Kann ich mir einen Parkplatz/Stellplatz kaufen oder mieten, obwohl da parken kostenpflichtig ist?

6 Antworten

Parkplatz ist öffentlicher Verkehrsraum, das heißt er gehört der Öffentlichkeit. Möchtest du nun der Öffentlichkeit deren Raum zur anderweitigen, privaten Nutzung entziehen, so bedarf es einer Sondergenehmigung.Von Gesetzwegen hast du als Behinderter mit außergewöhnlicher Gehbehinderung z.B. Anspruch auf eine Stellplatz in Wohnnähe. Dieser muss aber bei der Behörde beantragt werden, da diese Fläche zu deiner Benutzung als Sonderfläche umgewidmet wird. Sie wird durch Verwaltungsakt gegen Bezahlung der Allgemeinheit entzogen. Das ist nach dem Gesetz möglich. Ansonsten bleibt nur das Parkplatzanmieten auf Privatgrund.

gib eine Anzeige auf, Parkplatz oder Garage zu mieten gesucht. So hättest Du einen "festen" Parkplatz, den hast Du bei einem Anwohnerausweis nämlich nicht

Das geht nur, wenn Du dort Anwohner bist. Dann kannst Du Dir einen Anwohnerparkausweis vom Ordnungsamt ausstellen lassen. Für den muss man Gebühren zahlen und berechtigt nicht zu einem festen Parkplatz. Nur die Parkgebühr entfällt. Ansonsten gibt es in Großstädten viele Privatparkplätze oder Häuser, wo man sich gegen eine Monatsgebühr einen festen Parkplatz mieten kann.

Nein kannst du nicht. Denn der Parkplatz steht ja dann mitunter wochenlang mal leer. Zudem, was wäre das für ein Aufwand für Kontrolleure?

In Parkhäusern geht das allerdings meistens schon.

Im sogenannten öffentlichen Parkraum (Kommunen)wird dir wohl niemand einen Platz vermieten oder verkaufen, es sei denn für einen 7-stelligen Betrag oder mehr.