Geliehenes Auto beschädigt,welche Versicherung hilft?
wenn ich mit dem Auto eines Bekannten fahre und beim Einparken in die Garage einen Kratzer in das Auto mache, wer zahlt die Kosten?(sein Auto hat nur Teilkasko V.)
-Meine Privathaftpflicht V?
-Meine Vollkasko V?
-hilft Rabattausgleich in kfz-haftpflicht bei Privathaftpflicht V?
Gruß
5 Antworten
Als Versicherung kann hier nur die Vollkasko des Fahrzeughalters eintreten.
Deine Privathaftpflicht zahlt garantiert nicht, ebenso natürlich auch keine Vollkasko, die für ein anderes Fahrzeug abgeschlossen wurde.
Du wirst Dich also auf die Knie begeben und um Vergebung bitten müssen.
Dein Bekannter hat nun Ansprüche gegen Dich.
Ob er es darauf beruhen lässt, ob er von Dir nur die Selbstbeteiligung der Vollkasko oder obendrauf auch die zukünftigen Beitragserhöhungen verlangt musst Du abwarten.
Einzige Ausnahme: Die Fahrt geschah, um dem Bekannten einen Gefallen zu tun ("Auftrag" §§662ff BGB). Dann muss der Bekannte den Schaden selbst tragen.
Das ist aus dem Begriff "geliehen" aber eher nicht herzuleiten.
Ganz einfach:
Du bekommst einen günstigeren Tarif beim Abschluss einer Kfz.-Haftpflichtversicherung, wenn Du bei der gleichen Gesellschaft eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hast.
Hat aber mit Deinem Fall nicht das geringste zu tun.
Aber gerne nochmal:
Für den von Dir verursachten Schaden kommt keine Versicherung auf, den darfst Du aus der eigenen Tasche zahlen.
Die KFZ-Haftpflicht hat damit nicht zu tun, denn sie begleicht nur Schäden, die mit dem versicherten Fahrzeug anderen zugefügt wurden, nicht aber eigene Schäden.
Der Schadenersatzanspruch geht gegen Dich - dafür träte maximal eine Vollkaskoversicherung desjenigen ein, auf dessen Namen das Fahrzeug versichert ist.
In dem Fall keine Versicherung. Den Schaden zahlste komplett selber da er keine Vollkasko hat.
Die Privathaftplichtversicherung die hat immer eine Motorklausel, schäden die beim Betrieb eines Fahrzeuges entstehen werden NICHT übernommen.
... keine, warum sollte da eine "helfen" müssen?
Vielleich kann der Berater/Makler in Regress genommen werden, wenn er etwas verweigert hat, was der Kunde wollte.
Merke:
Verleihe keine Frauen, Füller, Fahrzeuge, denn diese Dinger kommen meist nicht heile zurück.
der hat keine Vollkasko V!!
So , was ist denn (rabattausgleich in kfz-haftpflicht bei Privathaftpflichtversicherung)?!