Parkplatznutzung
Hallo, wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit einem Hof auf dem geparkt werden darf. Jahrelang war das Parken kein Thema für den Vermieter denn es ist ausreichend Platz vorhanden. Plötzlich hat er die Plätze zugeteilt und Miete verlangt. Außerdem gibt es einen "freien" Parkplatz der als Besucherparkplatz genutzt werden darf. Nun muss ich dazu sagen,dass wir auf dem Lande leben und dieser Parkplatz zu 99% frei steht. Da wir nun zwei PKW haben und unser Stellplatz es nur zulässt das wir hintereinander parken haben wir diesen "Besucherparkplatz" auch mal mitbenutzt.Aber nur spät am Abend über Nacht wenn dieser frei war. Nun haben wir einen Zettel am Auto das wir diesen mieten können. Aber wenn dieser doch eh frei steht und es Jahrelang kein Problem mit der Parkerei gab... auch ist dieser Parkbereich ja nicht ausgewiesen und es ist genug Parkfläche vorhanden.. Bin dankbar über Antworten
3 Antworten
Ist vertraglich nichts vereinbart, dann hat der Vermieter selbstverständlich das Recht, die Parkplätze kostenpflichtig zu vermieten und neu zu verteilen. Sie haben keinen unendgeldlichen Anspruch auf den sog. Besucherparkplatz. Ohne vertragl. Regelung haben Sie überhaupt keinen Anspruch. Auch das Parken hintereinander kann der Vermieter unterbinden, denn es geht über die vertragl. Nutzung hinaus. Wenn der Vermieter schon das Angebot unterbreitet diesen Stellplatz anzumieten, warum machen Sie das nicht. Denn der Vermieter könnte diesen Parkplatz auch an jemanden anders vermieten. MfG
hY pAMISU
Es ist heute so geregelt das bei einer Baugenehmigung für genügend Stellplätze geachtet wird-aber in einem Innenhof kann der Vermieter sich eine extra Einnahmequelle sichern.Er muss aber,falls auf den Parkplätzen ein Auto beschädigt wird dafür aufkommen.Du mietest ja und da es gwerblich ist muss er den Parkraum versichern. Ich zahle auchfür einen Carportplatz 15,00 Euro pro Monat bin aber versichert. Kinder hatten mit Klicker (Murmeln geworfen und meine hintere Scheibe zerstört) Stell das zweite Auto doch einfach ein stückchen weiter auf die Strasse.
Wenn im Mietvertrag nichts vereinbart wurde bezüglich Stellplatz oder wenn kein separater Vertrag über einen Stellplatz gemacht wurde,darf der Vermieter jederzeit die Nutzung der Plätze verbieten oder widerrufen.
Es ist sein Haus,seine Stellplätze und er kann das Handhaben wie er möchte.
Wenn er sagt,dass der eine Parkplatz nur für Besucher da ist,dann ist das so,auch wenn dieser Platz an 360 Tagen frei ist!