Gehört eine Terrasse zur Wohnung auch wenn sie nicht im Mietvertrag steht?

4 Antworten

Zur Wohnung gehören nur Räume und Flächen die im Mietvertrag genannt sind.

Anspruch auf die Terrasse habt ihr nur wenn sie euch mietvertraglich zugesichert wurde. Auf ein Gewohnheitsrecht kann man sich im deutschen Mietrecht übrigens nicht berufen. Der Vermieter kann eine mündlich erlaubte Nutzung der Terrasse jederzeit ohne Begründung widerrufen.

http://www.mieterbund.net/recht/mietrecht_aktuell/mietrecht_a-z/balkon_terrasse.html

Auch wenn die Terrasse zur Wohnung gehört (dann zählt sie auch zum Teil zur Wohnfläche) kannst du dort nicht machen was du willst.

Alles was die Außenansicht des Gebäudes beeinträchtigt, müsste vom Eigentümer genehmigt werden.

wenn sie bauartbedingt nur von eurer wohnung genutzt werden kann,gehört sie dazu,es sei denn,die nutzung ist explizit ausgeschlossen.