Dürfen Arbeitskollegen meine WhatsApp Nachrichten an andere Kollegen weiterleiten?

4 Antworten

Nein! Es ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 43 Absatz 2 Nummer 3 BDSG. ( unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, abruft oder sich oder einem anderen aus automatisierten Verarbeitungen oder nicht automatisierten Dateien verschafft,).

Hier ein Beispiel https://www.plesnik.de/ein-chat-whatsapp-ist-wenn-man-ihn-stiehlt-datenschutz/

Nein.. Das ist eine ordnungswidrigkeit (§ 43 BDSG) bzw. Verstoß gegen das Telekommunikationsgeheimnis.

Ist allerdings in der Praxis schwierig zu bestrafen bzw. nachzuweisen und irgendwie liegt es im allseits bekannten "Risiko", wenn man Inhalte mit anderen Personen teilt / kommuniziert.

Wahrscheinlich ist Dir nicht bekannt, dass Du mit dem Absender einer WhatsApp Nachricht gleichzeitig die Rechte abgetreten hast... Du hast zwangsläufig akzeptiert (Nutzungsbedingungen), dass Deine Daten an Dritte weitergegeben werden können...

Aus dem Grund kann ich Dir nur empfehlen, dass Du über WhatsApp solche Dinge überhaupt nicht verschickst, weil damit immer Missbrauch betrieben werden kann...