Vermieter verbietet Katzen weil er angeblich allergisch ist. Was kann ich dagegen machen?

7 Antworten

Ich mache gerade den Immobilienfachwirt

Nicht persönlich nehmen, aber dann müsstest Du die Antwort hierauf eigentlich wissen.

Grundsätzlich ist die Katzenhaltung genehmigungspflichtig, weshalb ich die Aussage deines Dozenten (Einfach Katze holen) als überaus grenzwertig empfinde. Im Zweifel gibt er dir hier einen Rat, der - mittelfristig - ein fristlose Kündigung des Mietverhältnisses nach sich ziehen kann.

Der Vermieter kann die Katzenhaltung grundsätzlich nur aus gutem Grund untersagen. Inwiefern das Argument der Allergie ausreichend ist, muss im Zweifel ein Richter entscheiden. Es sei nur soviel gesagt: Mir sind ein paar wenige Fälle bekannt, bei denen genau dieser Grund als ausreichend erachtet wurde.

Laut der BGH-Rechtsprechung (u.a. Urteil v. 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06) muss hier vielmehr eine Interessenabwägung zwischen Vermieter und Mieter stattfinden. Dein (berechtigtes) Interesse ist allein nicht ausreichend.

Und jetzt kommt das große "Aber" - und die unsinnige Aussage deines Dozenten - ins Spiel:
Wenn Du der Meinung bist, dass das Argument des Vermieters vorgeschoben ist und Du eine Katze halten darfst, kannst Du Dir nicht einfach eine Katze anschaffen. Vielmehr musst Du vor dem zuständigen Amtsgericht eine Zustimmung des Vermieters einklagen.

Mietze21 
Beitragsersteller
 12.11.2015, 18:11

Die Antwort weiß ich sehr wohl. Mir ging es eigentlich grundsätzlich nur um das Thema Allergie😉 trotzdem danke.

Sheireen1990  12.11.2015, 17:31

Als jemand der seinen Fachwirt gerade bestanden hat, kann ich dieser Antwort nur in vollstem Umfang zustimmen.

Also, abgesehen von Mietrechsangelegenheiten nur ein Aspekt der Katzen(haar)allergie: der allergieauslösende Stoff ist im Speichel der Katze enthalten, er gelangt beim "Putzen" auf die Haare und mit den Haaren, die ja laufend abgestossen werden können) praktisch überall hin, wo sich das Tier aufhält. Nach dem Trocknen verteilt sich der allergenhältige Speichel als Staub überall hin, sodass eventuell gründliches Reinigen nicht ausreicht, alle Rückstände zu vernichten. Die Substanz zerfällt oder verdunstet auch praktisch überhaupt nicht! Soviel zum Hintergrund einer möglichen Allergie.

Mietze21 
Beitragsersteller
 12.11.2015, 18:12

Danke

Also ich kann mir eigentlich echt nicht vorstellen, dass nach gutem Lüften, Putzen und teilweise renovieren noch irgendwas in der Wohnung sein könnte, was dem Vermieter schadet...

Vermutlich wollen sie es nur nicht, weil sie Angst haben, dass die Katze/n was kaputt macht/ machen. Eine meiner beiden hat zB. an ner Ecke im Hausgang so lang rum gekratzt, bis nicht nur die Tapete ab war sondern auch der Putz beschädigt war. Mit der Allergie-Ausrede versuchen sie, an eure Vernunft zu appelieren, weil sie vermutlich genau wissen, dass sie es nicht verbieten dürfen.

Ich stimme deinem Dozent zu: Nerven nerven nerven... Und wenns nicht klappt: Einfach holen! Das darf nur verboten werden, wenn das irgendwie die anderen Mieter beeinträchtigt oder wenn da jemand schlimm allergisch ist und Kontakt nicht vermieden werden kann... Da ein anderer Hausbewohner aber eine hat, kann das ja kein Problem sein :)

Du kennst dich zwar mit Katzen aus, aber trotzdem die Anmerkung: Wenn ihr euch für reine Wohnungshaltung entscheidet, bitte 2 Katzen! Wohnungskatzen in Einzelhaltung... Das ist immer schlecht. Außerdem kein Kitten in Einzelhaltung. 2 Katzen bedeutet doch dann auch doppelte Freude :)

Ich drück die Daumen, dass ihr bald pelzigen Familienzuwachs bekommt! :)

2dave  01.06.2017, 16:07

Sorry, aber das ist Quark. Ich bin selber Allergiker.Je nach Allergie und Dauer der Tierhaltung hilft oft sogar eine Komplettrenovierung nicht, um die scheiß Tierreste weg zu bekommen...

Ich liebe Katzen über alles, aber auch ich würde als Vermieter jegliche Tierhaltung verbieten, zumindest wenn ich es mir offen halten wollte, die Wohnung nochmal selber zu nutzen.

Mietze21 
Beitragsersteller
 12.11.2015, 18:09

Danke für deine Antwort. Holen werde ich mir keine. Der Vermieter wohnt Gott sei dank nicht in den Haus, aber im selben Ort! Sprich er würde es irgendwoher auf kurz oder lang mitbekommen. Ich bin seit Tagen auf der Suche nach einer passenden Antwort ob Allergene sich 3 Jahre nach Auszug der Katze halten oder ob wie oben, ausreichen würde. Diese Argumente kann ich ihm dann vorlegen. Natürlich werden es dann 2 sein ☺️ Ist mein Weihnachtsgeschenk an mich ☺️

KaeteK  12.11.2015, 14:53

Du hast ihnen verschwiegen, dass auch die besten Nerven nichts taugen, wenn der Vermieter vor Gericht geht - Zumindest ist der Hausfrieden stark gestört. lg

ShinyShadow  12.11.2015, 14:57
@KaeteK

Naja, das ist wohl wahr...
Dass der Vermieter einen dann nicht mehr zum Kaffee einlädt und nicht auf alle Forderungen sofort reagiert... Damit wird man rechnen müssen....

Ein Glück hab ich nen netten Vermieter ;)

Da brauchst du gar nicht mehr lange hin und her diskutieren, denn die Antwort hast du und die muß dir reichen. Ich wohne übrigens im 2. OG - auch "alte" Leute kommen noch die Treppen hoch. Du mußt deinen Vermietern schon selber überlassen, was sie wolle und was nicht. Such dir eine Wohnung, wo Katzen erlaubt sind und gut ist. Dein Bekannter sollte mit seinen Aussagen vorsichtig sein, denn schneller als es dem Mieter lieb ist, hat er eine Kündigung. lg

Mietze21 
Beitragsersteller
 12.11.2015, 18:13

Danke für den Artikel.

das mit der allergie scheint eine ausrede zu sein. der vermieter will halt keine tierhaltung in der wohnung. ob er das generell verbeiten darf oder nicht steht vielleicht hier: http://www.zuhause.de/haustiere-im-mietrecht-wann-sie-den-vermieter-nicht-fragen-muessen/id_53949804/index

Mietze21 
Beitragsersteller
 12.11.2015, 18:09

Genau das sehe ich auch so. Das sind halt leider nur reine Spekulationen. Danke für den Artikel.