sozialbehörden und Einrichtungen abgerufen werden dürfen. Die Datenabgleiche sollen zudem auf Wunsch der BA in Zukunft monatlich und nicht mehr nur quartalsweise erfolgen.
Der Gerichtsvollzieher pfändet keine Konten, sondern das Vollstreckungsgericht. Und dieses bekommt natürlich nicht mit, ob du dich irgendwo im Internet registriert hast. Selbst wenn es das mitbekommen würde, würde es nicht einfach automatisch eine Pfändung aussprechen, da das immer der jeweilige Gläubiger beantragen muss.