Heizungszähler in der Wohnung?
Hallo,
ich und meine Freundin sind vor kurzem(01.07.2012) in unsere erste gemeinsame Wohnung gezogen und da es nun kälter draussen wird wollen wir demnächst anfangen zu heizen. Nun habe ich aber festgestellt das an den Heizkörpern noch solche alten Zähler dran sind und leider nicht die neuen. Ein Bild findet ihr unter dem Link:
http://imageshack.us/f/28/dsc01207pf.jpg/
Nun würde mich interessieren wie ich herausfinden kann ob die Zähler abgelesen wurden? Ist der Vermieter verpflichtet mir auskunft darüber zu erteilen ob diese bei Auszug des altem Mieters abgelesen wurden? Wenn der Vermieter es versäumt hat diese ablesen zu lassen zahle ich dann für den vorherigen Mieter mit? Was mache ich wenn der Vermieter mir die auskunft verweigert? Kann ich die Zahlung der Heizkosten in der Jahresendabrechnung verweigern?
Warum ich frage? Bisher hatten wir nur Probleme mit dem Hausmeister/Vermieter und da Heizkosten mal eben nicht wenig sein können möchte ich lieber auf nummer sicher gehen bevor ich abgezockt werde.
Ich danke allen für ihre Hilfe/Anworten.
Grüße
6 Antworten
Möglicherweise sind die an den HKV abgelesenen Werte auf dem seinerzeit gefertigten Wohnungsübergabe- Protokoll notiert. Warum sollte dir der Vermieter eine Auskunft dazu verweigern?
Falls anlässlich Auszug/Einzug die HKV nicht abgelesen wurden, kann das mehrere Gründe haben. Eine Zahlungsverweigerung steht dir aber in keinem Fall zu.
Bei fehlender Zwischenablesung wird das Wärmedienstunternehmen die Verbrauchskosten nach sog. Gradtagen, siehe Tabelle http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtNebenkosten/WarmeBetriebskosten/zbbh2-1-1.htm aufteilen. Das Ergebnis führt annähernd zu korrekten Werten und ist im Regelfall nicht rechtlich anfechtbar.
Möglicherweise steht dir aber aufgrund der nicht veranlassten Zwischenablesung eine pauschalisierte Minderung der Abrechnung iHv 15% zu, aber das kommt auf die Umstände und den Einzelfall an.
Der vermieter darf Dir dieses Auskunft gar nicht verweigern und die Nebenkostenabrechnung muss definitiv so erstellt werden, dass Du sie auch verstehst.
Ja, das sind sogenannte "Verdunster". Am besten würdet ihr darauf bestehen, dass zumindest Neue angebracht werden, diese sind dann auch "genullt" so dass ihr nicht noch alte Kosten mitbezahlen müsst (sofern nicht abgelesen wurde). Habt ihr kein Übergabeprotokoll vom Vermieter erhalten? Da stehen nämlich normalerweise die Zählerstände drin. Andernfalls schnellstmöglich Vermieter / Hausverwaltung kontaktieren, also die ganze Sache nicht "anstehen" lassen.
Hallo,
ok dann werde ich erst einmal ein Einschreiben aufsetzen und auf Auskunft bestehen wann die Zählerstände abgelesen wurden mit den Zählerständen. Bin halt nur vorsichtig weil ich mich auch schon mit Nachbarn unterhalten haben und die meinen ich solle hier aufpassen. Der Nachbar unter mir hat zB. seit Jahren keine abrechnung mehr erhalten woraufhin ich ihm empfahl auf diese zu bestehen.
Ich habe absolut keine Probleme unsere Heizkosten was wir verbrauchen zu bezahlen aber möchte auch nicht für jemand anderen mit zahlen.
Grüße
Ein Anspruch auf Austausch durch neue besteht nicht
Das kann man auch mal in Frage stellen, denn Verdunster sind bereits seit 2009 nur noch unter ganz bestimmten Umständen zuläassig...
Den 31. Dezember 2013 hat der Gesetzgeber mit der Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) zu einem besonderen Datum in Sachen Heizkostenerfassung gemacht. Dann verlieren alle Verbrauchserfassungsgeräte, die vor dem Juli 1981 installiert wurden, ihre Rechtsgültigkeit und müssen durch moderne Geräte ausgetauscht werden.
alle anderen Geräte bleiben unberührt...
das was du meinst ist das hier
Belege über durchgeführte Verbrauchsablesungen müssen Nutzern nach § 6 Abs. 1 HeizkV zukünftig nur noch dann zeitnah übermittelt werden, wenn in einem Gebäude alte Verdunster mit lediglich einer Ampulle verwendet werden. Bei einer moderneren Geräteausstattung sind gesonderte Mitteilungen zukünftig nicht erforderlich, da die Ablesewerte bei elektronischen Geräten gespeichert sind, bei Verdunstern mit zwei Ampullen die abgelesene Vorjahresampulle im Gerät aufbewahrt wird, und die Ablesewerte vom Nutzer somit kontrolliert werden können.
da steht nix von Austausch...!!
