Hausbewohner parken auf Gästeparkplätze

6 Antworten

Ein passendes Gesetz gibt es hier nicht, denn die Parkplätze sind ja offensichtlich Privateigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft und die kann auch regeln, wer dort wie viele und welche Parkplätze bekommt.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, gehört jedem Wohnungseigentümer ein Stellplatz, richtig? D. h. in deinem Wohnungskaufvertrag war ein Stellplatz enthalten, und an dem hast du das Sondereigentum, nicht an den übrigen. Also hast du auch keinen Parkplatz "verloren".

Die übrigen Parkplätze sind Gästeparkplätze. Wer ist dort Eigentümer? Ist das Gemeinschaftseigentum?

Wenn dem so ist, müsst ihr mit der WEG eben die Nutzung genauer regeln (Nutzungsvereinbarung). Denkbar wären da Regelungen wie z. B. dass die Parkplätze nur noch Gästen (nicht mehr den Wohnungseigentümern selbst) zur Verfügung stehen sollen oder dass eine Teilungserklärung gemacht wird und auch die Gästeparkplätze den Wohnungseigentümern zum Kauf angeboten werden (wobei auch das eigentlich zum Scheitern verurteilt ist). Das erste wäre wohl die Lösung nach dem Motto "Was ich nicht haben kann, soll auch kein anderer haben". Natürlich kannst du zur WEG-Versammlung auch einen Anwalt mitbringen, wenn du das möchtest.

Gibt es denn wirklich keine anderen Parkmöglichkeiten in der Nähe? Nur aus Prinzip solche Streitigkeiten auszufechten, ist doch ziemlich zeit-, nerven- und kostenintensiv.

Da gibt es keine Gesetzbücher; da gibt es eine Eigentümerversammlung. Die schafft der Hausverwaltung an was sie zu tun hat.

Wenn derjenige Deinen gekauften Parkplatz unrechtmäßig benutzt, kannst Du denjenigen erstmal auf Deine Kosten abschleppen lassen.

Jetzt stellt dieser Kerl seine Autos ständig auf die Gästeparkplätze

Das ist Sache des Eigentümers, wenn der dies gestattet okay.

Skugrig 
Beitragsersteller
 22.12.2013, 17:38

Es sind nur Wohnungseigentümer in dem Haus. Die Sache ist die, zu jeder Wohnung gehört nur ein Parkplatz. Das heißt, nur der eine Parkplatz wurde mit der Wohnung gekauft, die Anderen Parkplätze sind NUR für die Gäste. Ich meine die Wohnungseigentümer haben nicht das Recht dort einfach zu Parken, dann könnte ich ja mein Bett ins Flur stellen.

Antitroll1234  22.12.2013, 17:42
@Skugrig

Die Sache ist die, zu jeder Wohnung gehört nur ein Parkplatz.

Und wenn jemand auf Deinem Parkplatz steht kannst Du denjenigen abschleppen lassen.

die Anderen Parkplätze sind NUR für die Gäste

Wenn dort jemand steht, ist dies Sache des Eigentümers von diesen Parkplätzen.

dann könnte ich ja mein Bett ins Flur stellen.

Du kannst in der Tat in Deinem Flur nahezu alles machen was Du möchtest.

Skugrig 
Beitragsersteller
 22.12.2013, 17:57
@Antitroll1234

Ja auf meinen Parkplatz stellt sich ja keiner, aber die Gästeparkplätze werden ständig von dem Eigentümer selber belegt. Wenn dieser Kerl vorher so ein Radau gemacht hat, dann wird er jetzt mit einem Parkplatz leben müssen, den sowohl er als ich darf nicht alles in dem Haus und dazugehörigen Parkplatz machen was wir möchten. Ich hatte mich falsch ausgedrückt, mir Flur meinte ich Treppenhaus, und da dürfte ich mein Bett nicht hinstellen. Sowohl das Treppenhaus als auch das Parkplatz gehört zur ganzen Hausgemeinschaft, und wenn er unbedingt Gästeparkplätze haben wollte, dann soll er sie haben, aber dann auch wirklich nur für die Gäste. Ich denke ich werde wohl meine Anwalt hinzuziehen.

