Parkplatz dauerhaft blockiert durch Anhänger

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Es bedarf da keine Diskussion. Nach geltendem Recht dürfen Fahrzeuge ohne Zugmaschinen (Anhänger, Wohnwagen etc.) im öffentlichen Straßenverkehr (gehe mal davon aus, dass die Parkflächen nicht privat sind) nicht länger als zwei Wochen parken. Sollte die Parkfläche privat sein, also irgendwo im Grundbuch zugeordnet sein, kann der jeweilige Eigentümer natürlich das Recht für sich beanspruchen. Gehört die Parkfläche allen, ensteht dadurch ein sogenannter Miteigentumsantei, der zu gleichen Teilen verteilt wird. So hat dann jeder Anspruch auf seinen! Teil der Gesamtfläche.

TeqIlla 
Beitragsersteller
 28.08.2009, 10:43

kennst du die rechtlichen § dazu?

Belgarion  28.08.2009, 10:46
@TeqIlla

§ 12 StVO / Eine zeitliche Befristung für das Abstellen von zugelassenen Fahrzeugen auf öffentlichen Verkehrsflächen, bei denen die Höchstparkdauer nicht durch ein Verkehrszeichen beschränkt ist, gibt es nur für Anhänger ohne Zugfahrzeug

TeqIlla 
Beitragsersteller
 28.08.2009, 10:55
@Belgarion

perfekt $12 Abs 3b

Belgarion  28.08.2009, 11:31
@TeqIlla

wollte nicht alles verraten. Etwas Suchen soll ja auch gesund sein ;-)

Wenn die ParkFlächen mit zum GrundEigentum des Vermieters gehören, dann mach mit ihm einen Vertrag über kostenpflichtige Nutzung Deiner ParkBucht. Ich hatte annähernd selbes Problem. Mein Vermieter will, dass ich 100000Jahre Miete zahle.(übertrieben) Aber dafür musste er mir Stellplatz für PKW zur Verfügung stellen. Ergebniss: 5€ mehr pro Monat und immer einen EIGENEN und PLATZGESICHERTEN Parkplatz.

An den Vermieter wenden und die Aufstellung von abschließbaren Parkplatzblockierdingsbumsen anregen!

Sehe mal nach, ob das in Eurer Hausordnung irgendwie verankert ist.

einen Parkbommel aufstellen und für die berechtigten Schlüssel austeilen