Zahlt die Haftpflicht den Schaden?
Ich habe meinem Vater mit meinem Traktor und geliehenem Kipperanhänger beim Abtransport von Sträuchen geholfen. Nun habe ich beim abkippen der Sträucher einen Bolzen falsch gesetzt. Der Traktor pumpt die Ladefläche des Anhängers hoch.dabei zieht sie aber das fahrgestell auf der anderen Seite mit hoch , so das ein Hinterrad jetzt 30 cm über dem Boden steht und die Ladefläche ist verbogen. Wer muss für den Schaden haften ? meine Privathaftpflicht will es nicht , mit der Begründung das Traktor und Anhänger einen Einheit bilden . Muss die Privathaftpflicht meines Vaters haften , da ich für ihn transportiert habe ?
7 Antworten
Dieser Schaden (Unfallschaden durch Fehlbedienung des Fahrzeuges) ist nur durch eine Vollkaskoversicherung für den Anhänger versichert. Gibt es diese, zahlt sie. Wenn nicht, muss der Verursacher haften. Eine Privathaftpflichtversicherung kann hier nicht helfen, da bedingungsgemäß Schäden aus dem Betrieb zulassugspflichtiger Kraftfahrzeuge (Hänger zählt dazu, da er mit der Zugmaschine verbunden war) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Ebenso sind Schäden an gliehenen und gemieteten Sachen meist ausgeschlossen.
nein! dein vater hat den schaden ja nicht verursacht,auch würde die nicht haften wenn dein vater den traktor geliehen hätte.
Wenn Ihr einen Vertrag habt, habt Ihr auch einen Vermittler dazu, dem gebührt die Frage nach der Lösung, denn er bekommt ja Geld für den Vertrag.
Yes
Keine Private Haftpflicht, egal von wem, wird diesen Schaden ersetzen. Wie schon weiter oben gesagt, besteht die einzige Möglichkeit der Schadensabwicklung durch eine Versicherung nur dann, wenn der Besitzer des Anhängers eine Vollkaskoversicherung für diesen abgeschlossen hat, bzw. ein Einschluß durch eine Zugmaschinenkasko besteht.
Tja, da sieht es generell mau aus : Die KfZ HP des Traktors würde nicht leisten ,da nicht die Sachen eines Dritten (ohne Verwandschaftsverhältnis) geschädigt worden ist..bei der Private Haftpflicht zählen solche Sachen (je nach Vertrag) wie "erste Verwandschaftgrade" oder "geliehenende,gemietete,gepachte Sachen" als Ausschlußkretrium beim Schäden..wenn wie in diesem Fall Ihr Vater sie zum Gehilfen gemacht hat mit der geliehenden Maschine macht das demnach die Sache nicht einfacher..Das PHV des Vaters einspringt wäre ein naheliegender Gedanke (Aussichtspflicht verletzt..), aber da kommt wieder die Sache mit geliehen ,gemietet ins Spiel..also wird wahrscheinlich eher nichts..HG DerMakler