Zahlt die Privathaftpflicht bei Verlust eines fremden Handys?
Ich habe mir am Sonntag das Handy eines Freundes ausgeliehen um damit zu telefonieren. Als ich fertig war habe ich es in Gedanken aufs Autodach gelegt und wir sind losgefahren. Als wir bemerkten dass das Iphone weg ist, sind wir zurück gefahren, konnten das Handy aber leider nicht wieder finden. Jetzt möchte mein Bekannter sein Iphone, verständlicherweise, ersetzt haben... Ich bin allerdings Schülerin und verdiene nicht viel. Würde meine Privathaftpflicht diesen Schaden übernehmen?
4 Antworten
Deine Privathaftpflicht würde diesen Schaden übernehmen - wenn sie könnte... Sie kann aber nicht, da solche Schäden bedingungsgemäß nicht versichert sind.
Geliehene Sachen werden so behandelt wie deine eigenen. Also so als hättest du dein eigenes Handy verloren- Eigenschäden werden nicht bezahlt.
Warum solche Antworten ohne die Bedingungen zu kennen. Sei beruhigt, sofern Schäden an geliehene Sachen bedingungsgemäß mitversichert sind ist ein Schaden daran mitversichert. Sofern sogar bedingungsgemäß der Verlust von geliehenen Sachen mitversichert ist, dürfte auch dein Schaden durch den Versicherer reguliert werden. Mir sind in diesem Fall aber nur ein paar Tarife bekannt, die sogar dafür leisten. Zur Ergänzung: Ein Schaden muss immer aufgenommen und bearbeitet werden. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Ablehnung oder Regulierung. So einfach ist das.
Wie Du schon beschrieben hast, ist das Handy geliehen gewesen. In der Privathaftpflicht ist der Verlust von geliehenen Gegenständen ausgeschlossen.