Antitroll1234  22.12.2013, 18:26
@Skugrig

aber die Gästeparkplätze werden ständig von dem Eigentümer selber belegt

Und wo genau ist nun Dein Problem ?

Ich denke ich werde wohl meine Anwalt hinzuziehen.

Ja mach dies.

Skugrig 
Beitragsersteller
 22.12.2013, 18:41
@Antitroll1234

Das ist jetzt nicht dein ernst. 2 Autos brauchen 2 Parkplätze? Das Problem ist doch, er hat mir durch sein Egoismus meinen Parkplatz, den ich brauche, weggenommen. Er hat jetzt wieder 3 Parkplätze und ich einen, irgendwie ungerecht, oder? Wenn ich nach Hause komme sind diese Parkplätze IMMER belegt.

Antitroll1234  22.12.2013, 18:44
@Skugrig

Wenn ich nach Hause komme sind diese Parkplätze IMMER belegt.

Lach, und wo ist nun Dein Problem ?
Parke wo anders, oder willst Du dich etwa auf die Gästeparkplätze stellen ?

Antitroll1234  22.12.2013, 18:57
@Skugrig

Nein ich möchte mich nicht auf die Gästeparkplätze stellen,

Und wo ist jetzt Dein Problem, wenn Du da nicht parken willst, dann lasse andere dort stehen, dich stört es ja nicht, Du willst da ja nicht parken^^

Wieso sollte ich mir das gefallen lassen

Was gefallen lassen ?
NIEMAND blockiert DEINEN Parkplatz, Du bist ein echt seltsamer Mensch.

Skugrig 
Beitragsersteller
 22.12.2013, 19:08
@Antitroll1234

Wieso bin ich den seltsam. Ich habe einen Parkplatz wegen meinem Hausbewohner verloren, ich hatte anfangs 2 Parkplätze und er 3. Als dann neue Leute in das Haus eingezogen waren, musste dieser Kerl einen von seinen drei Parkplätzen abgeben. Er fühlte sich unrecht behandelt und war der Meinung er sollte seinen Parkplatz behalten und ich meinen abgeben. Das hieße er hätte 3 Parkplätze und die anderen beiden jeweils 1. Also musste er sich beim Hausverwalter beschweren und nun haben wir durch ihn jeweils 1 Parkplatz und 2 Gästeparkplätze die er ständig belegt. Das heißt auch dass er sein Ziel erreicht hat und jetzt doch 3 Parkplätze dauerhaft belegt. Ich bin seltsam? Du ließt ja nicht einmal mein Anliegen und kommentierst diese. Es ist doch ganz klar was ich mir nicht gefallen lassen möchte.

Sandra3251  22.12.2013, 19:11
@Skugrig

Du kannst nichts verlieren was dir niemals gehört hat.

Wirf ein Blick in Dein Vertrag, dort steht was Du gekauft und oder gemietet hast.

Du willst dich doch eh nicht auf diese Plätze stellen, und gängelst nun an anderen herum die dort stehen --> deswegen bist Du seltsam.

Was juckt es dich wenn Du dort eh nicht parken möchtest ?

Skugrig 
Beitragsersteller
 22.12.2013, 19:15
@Sandra3251

Genau, das selbe steht in seinem Vertrag. Nochmal, es geht mir ums Prinzip, ich leide darunter, soll er auch. Es war nicht meine Idee.

Antitroll1234  22.12.2013, 19:16
@Skugrig

Du ließt ja nicht einmal mein Anliegen und kommentierst diese

Nein, Du liest nicht was geantwortet wurde, oder verstehst geschriebenes nicht.

