private Parkplatzveränderung?
seid 36 Jahren haben wir hier direkt am Wohungseingang unseren Parkplatz -es handelt sich um ein Einfamilienhaus. Nun haben wir einen neuen Vermieter bekommen,der hinterm Haus einen Parklatz gemacht hat ,durch unseren Garten einen entsprechenden Weg anlegte ,( damit den ganzen Garten zerstört durch einen höher gelegten weg ,wie durchs Moor ), und wir sollen jetzt dort parken. Der Fussweg führt bis hinters Haus , ca gute 50 mtr weiter .Bei Wind und Wetter müsen wir jetzt unseren neuen Parkplatz erreichen ,auch den Einakuf müssen wir von dort dann ins Haus schaffen . Was aus unserem alten Parkpaltz direkt vorm Haus wird ,sagt er uns nicht.
Wir würden gern wissen , ob wir da rechtlich was machen können ,oder muss man das so hinnehmen ? wir würden gern wenigstens ein Fahrzeug ( wir haben im sommer 3 und ansonsten 2 ) weiterhin vorm Haus parken wollen . Es handelt sich um Kleinfahrzeuge ,also Opel corsar und Fiesta ,den kleinen älteren und ein peugot206cc cabrio im Sommer.
6 Antworten
seid 36 Jahren haben wir hier direkt am Wohungseingang unseren Parkplatz -es handelt sich um ein Einfamilienhaus.
OK.
Nun haben wir einen neuen Vermieter bekommen,der hinterm Haus einen Parklatz gemacht hat
Ob das zulässig ist ohne Änderungskündigung ist u.a. vom genauen Text des MV abhängig. Grundsätzlich kann man dem VM nicht verwehren, im Rahmen einer Umplanung respektive Umgestaltung des Außenbereichs solche Arbeiten auszuführen; vom Mieter eingebrachte Gegenstände bzw. Einbauten (so diese nicht ohnehin unter Genehmigungsvorbehalt durch den Eigentümer bzw. durch die zuständige Behörde gestanden hätten) sind natürlich dann entsprechend zurückzubauen bzw. abzulösen.
wir sollen jetzt dort parken
Sofern das baurechtlich zulässig ist, ist das nicht zu beanstanden, da der Stellplatz im MV vermutlich ohne bestimmte Verortung (wenn überhaupt) aufgeführt ist.
,auch den Einakuf müssen wir von dort dann ins Haus schaffen
Warum? Solange es die vorige Zufahrt noch gibt, steht es euch doch frei, vor der Tür auszuladen. Nur abstellen geht halt dann nicht mehr.
Was aus unserem alten Parkpaltz direkt vorm Haus wird ,sagt er uns nicht.
Scheinbar wurde hier dann ja die gesamte Zuwegung geändert. Das macht niemand ohne Grund; entweder ist es eine Auflage, oder der Grund auf der Seite der bisherigen Zufahrt wird für andere Zwecke benötigt.
Ergänzung.
Scheinbar wird hier ja massiv angebaut:
"die haben ja hier einiges umgebaut bzw. sich an die angrenzende halle oben ein grosse angefangen wohung auszubauen ( wollen sie noch weiter machen und dann von oben eine treppe runter laufen lassen"
Dann muss der Stellplatz da weg, weil sonst weder die Abstandsflächen eingehalten würden noch die Zuwegung zum Nebengebäude möglich wäre. Baumaßnahmen im beschriebenen Umfang sind zweifellos genehmigungspflichtig, ergo muss es bei der örtlich zuständigen Behörde ja Unterlagen inkl. eines Genehmigungsverfahrens dazu gegeben haben.
wir würden gern wenigstens ein Fahrzeug ( wir haben im sommer 3 und ansonsten 2 ) weiterhin vorm Haus parken wollen
Dafür gibt es keine Anspruchsgrundlage, es sei denn, der Stellplatz vor dem Haus wäre eben explizit so mitgemietet worden. NB.: Ich bezweifle auch, dass 3 KFZ dort überhaupt abgestellt werden dürfen. Solange die neu geschaffene Zuwegung genügend Platz für 3 KFZ bietet, ist das jedenfalls vertraglich nicht zu bemängeln.
danke für die ausführliche antwort !
wir wohnen hier auf einem ehemaligem bauernhof mit grosserm aussenbereich .wir hatten bislang reichlich plazt für 3 fahrzeuge udn auch die letzen 2 jahre ging alles wunderbar .haben aj nur kleinfahrzeuge im gegensatz zu den neuen vermietern , die sich selber mit allem möglichen anhängern und baumaschinen udn baumaterialien alles vollkommen zustellen -aber sind aj die neuen besitzer , dürfen sie ja auch .
nur mein eines kleine auto würde da bestimmt nicht stören . okay - rechtlich sieht da s alles anders aus ,denke ich . wir haben dieses haus hie r mit EINEM parkplatz gemietet ,dazu haben wir für mein zweitfahrzeg dann schon vor 20 jahren den zweten platz auf gebühr dazugemietet udn jetzt seid 5 jahren haben wir im sommer ein carbrio ,was im winter hier garnicht steht ,sondern in der garage ausserhalb vom hof. .
