Parkplatz gemietet, aber kein Auto (mehr) - Kündigung?

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Wenn der Parkplatzmietvertrag nicht mit einem anderen Mietvertrag verbunden ist (Wohnungsmietvertrag, Gewerbeobjekt ...), dann kann er selbstverstaendlich jederzeit und unter Einhaltung der vereinbarten bzw. gesetzlichen Kuendigungsfrist gekuendigt werden. Ein besonderer Kuendigungsschutz - wie z.B. bei Wohnungsmietvertraegen - besteht hier nicht. Zwar kann er sicher nicht WEGEN des Nichtvorhandenseins eines Autos gekuendigt werden, andererseits bedarf es aber ueberhaupt keiner Angabe eines Kuendigungsgrundes. Es reicht also einfach, wenn der Vermieter ohne Angabe eines Grundes unter Einhaltung der Kuendigungsfrist kuendigt.

Anders sieht es jedoch aus, wenn der Parkplatzmietvertrag als mit einem anderen Mietvertrag verbunden betrachtet werden muss.

Wenn ein Fahrzeug in den öffentlichen Verkehrsraum gebracht wird, muss es zugelassen (§ 3 FZV) und pflichtversichert (§ 1 PflVG) sein. Also in dem Fall hatte Dein Vermieter recht, aber wenn der Parkplatz leer ist und Du dafür zahlst, dann hat er keinen Kündigungsgrund. Falls Du einen netten Nachbarn ohne Parkplatz hast, biete dem doch vorrübergehend Deinen Parkplatz an, bis Du wieder ein Auto hast.

Wenn in den Verträgen nichts dazu geschrieben ist, kannst du den Parkplatz auch ohne PKW mieten. Wie steht es mit Untervermietung, solange du keinen Wagen hast? Dann hast du keine Kosten mit dem Parkplatz.

Der Parkplatz kann dem Miter nicht entzogen werden, wenn er kein Fahrzeug mehr unterhält.

Dies kann auch vertraglich nicht festgelegt werden.

Nein, Du zahlst ja Miete für ihn. Ob Du ihn nutzt, bleibt Dir überlassen.