Erklärt aber so einiges...

Nochmal, es geht mir ums Prinzip, ich leide darunter, soll er auch

Kindergarten.

Skugrig 
Beitragsersteller
 22.12.2013, 19:29
@Antitroll1234

Ich habe dich sehr gut verstanden. Was mir nie gehörte solle mich auch nicht weiter interessieren bla bla bla. Du findest Egoismus gut! Naja das ist deine Sache. Ich möchte diesen Menschen einfach zeigen dass man, auch wenn man ein Egoist ist, nicht immer alles bekommt.

Antitroll1234  22.12.2013, 19:34
@Skugrig

Ich möchte diesen Menschen einfach zeigen dass man, auch wenn man ein Egoist ist, nicht immer alles bekommt.

Nein, deine Beweggründe sind ganz niedriger anderer Natur.

Du findest Egoismus gut!

Nein, ich finde Dein Verhalten nicht gut.

Skugrig 
Beitragsersteller
 22.12.2013, 19:48
@Antitroll1234

Ich fände mein Verhalten falsch wenn ich einfach ausweichen würde. Es geht hier eigentlich auch gar nicht ob du mein verhalten gut findest oder nicht das ist mir auch absolut, komplett und völlig egal. Es ging mir um das rechtliche, wenn du mein anliegen gelesen hättest, dann wüsstest du das. Egal ich habe jetzt was gefunden, der Kerl hat dort nicht zu parken, ich bin im Recht und das werde ich ihn spüren lassen. Also machs gut (anti)troll du warst mir eine echte Hilfe

Antitroll1234  22.12.2013, 19:51
@Skugrig

Es geht hier eigentlich auch gar nicht ob du mein verhalten gut findest oder nicht das ist mir auch absolut, komplett und völlig egal

Mir auch, aber Du hast dies eingebracht.

Es ging mir um das rechtliche, wenn du mein anliegen gelesen hättest, dann wüsstest du das

Wenn Du verstehen könntest was Du liest, dann wüsstest Du es.

...und das werde ich ihn spüren lassen

...mach Du mal.

Die sogenannten "Gästeparkplätze" scheinen zum Haus gehörige Parkplätze zu sein, die nicht den einzelnen Wohnungen zugerechnet werden können. Also, kann auf ihnen jeder parken, der irgendwie zum Haus gehört, als Bewohner oder Gast eines Bewohners. Inwiefern du glaubst, ein ausschließliches Anrecht auf einen der "Gästeparkplätze" erschließt sich mir nicht.

Skugrig 
Beitragsersteller
 22.12.2013, 18:31

Ich will keinen Gästeparkplatz für mich allein, das habe ich auch nie gemeint. Also nochmal, 1 Hausbewohner hat plötzlich nicht 3 sondern nur noch 2 Parkplätze und beschwert sich beim Hausverwalter, Plötzlich verliere sowohl ich als auch er unseren 2ten Parkplatz und haben stattdessen jeder 1 Parkplatz. Da er sich unbedingt beschweren musste, soll er jetzt mit einem Parkplatz leben, und nicht jetzt alle beide Gästeparkplätze ständig benutzen. Es sieht nämlich so aus, durch seine Aktion habe ich meinen Parkplatz, den ich eigentlich brauche, verloren und an ihn weitergegeben. Er benutzt jetzt seinen Parkplatz + die 2 Gästeparkplätze. Ich werde diesen Gästeparkplatz NICHT benutzen und er soll das auch nicht, er wollte es so, dann soll es so sein.

Antitroll1234  22.12.2013, 18:46
@Skugrig

Es sieht nämlich so aus, durch seine Aktion habe ich meinen Parkplatz, den ich eigentlich brauche, verloren und an ihn weitergegeben

Du hast wie alle anderen nur einen Parkplatz, die anderen Plätze gehören allen, wer zuerst kommt steht dort, parke einfach an anderer Stelle.