Parkplatz vorm Haus-Gewohnheitsrecht?

19 Antworten

Also: Dies ist ein Mehrfamilienhaus mit 2 eingängen. Der erste Eingang (a), da sind die parkplätze vorn. Und der zweite eingang (b - wir) ist hinten die Parkplätze. (Sackgasse) In unseren eingang (b) sind 3 Wohnungen die verkauft wurden. (u.a. unsere in der wir wohnen-die gehört dem eigentümer/vermieter) Die anderen 3 Wohnungen (im nebenhaus 6 wohnungen) gehört der Stadt. Im Mietvertrag ist nichts zu finden, unser Vermieter sagte uns nur "das ist euer Parkplatz".

Das schlimmste: Die Mieterin mit der das Problem ist, dessen Freund spielt sich extrem hier auf - der ist nur zu Besuch hier und meint er hätte recht auf parkplatz und seine Dame parkt wo sie will. Habe mich mit noch einer Eigentümerin unterhalten, und sie meinte da gab es schon mal zoff deswegen und er steht uns eigentlich zu.

Warum sind die Menschen nur so auf Zoff aus, man kann ja auch friedlich dies regeln und auf andere Rücksicht nehmen. Aber....leider leider leider.

Grüße

Ihr betrachtet den zugeteilten Stellplatz als einen Bestandteil Eures Mietvertrages (aber nur, wenn er auf privatem Grund ist und nicht öffentlicher Straßenraum). Wenn das Haus der Stadt gehören sollte (weil du die Stadt erwähnst), dann kann das auch privater Platz sein, wenn er auf einem privaten Grundstück liegt, das zufällig der Stadt gehört. Ich denke, dass das der richtige Einstieg zu Gesprächen wäre. Das Recht auf den Parkplatz muss der Vermieter aussprechen. Die Stadt hat damit nichts zu tun, außer der Vermieter ist die Stadt.

Anspruch auf den Parkplatz habt ihr nur, wenn er im Mietvertrag steht und genau genommen, muß er dann auch auf euch ausgewiesen sein, d.h. ein Schild "reserviert....für..."!

mecanoqueen  25.02.2009, 19:10

Schilder mit Kennzeichen oder Texten wie "Reserviert für ..." sind leider unverbindlich.

UNSER VERMIETER IST EIGENTÜMER (d.h. in der wohnung in der wir zur miete wohnen, ist sein eigentum) Uns wurde die am anfang so mitgeteilt.

Unsere nachbarin hat sich quer hinter ein anderes fahrzeug gestellt, sodass wir nicht einparken konnten.

mecanoqueen  25.02.2009, 19:06

Wenn ihr das schriftlich habt oder schriftlich bekommt, dürft ihr abschleppen lassen. Leider müsst ihr jedoch in Vorkasse treten und die Kosten einklagen. In diesem Fall wäre es mir die Sache aber wert. Habe ich auch schon gemacht.

Tipp: Euer Vermieter kann die Dame von der Hausverwaltung anschreiben lassen. Das würde er auch tun, wenn ihr eine Mietminderung ankündigt. Glaube mir, dann bewegt er sich. Miete für den Parkülatz kassieren ... dann muß er auch bei Bedarf etwas dafür tun ;)

hallo, wir haben auch so ein ähnliches problem. bei uns ist es umgekehrt. wir haben ein mehrfamilienhaus mit 6 parteien und alle außer eine (stellplatzmietvertrag, vor unserer zeit) haben keinen vertrag oder sonst eine vereinbarung. wir schrieben die m ieter an, in den nächsten tagen den parkplatz freii zu machen zwecks Markierungen und teilten ihnen schriftlich mit, uns den stellmietvertrag zurück zuschicken, wer einen möchte. und all die anderen haben nichts mehr dort verloren. stimmt das? mit dem abschleppen ist das wirklich so, dass wir das selber bezahlen dürfen? d.h. die bleieben alle stehen ohne zu zahlen und wir können nichts tun. super! und wenn euer parkplatz wirklich öffentlich ist, dann hast pech gehabt aber ärgerlich ist ist dennoch. vilen dank zwergenconny