Dürfen Arbeitskollegen meine WhatsApp Nachrichten an andere Kollegen weiterleiten?
Üblicherweise habe ich auch WhatsApp Kontakt mit Arbeitskollegen. Nun ist mir aber aufgefallen das zwei Kollegen meine gesendeten Nachrichten von ihrem Handy andren Personen zeigen und auch mit WhatsApp weiterleiten!
Ich bin dagegen weil es natürlich persönliche Meinungen und vertrauliche persönliche Unterhaltungen sind.
Dürfen die das? Und wenn nicht, gegen welchen Paragrafen im Bundesdatenschutzgesetz verstoßen sie?
Ich finde es erstens schade das sowas gemacht wird und mir ist bewusst das ich den Leuten zu viel Vertrauen geschenkt habe und zweitens möchte ich dagegen vorgehen.
4 Antworten
Nein! Es ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 43 Absatz 2 Nummer 3 BDSG. ( unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, abruft oder sich oder einem anderen aus automatisierten Verarbeitungen oder nicht automatisierten Dateien verschafft,).
Hier ein Beispiel https://www.plesnik.de/ein-chat-whatsapp-ist-wenn-man-ihn-stiehlt-datenschutz/
Nein.. Das ist eine ordnungswidrigkeit (§ 43 BDSG) bzw. Verstoß gegen das Telekommunikationsgeheimnis.
Ist allerdings in der Praxis schwierig zu bestrafen bzw. nachzuweisen und irgendwie liegt es im allseits bekannten "Risiko", wenn man Inhalte mit anderen Personen teilt / kommuniziert.
Wahrscheinlich ist Dir nicht bekannt, dass Du mit dem Absender einer WhatsApp Nachricht gleichzeitig die Rechte abgetreten hast... Du hast zwangsläufig akzeptiert (Nutzungsbedingungen), dass Deine Daten an Dritte weitergegeben werden können...
Aus dem Grund kann ich Dir nur empfehlen, dass Du über WhatsApp solche Dinge überhaupt nicht verschickst, weil damit immer Missbrauch betrieben werden kann...
https://www.frag-einen-anwalt.de/Weitergabe-privater-Chats-und-Bilder-an-Dritte--f291402.html Siehe hier. Weiß nicht ob das irgendwie besonders über die WhatsApp AGB geregelt ist. Bin kein Anwalt