Müsste das nicht in eurem Mietvertrag stehen, was der Vermieter ohne Zustimmung machen darf und was nicht? Normalerweise werden solche Dinge im Mietvertrag festgelegt.
ich weiss es nicht , aber die haben ja hier einiges umgebaut bzw. sich an die angrenzende halle oben ein grosse angefangen wohung auszubauen ( wollen sie noch weiter machen und dann von oben eine treppe runter laufen lassen , die dann ziemlich auf dem jetztigen Parklaptz vor der hasutür endet ,wenn überhaupt.)
Da kann aber etwas nicht stimmen.
Im Mietgegenstand ist der Mieter Hausherr, und da kann der liebe Vermieter nicht so einfach stören oder bauen.
Der Mieter hat ihn also reingelassen, also war er einverstanden. Und sicherlich wurde wegen Mehraufwand nun auch die Miete nach unten reduziert.
Wenn der liebe Mieter das so möchte, bekommt er es doch auch so.
ne dümmere antwort kann man dazu wohl laum geben !! lass es doch einfach wenn du nichts beitragen kannst!
Warum so kühn?
Ich habe die Handwerker nicht auf das Grundstück gelassen und eine Änderung im Mietvertrag auch nicht zugestimmt.
es wurde garkeien änderung im mietvertag vorgenommen , ausser der jähl. mieterhöhung .!und die handwerker sind die besitzer selber, denenkannich wohl kaum verbeiten was na ihreme erworbenem hasueigentum zu machen !! ich sag doch DUMMES GESCHWAFEL !!
Natürlich kannst Du, Du bist der Mieter, der Hausherr, somit der Bestimmer, und wegnehmen lassen musst Du Dir auch nichts.
Ist mir aber auch egal. Bist ja nicht mein Mieter.
ich habe als mieter kaum rechte , leider
ich kann mit sicherheut dem neuen besitzer nicht verbieten an seinem haus arbeiten /umarbeiten auszuführen --es betrifft aj nicht meine wohung direkt ,nur meinen parkplatz
Dann ist Dir eben nicht zu helfen.
das gilt wohl eher UMGEKEHRT !!
Mich betrifft es nicht, ist auch nicht meine Frage, ich kenne mich aus, mit Mietern und Vermietern, Du nicht, schade, dass Du nicht mal lernfähig bist.
Eigentlich kann er gar keine gravierenden Veränderungen an der Mietsache vornehmen.
Es kommt aber auch darauf an, was ihr genau angemietet habt,
Er kann euch nicht einfach Parkplätze wegnehmen, wenn ihr die so mit angemietet hattet.
angemietet haben wir ein wohnhaus ,wo wir allein drinn wohnen seid 36 jahren dazu gehört der Parkplatz vor der tür udn dazu gehört ein weiterer Parkplatz für meine zweitwagen , plus der im sommer fürs cabrio . die beiden letzteren werden mit 20 und 15 € monatlich bezahlt. im mietvertrag wurde da garnichts festgehalten ,obwohl der vom neuen mieter erneuert wurde bzw. natürlich neu unterschrieben wurde, es wurde auch ein jährliche mieterhöhung von 10 € monatlich vereinbart( wir zahlen wenig miete hier)
Kann er dann nicht wegnehmen.
Es muss so bleiben, wie ihr das angemietet hattet.
Weil so ist der Vertrag geschlossen worden, wenn du einen Stuhl bestellst, ist der auch so, wie er da aussieht und nicht nachher anders.
Es muss so sein, wie es angemietet wurde.
ich werde mich da mal beim rechtschutz schlau machen / rechtsanwalt danke dir für den denkanstoss.
Mir stellt sich hier die Frage ob der Eigentümer rein von der baurechtlichen Seite die Parkplätze überhaupt auf das Gartengelände verlegen darf.
fraglich das haben wir uns auch schon gefragt. aber wie kann man das feststellen lassen ?
unverbindlich mal im örtlichen Bauamt fragen?
okay danke
die Miete wurde nicht runtergesetzt, auch nicht wegen Mehraufwand durch Umbau .IM Gegenteil , sie wurde hochgesetzt um monatlich 10 € , immer für ein Jahr fortlaufend