Nachbar parkt Besucherparkplatz zu, darf er das?
Hallo, ich frage mich schon etwas länger (2-3 Monate), ob man das machen darf, was unsere Herr Nachbar tut. Ich wohne in einem Haus mit 6 Wohnungseinheiten, jede Wohnung besitzt hinterm Haus einen Parkplatz dazu gibt es noch 2 Besucherparkplätze die von jedem Besucher der Miter bzw Wohnungseigentümer benutzt werden darf. Nun ist es so dass sich mein Nachbar mit seinem Privatfahrzeug auf seinem Parkplatz steh, mit seinem 2. Privatfahrzeug auf einem Besucherparkplatz und mit einem Firmenauto auch auf den zweiten Besucherparkplatz steht. Das zweite Privatauto auf dem B.Parkplatz hat er seit min 3 Monaten nicht mehr bewegt. Somit können keine Besucher von zB mir hinterm Haus parken. Darf er das und was kann man dagegen tun? Übrigens, im Sommer hat der ExMann (wohnt nicht hier) seiner Frau seinen Anhänger auf nem Besucherparkplatz gelagert, monatelang...
5 Antworten
Meldung / Beschwerde an den Vermieter bzw. die Haus- und Grundstücksverwalter und abwarten, wie das dann seine Wege geht. In erster Linie hilft aber vielleicht auch ein klärendes Gespräch, erst bei Uneinsichtigkeit würde ich es auf dem offiziellen Wege probieren.
Da es sich um einen Privatparkplatz handelt, ist der Eigentümer - oder eventuell die Eigentümergemeinschaft dafür zuständig. Die Eigentümergemeinschaft kann natürlich Beschlüsse fassen, wie die Benutzung der Besucherparkplätze zu regeln ist (also z.B. dass man dort nur tageweise stehen darf...). Aber ohne eine solche Regelung kann der Nachbar da so lange parken wie er will.
Ihr habt doch sicher einen Hausmeister, Verwalter usw. mit dem würde ich mal ganz ruhig sprechen. Nicht aggressiv oder so dass Du den Nachbarn schlecht machst, nur eben eine sachliche Frage...
Vielen Dank für die Antworten, ich werde es mal mit ner Mail an den Verwalter versuchen. Aber den Nachbar spreche ich ungern an, weil es schon einige kleine Streits gab und ich keine Lust auf weitere habe.
klär das doch mit dem Vermieter und oder der Hausverwaltung ...