Parkplatzsperren entfernen?

8 Antworten

Die Sache ist doch ganz einfach: Das Bedürfnis, sein Fahrzeug immer an der Stelle abzustellen, wo es am bequemsten ist, hat irgendwie jeder Autofahrer. Nun ist aber zu unterscheiden zwischen öffentlichem Grund, der im Grunde jedem gehört und frei genutzt werden kann, solange dieser als Parkplatz nutzbar ist und ein abgestelltes Fahrzeug niemanden behindert und privatem Grund, der zwar öffentlich zugänglich oder befahrbar ist, aber nun mal einen bestimmten Eigentümer hat, dessen Freiheit es ist, den Platz einfach mal frei zur Verfügung zu stellen oder Geld für die Nutzung zu verlangen. Da gibt es auch keinen Unterschied zwischen Stadt und Land.

Der Vermieter wird festgestellt haben, dass hier eine Einnahmequelle brach rumliegt, die auch noch Geld kostet, wenn er die Flächen pflegen muss, z. B. im Sinne von Sauberhalten, was wiederum allen Bewohnern zu Gute kommt, die gerne in einem gepflegten Haus auf gepflegtem Grundstück wohnen.

Er hat nun jederzeit die Wahl: Die Fläche frei zu geben zum Parken für jedermann, die Fläche ganz zu sperren und die Nutzung als Parkplätze ganz unmöglich zu machen oder aber sie zu bewirtschaften, also teure Sperrpfosten einzusetzen und für die Vermietung der Plätze Geld zu verlangen.

Schon allein deswegen, damit wirklich nur Mieter, bzw. Bewohner des Hauses auf seinem Grund parken und nicht irgendwelche fremden Leute, die womöglich auch noch ihren Schrott dort dauerhaft dort abstellen.

Ich weiß nicht in welcher Region Du wohnst, aber so ein Stellplatz im Freien kostet normalerweise zwischen 15 und 30 €, also ca. 50 Cent - 1 € pro Tag. Wo ist das Problem, jetzt zum Vermieter zu gehen und sich gleich den besten Platz zu sichern?

Im Übrigen: Solltet Ihr mittels Sachbeschädigung den Vermieter dazu zwingen wollen, die Plätze wieder frei zu geben, wird er vermutlich als erstes die Mieten erhöhen und zwar bestimmt um mehr als nur 30 € pro Monat. Die Pfosten würde ich dann trotzdem wieder aufstellen, sie ggf. noch besser sichern und evtl. auch - weil Anlass gegeben ist auch erlaubt -, mit Video überwachen.

Auf seinem Grundstück hat der VM alleiniges Weisungsrecht, Stellplätze durch Sperrpfosten nur an Berechtigte zu vermieten oder für Lieferanten- oder Technikerfahrzeuge freizuhalten :-O

Mietet euren eigenen Stellplatz oder lasst es - aber an den Einrichtungen des Vermieters habt ihr nichts zu fummeln und unberechtigt weiter dort zu parken, wo es erkennbar nicht erlaubt war. Das wäre verbotene Eigenmacht und Besitsstandsstörung, die durch kostenträchtige Unterlassungsklage und nach qual. Abmahnung mit Kündigung bedroht wäre.

Sie denken da über eine Besitzstörung nach!

§ 862 BGB
Anspruch wegen Besitzstörung
(1) 1Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. 2Sind weitere Störungen zu besorgen, so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Besitzer dem Störer oder dessen Rechtsvorgänger gegenüber fehlerhaft besitzt und der Besitz in dem letzten Jahre vor der Störung erlangt worden ist.

Der Eigentümer kann Ihnen da ganz schön finanziellen Ärger bereiten!

Der richtige Weg wäre, vom Eigentümer einen Stellplatz, den man mit enem Sperrbügel oder einer Sperrkette gegen Fremdnutzung sichern kann, anzumieten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sofern die Sperren und dessen Fundamente nicht beschädigt werden, besteht keine Sachbeschädigung.

Aber: die Sperren nicht einfach zur Seite legen. Kann ja jeder stehlen. Zudem stellt das Handeln eine verbotene Eigenmacht da ( Zivilrecht/Mietrecht ) .

Allerdings: haben Mieter die Parkplätze per Vertrag gemietet und wurde die Errichtung der Sperren nicht vorher schriftlich angekündigt, daraufhin die Gebühren höher, dann könnte man juristisch dagegen vorgehen.

Lyyyse26 
Beitragsersteller
 12.12.2019, 17:55

Steht nicht im Mietvertrag. Wir sind hier her gezogen mit den freien Parkplätzen vor der Tür, welche nun ohne Ankündigung abgesperrt wurden. Auf Nachfrage kam die Info der Gesellschaft das die Plätze nun gemietet werden können. Wir wohnen schon extra nicht mehr in der Stadt um uns unter Anderem den Parkstress zu sparen und nun sowas. Daher sind viele hier verärgert.

Jo3591  12.12.2019, 17:58
@Lyyyse26

Wenn ihr Mieter euch alle einig seid, geht doch alle zusammen (wichtig: alle!) zu ihm hin und beschwert euch.

Topotec  12.12.2019, 17:59
@Lyyyse26

Ja, aber es gibt eben kein Gewohnheitsrecht...nur, weil ihr bisher dort kostenlos stehen konntet, habt ihr deswegen nicht das Recht erworben, dies weiterhin zu tun.

Ich kann es einerseits verstehen aus Sicht der Autofahrer, andererseits würde ich mein Grund und Boden auch nicht einfach so kostenlos zur Verfügung stellen wollen!

JuristMoral  12.12.2019, 18:07
@Lyyyse26

Verständlich. Sofern aber niemand von den Mietern die Parkplätze gemietet hat und sie dem Eigentümer gehören, darf er sie mit Sperren versehen. Natürlich nur, wenn keine Autos dort parken.

schelm1  12.12.2019, 18:11
@Lyyyse26

Vergessen Sie Ihre Verärgerung und mieten Sie einen Platz an.

Gehören denn diese Parkplätze zur Mietsache und bezahlt Ihr dafür?

Lyyyse26 
Beitragsersteller
 12.12.2019, 17:44

Die Parkplätze sind vor dem Haus und gehören zum Grundstück. Man kann die Plätze nun natürlich extra anmieten oder muss weiter weg parken.

NoName08154711  12.12.2019, 17:46
@Lyyyse26

Also habt ihr sie nicht gemietet und ihr zahlt auch nichts dafür.

Wie kommst Du also auf die Idee, einfach die Sperren zu entfernen und dort zu parken?
Hast Du Lust auf eine Strafanzeige oder auf Konsequenzen, die Deinen Mietvertrag betreffen würden?

schwarzwaldkarl  12.12.2019, 17:46
@Lyyyse26

Letztendlich gehören die Parkplätze dem Vermieter und der darf damit machen, was er möchte... Also er muss sie nicht verschenken...

Jo3591  12.12.2019, 17:56
@Lyyyse26

Dann miete Dir doch einen oder ziehe um.