Mein geliehenes Partyzelt wurde durch eine Windboe zusammengefaltet und ist nicht mehr zu gebrauchen. Zahlt meine Privathaftpflicht für diesen Schaden?
3 Antworten
Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen sind zunächst regelmäßig bedingungsgemäß vom Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung ausgenommen. Viele Versicherer schließen solche Schäden dann aber per Klausel mit Einschränkungen (z.B. begrenzt auf bis zu 300,00 €) wieder ein. Du musst hier also Deinen Vertrag prüfen oder Deinen Versicherer befragen.
Wahrscheinlich nicht. Aber konkret und verlässlich kann dir deine Versicherung Auskunft geben.
Ich würde vermuten: ja. Genau steht es aber in den Versicherungsbedingungen. Da musst Du mal selber lesen...