Dann verlieren alle Verbrauchserfassungsgeräte, die VOR dem Juli 1981 installiert wurden, ihre Rechtsgültigkeit und müssen durch moderne Geräte ausgetauscht werden.
Das ist falsch, Du solltest wirklich mal korrekt lesen lernen, das ist ja schlimm. Ich zitiere mal § 12 HeizKV:
"(2) Die Anforderungen des § 5 Abs. 1 Satz 2 gelten als erfüllt [..] 2. für die am 1. Juli 1981 bereits vorhandenen sonstigen Ausstattungen zur Verbrauchserfassung. "
Es verlieren also alle AB Juli 1981 installierten Verbraucherfassungsgeräte nach dem Verdunstungsprinzip Ihre Gültigkeit, und die DAVOR können bestehen bleiben. Und damit dürften so ziemlich alle heute vorhandenen Erfassungsgeräte ungültig sein...
Ich warne dich jetzt zum letzten mal dich etwas runter zuschrauben mit deiner Ausdrucksweise und Mutmaßungen
Danke für die Warnung, zur Kenntnis genommen...
Das sind allerdings keine Mutmaßungen, sondern für jeden des Lesens kundigen Menschen gem. meinem Zitat ganz einfach nachzulesen...
Hallo,
wir haben ein Protokoll aber da steht leider nichts drin. Ich muss auch zugeben das ich es voll verschwitzt habe denn seit der Mietvertrag unterschrieben war gab es nur noch Probleme das der Vermieter sich nicht an Absprachen gehalten hat, der Hausmeister die Termine nicht eingehalten hat usw. Und jetzt wo es kälter wird und man demnächst heizen möchte ist mir das aufgefallen.
Ist der Vermieter verpflichtet neue Zähler anzubringen die auf 0 stehen und was mache ich wenn er sich wieder quer stellt?
Werde dann heute noch ein Einschreiben aufsetzen muss nur noch schauen wie ich das am besten schreibe. Auf Auskunft bestehen wann die Zähler abgelesen wurden oder direkt auf austausch?
Grüße
Ist der Vermieter verpflichtet neue Zähler anzubringen die auf 0 stehen
Nein, er muss nur die Zwischenablesung veranlassen. Wie dies gemacht wird und ob dabei neue Verdunster installiert werden, hängt vom Abrechnungsunternehmen ab...
Der Vermieter ist gem. HeizKV verpflichtet, bei Eurem Einzug eine Zwischenablesung durchzuführen. Alternativ kann er Euch auch Auskunft über die Ablesung bei Auszug erteilen, falls Ihr damit einverstanden seid...
Danke für die Information. also habe ich noch die Möglichkeit den Vermieter aufzufordern die Heizung abzulesen? Was mache ich wenn er sich quer stellt?
Grüße und danke
Ich schrieb "bei Einzug", nach 4 Monaten hast Du diese Möglichkeit also logischerweise nicht mehr. Alternativ muss er eben Auskunft geben. Sollte es damals keine Ablesung gegeben haben, würde ich die kommenden Heizkosten lt. Abrechnung gem. HeizKV um 15 % kürzen...
Wie lange stand denn die Wohnung leer?
Wie lange die Wohnung leer stand weiß ich leider nicht.
Ich gehe mal davon aus, dass während dem Leerstand nicht allzu viel Heizenergie verbraucht wurde, insofern würde ich mich mit der Auskunft über den Ablesestand bei Auszug zufrieden geben, auch wenn dies eigentlich auch nicht ganz korrekt ist...
Wenn sie abgelesen wurden und ich die Zählerstände erhalte wäre ich ja schon mal zufrieden da ich weiß das alles korrekt wäre. :) Ich ärgere mich das ich es vergessen habe aber ist in dem Stress einfach untergegangen. -.-
Weiß vieleicht noch jemand wie diese Verdunster funktionieren. Wird da irgendeine Flüssigkeit mehr oder weniger?
Wie der Name schon sagt, verdunstet Flüssigkeit, und anhand der Menge der verdunsteten Flüssigkeit kann dann der Verbrauch berechnet (oder besser "geschätzt") werden...
um noch einen drauf zu setzen. Viles wurde schon richtig gesagt.
Du hast noch die ollen Verdunster. Deren Bestandschutz läuft nächtes Jahr aus. Da die Verdunster auch die Sonneneinstrahlung oder noch besser - Kaminöfen - erfassen, weil sie sind ja nicht intelligent, mache Vermieter den Vorschlag neue elektronische zu mieten. Die Kosten dieser - auch der ollen - zahlst du sowieso und dann kann er auch neue einbauen lassen. Evt. sogar über Funk, dann braucht keiner mehr zur Ablesung anwesend sein. Die daten werden ausgelesen und die Werte in den Geräten stichtagsbezogen gespeichert.
Und das tollste. Die zählen genauer. Die merken nämlich ob die Wärme von dem heizkörper kommt und dan zählt er und die Sonne kann scheinen.
Ein Anspruch auf Austausch durch neue besteht nicht und das sie nicht abgelesen wurden ist Unwahrscheinlich, da der Vermieter ja dem Vormieter eine Nebenkostenabrechnung stellt und dazu die Werte braucht