Zahlt die Haftpflicht den Schaden?

der Anhänger - (Versicherung, Privathaftpflicht)

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Dieser Schaden (Unfallschaden durch Fehlbedienung des Fahrzeuges) ist nur durch eine Vollkaskoversicherung für den Anhänger versichert. Gibt es diese, zahlt sie. Wenn nicht, muss der Verursacher haften. Eine Privathaftpflichtversicherung kann hier nicht helfen, da bedingungsgemäß Schäden aus dem Betrieb zulassugspflichtiger Kraftfahrzeuge (Hänger zählt dazu, da er mit der Zugmaschine verbunden war) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Ebenso sind Schäden an gliehenen und gemieteten Sachen meist ausgeschlossen.

nein! dein vater hat den schaden ja nicht verursacht,auch würde die nicht haften wenn dein vater den traktor geliehen hätte.

Wenn Ihr einen Vertrag habt, habt Ihr auch einen Vermittler dazu, dem gebührt die Frage nach der Lösung, denn er bekommt ja Geld für den Vertrag.

SgtMiller  10.03.2011, 21:00

Yes

Keine Private Haftpflicht, egal von wem, wird diesen Schaden ersetzen. Wie schon weiter oben gesagt, besteht die einzige Möglichkeit der Schadensabwicklung durch eine Versicherung nur dann, wenn der Besitzer des Anhängers eine Vollkaskoversicherung für diesen abgeschlossen hat, bzw. ein Einschluß durch eine Zugmaschinenkasko besteht.

Tja, da sieht es generell mau aus : Die KfZ HP des Traktors würde nicht leisten ,da nicht die Sachen eines Dritten (ohne Verwandschaftsverhältnis) geschädigt worden ist..bei der Private Haftpflicht zählen solche Sachen (je nach Vertrag) wie "erste Verwandschaftgrade" oder "geliehenende,gemietete,gepachte Sachen" als Ausschlußkretrium beim Schäden..wenn wie in diesem Fall Ihr Vater sie zum Gehilfen gemacht hat mit der geliehenden Maschine macht das demnach die Sache nicht einfacher..Das PHV des Vaters einspringt wäre ein naheliegender Gedanke (Aussichtspflicht verletzt..), aber da kommt wieder die Sache mit geliehen ,gemietet ins Spiel..also wird wahrscheinlich eher nichts..HG DerMakler