Vermieter verbietet Katzen weil er angeblich allergisch ist. Was kann ich dagegen machen?

7 Antworten

Ich mache gerade den Immobilienfachwirt

Nicht persönlich nehmen, aber dann müsstest Du die Antwort hierauf eigentlich wissen.

Grundsätzlich ist die Katzenhaltung genehmigungspflichtig, weshalb ich die Aussage deines Dozenten (Einfach Katze holen) als überaus grenzwertig empfinde. Im Zweifel gibt er dir hier einen Rat, der - mittelfristig - ein fristlose Kündigung des Mietverhältnisses nach sich ziehen kann.

Der Vermieter kann die Katzenhaltung grundsätzlich nur aus gutem Grund untersagen. Inwiefern das Argument der Allergie ausreichend ist, muss im Zweifel ein Richter entscheiden. Es sei nur soviel gesagt: Mir sind ein paar wenige Fälle bekannt, bei denen genau dieser Grund als ausreichend erachtet wurde.

Laut der BGH-Rechtsprechung (u.a. Urteil v. 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06) muss hier vielmehr eine Interessenabwägung zwischen Vermieter und Mieter stattfinden. Dein (berechtigtes) Interesse ist allein nicht ausreichend.

Und jetzt kommt das große "Aber" - und die unsinnige Aussage deines Dozenten - ins Spiel:
Wenn Du der Meinung bist, dass das Argument des Vermieters vorgeschoben ist und Du eine Katze halten darfst, kannst Du Dir nicht einfach eine Katze anschaffen. Vielmehr musst Du vor dem zuständigen Amtsgericht eine Zustimmung des Vermieters einklagen.

Also, abgesehen von Mietrechsangelegenheiten nur ein Aspekt der Katzen(haar)allergie: der allergieauslösende Stoff ist im Speichel der Katze enthalten, er gelangt beim "Putzen" auf die Haare und mit den Haaren, die ja laufend abgestossen werden können) praktisch überall hin, wo sich das Tier aufhält. Nach dem Trocknen verteilt sich der allergenhältige Speichel als Staub überall hin, sodass eventuell gründliches Reinigen nicht ausreicht, alle Rückstände zu vernichten. Die Substanz zerfällt oder verdunstet auch praktisch überhaupt nicht! Soviel zum Hintergrund einer möglichen Allergie.

Also ich kann mir eigentlich echt nicht vorstellen, dass nach gutem Lüften, Putzen und teilweise renovieren noch irgendwas in der Wohnung sein könnte, was dem Vermieter schadet...

Vermutlich wollen sie es nur nicht, weil sie Angst haben, dass die Katze/n was kaputt macht/ machen. Eine meiner beiden hat zB. an ner Ecke im Hausgang so lang rum gekratzt, bis nicht nur die Tapete ab war sondern auch der Putz beschädigt war. Mit der Allergie-Ausrede versuchen sie, an eure Vernunft zu appelieren, weil sie vermutlich genau wissen, dass sie es nicht verbieten dürfen.

Ich stimme deinem Dozent zu: Nerven nerven nerven... Und wenns nicht klappt: Einfach holen! Das darf nur verboten werden, wenn das irgendwie die anderen Mieter beeinträchtigt oder wenn da jemand schlimm allergisch ist und Kontakt nicht vermieden werden kann... Da ein anderer Hausbewohner aber eine hat, kann das ja kein Problem sein :)

Du kennst dich zwar mit Katzen aus, aber trotzdem die Anmerkung: Wenn ihr euch für reine Wohnungshaltung entscheidet, bitte 2 Katzen! Wohnungskatzen in Einzelhaltung... Das ist immer schlecht. Außerdem kein Kitten in Einzelhaltung. 2 Katzen bedeutet doch dann auch doppelte Freude :)

Ich drück die Daumen, dass ihr bald pelzigen Familienzuwachs bekommt! :)

Da brauchst du gar nicht mehr lange hin und her diskutieren, denn die Antwort hast du und die muß dir reichen. Ich wohne übrigens im 2. OG - auch "alte" Leute kommen noch die Treppen hoch. Du mußt deinen Vermietern schon selber überlassen, was sie wolle und was nicht. Such dir eine Wohnung, wo Katzen erlaubt sind und gut ist. Dein Bekannter sollte mit seinen Aussagen vorsichtig sein, denn schneller als es dem Mieter lieb ist, hat er eine Kündigung. lg