Wie weit darf das auf dem eigenen Parkplatz vorm Haus stehende Auto in die Straße hineinragen?
Hallo zusammen,
es geht um einen großen Parkplatz direkt vorm Haus in einer verkehrsberuhigten Zone im Wohngebiet, der zu unserer von uns angemieteten Wohnung gehört. Da Parkraum in der Strasse begrenzt ist, parken wir auf dem Parkplatz mit zwei Autos im rechten Winkel zur Strasse. Eins unserer Autos ragt leicht (ca. 20cm) mit dem Hintern auf die Strasse hinaus. Die Räder stehen aber auf dem Parkplatz. Zwischen Parkplatz und Strasse ist kein Gehweg. Und von einer Gefährdung des Verkehrs oder eines Gehweges kann kaum die Rede sein. Links und rechts von unserem Parkplatz grenzen Parkplätze anderer Anwohner an.
Nun verlangt ein Eigentümer im Haus, der den Parkplatz links neben unserem hat, über die Eigentümergemeinschaft, dass wir eines unserer Autos in der Strasse parken und nur noch eines schräg auf unserem Parkplatz. - Ich vermute ja Neid als Beweggrund, weil seine beiden Kombis nicht gemeinsam auf seinen Parkplatz passen :-D - Darf er das?
In der Strasse wird links und rechts am Strassenrand wild geparkt und ich kann mir nicht vorstellen, dass es im Sinne des Ordnungsamtes ist, wenn ein weiteres Auto am Strassenrand parkt und die Durchfahrt erschwert.
Ein Mieter/Eigentümer zwei Häuser weiter parkt übrigens ebenso. Sein Auto ragt noch weiter in die Strasse hinein, da der Parkplatz einfach nicht tief genug ist.
Vielen lieben Dank vorab!
6 Antworten
Wenn es tatsächlich ein verkehrsberuhigter Bereich ist (Zeichen 325), darf dort gemäß StVO überhaupt niemand außerhalb gekennzeichneter Flächen parken.
Dazu gehört auch - wenn man's genau nimmt -, dass Dein Fahrzeug nicht auf die Straße hinausragen darf (Entscheidend für Parkverbote u. ä. sind nicht die Reifen, sondern die äußeren Abmessungen des Fahrzeugs.)
Ob der Miteigentümer Dir Vorschriften machen kann, wie viele Fahrzeuge Du auf dem Stellplatz unterbringen darfst, weiß ich leider nicht ...
kompliziert, da hier mehrere rechtliche Sachverhalte aufeinandertreffen. Wenn im Mietvertrag nichts anderes geregelt ist dürfte dem Abstellen beider Autos eigentlich nichts entgegenstehen- insofern der Nachbar dadurch aber auch nicht in seinen Parkmöglichkeiten behindert wird. Der Vermieter kann aber prinzipiell mit entsprechenden Regelungen im Mietvertrag nur das Parken eines PKWs zulassen. Dann müsste man sich nochmal genauer die Teilungserklärungen der Eigentümergemeinschaft ansehen- tendenziell vermute ich aber mal, dass die Gemeinschaft das Parken beider PKWs ohne Behinderung anderer nicht verbieten kann. In einer verkehrsberuhigten Zone müssen aber prinzipiell die Markierungen eingehalten werden, hier könnte der Nachbar durch Einschaltung des Ordnungsamtes ggf. Probleme bereiten- ich vermute mal, dass 20cm schon an der Grenze zur Verhängung von Bußgeld liegen. Alles in allem wird die Frage aber nur ein Jurist genau beantworten können.
oh weh, immer diese missgünstigen Prinzipienreiter. Dann parke ich halt ab sofort als Dauerparker auf dem meistens von ihm genutzten Platz am Strassenrand. Mal schauen, wie ihm das gefällt ;-)
enn ein weiteres Auto am Strassenrand parkt und die Durchfahrt erschwert.
wie breit die durchfahrt sein muss, ist in der strassenverkehrsordnung geregelt.
ansonsten kann der vermieter natürlich schon verlangen, dass ihr so parkt, wie allgemein üblich, nämlich EIN auto auf EINEM parkplatz.
wenn euch einer den "hintern" abfährt, weil ihr auf der strasse steht, habt ihr zum einen den schaden und vermutlich auch eine mitschuld.............
dann halt der miteigentümer, "über die mitgeigentümergemeinschaft".. es ändert sich aber nichts daran. zweckentfremdung von parkplätzen muss keiner dulden..
Ja darf er, er hat euch wahrscheinlich EINEN Einstellplatz vermietet und ein Einstellplatz ist nun mal für ein Auto vorgesehen. Es kann Probleme mit dem Ordnungsamt geben, ein Auto darf nicht in die Fahrbahn hineinragen. Dem möchte er entgegen wirken. Und euere Autos passen ja auch nicht ein den Stellplatz, sonst würden sie nicht über den Fahrbahnrand hinausragen.
Unser Vermieter hat uns zwar einen Stellplatz vermietet, hat aber mir gegenüber ausdrücklich gesagt, dass ich auch zwei Autos darauf parken kann, da er ja so gross ist. Die Mieter davor haben dies auch schon getan.
Es ist unser Nachbar mit dem nebenliegenden Parkplatz, der verlangt, dass wir nur mit einem Auto darauf parken.
Wenn ihr EINEN PKW-Stellplatz habt, dann darf da auch nur ein Auto parken.
Wenn ihr zwei Autos habt, müsst ihr das zweite woanders parken. Zur Not halt auf öffentlichen fürs Parken freigegebenen Stellen, die nicht direkt vor dem Haus sind.
siehe oben, es ist gar nicht unser Vermieter, der das verlangt, sondern ein anderer Eigentümer des Hauses.