Mietrecht?
Hallo. Ich beziehe seit 8 Jahren eine Mietwohnung. Im Februar 2021 teilten man mir mit das ich wegen Eigenbedarf im März 2022 ausziehen soll. Im Mietvertrag steht aber zum Vorteil für mich, das wegen Eigenbedarf kündigen ausgeschlossen sind. Jetzt habe ich Post von einem Anwalt bekommen wo drin steht das ich meine Waschmaschine nicht mehr im heizungskeller aufstellen darf. Bei Einzug der Wohnung würde mir leider nur mündlich gesagt das in der Wohnung kein Waschmaschinen Anschluss vorhanden ist und ich diese im heizungskeller mit einer Erhöhung aufstellen kann. Jetzt heißt es in der Küche ist der Anschluß. Also müsste ich jetzt mein Geschirrspüler raus eh en und soll meine Waschmaschine dort einbauen. Und seine Aussage würde von ihm nie geäußert. Wir hatten immer ein gutes Verhältnis und jetzt kommt sowas. Was kann ich tun. Wer hätte einen Rat. Lg
9 Antworten
Die Frage Kündigung wg. Eigenbedarf ist ja wohl erledigt, da vom Vermieter mietvertraglich ausgeschlossen. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Wegen der Inst. WM und GS lass das doch mal unverbindlich und kostenlos von einer Fachfirma überprüfen und kalkulieren. Ich bin mir sicher, dass das einzurichten geht. Wenn dem so ist, den Vermieter informieren und die nötigen Arbeiten beauftragen und den Vermieter bitten, die Kosten zu übernehmen. Da du ein treuer Mieter warst, sollte er sich da nicht so haben.
Wohnst du und der Vermieter allein in seinem Zweifamilienhaus? Da könnte er dir ohne Grund kündigen (573a BGB).
Danke für deine Antwort. Es ist ein ehemaliges EH.
Ich wohne im EG und im OG jemand anderes. Wegen den Kosten frage ich aber denke er wird ablehnen und sagen in der Küche ist ein Anschluss. Zahle die Kosten auch alleine. Aber informieren tu ich auf alle Fälle und lass es mir schriftlich bestätigen. Nix mehr mit mündliche Aussagen. Ich halte jetzt alles fest.
Lasse die Kündigung von einem Mietexperten (Rechtsanwalt oder Mieterverein) prüfen. Eigenbedarfskündigungen sind an gesetzliche Vorschriften gebunden. Beispielsweise hat der Vermieter darin zu informieren, wer nach dir in die Wohnung einziehen soll usw.
Außerdem muß von einem Fachmann geprüft werden, ob die Kündigung überhaupt rechtlich zulässig ist, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
Auch wegen der Waschmaschine solltest du mit einem Rechtsexperten sprechen. Möglicherweise hast du ein Gewohnheitsrecht. Es ist offensichtlich, dass das Verbot kausal mit der Kündigung zusammenhängt, denn man will dich rausekeln.
im Mietrechrt entsteht niemals Gewohnheitsrecht.
Im Mietvertrag steht aber zum Vorteil für mich, das wegen Eigenbedarf kündigen ausgeschlossen sind.
Stell den Teil des Mietvertrages doch bitte mal als Bild ein.
Ich beziehe seit 8 Jahren eine Mietwohnung.
Und wann bist du damit fertig?
Es gibt Klauseln in Mietverträgen, die unwirksam sind. Dass du nicht wegen Eigenbedarf gekündigt werden kannst, gehört m. E. dazu. Damit könnte der Eigentümer nie sein Eigentum selbst nutzen. So etwas macht niemand.
Es gibt keine Küche, in der ich keine Waschmaschine anschließen kann. Selbst nicht in einem Wohnklo mit Kochnische.
Der Vermieter darf dir die Nutzung einer Waschmaschine im Heizungskeller untersagen. Wenn das bedeutet, dass du auf einen Geschirrspüler verzichten musst, dann ist das so.
Es gibt Klauseln in Mietverträgen, die unwirksam sind. Dass du nicht wegen Eigenbedarf gekündigt werden kannst, gehört m. E. dazu. Damit könnte der Eigentümer nie sein Eigentum selbst nutzen. So etwas macht niemand.
Eine Unwirksamkeit zugunsten des Vermieters gibt es nicht. Der Vermieter hat das da rein geschrieben, also muss er damit auch leben.
I'm Mietvertrag steht unbestimmte Zeit?
Weise schriftlich und nachweisbar auf den Passus im Mietvertrag hin. Wiederspreche daher der Kündigung.
Da es vertraglich keine vereinbarungen bzgl der WaMa gibt, ist von einer Duldung auszugehen. Diese kann jederzeit ohne Begründung widerrufen werden.
Obs es einen Anschluss in der Wohnung gibt ist unerheblich. Jedes eckventiel kann umgerüstet werden. Optional waschsaloon.
Da weiterer Ärger und Schikane droht... vlt übernimmt dein Vermieter die umzugskosten und abstandszahlung? Poker mal etwas
Oder bleibe im Nest. Raus bekommt er dich nicht. Letztlich würde eine Räumungsklage auf Grund der Mietpassus scheitern. Andere Gründe können nur sein hausfrieden stören, mietrückstand, mutwillig Beschädigungen (unzumutbarkeit erzeugen).
Danke für den Tipp. Werde auch solange bleiben wie es geht. Kämpfe für mich und meine Tochter weiter.
Da ich im Februar nix unterschrieben habe was die Kündigung betrifft, und ich hier wohnen bleiben darf versuchen sie es jetzt mit anderen Mitteln. Mir ging es jetzt um die Aufforderung wegen der Waschmaschine. Da sie 8 Jahre lang wussten und auch im Heizungskeller waren, jetzt damit kommen das ich die Waschmaschine dort nicht aufstellen darf und er nie gesagt hätte das ich sie dort aufstellen kann. Aber danke für deine schnelle Antwort. Lg