Haftung bei Diebstahl von beschranktem Parkplatz
Guten Morgen,
Mir wurde am Wochenende mein Motorrad von meinem gemieteten Parkplatz gestohlen. Jetzt frage ich mich, ob ich Schadensersatzansprüche seitens meines Vermieters habe.
Es handelt sich bei den Parkplätzen um einen großen Hof, welcher durch eine Schranke gesichert ist, die man von außen nur mit einem Transponder öffnen kann. Von innen jedoch mittels Induktionskontakt im Boden. Der Parkplatz selber ist für eine Summe x im Monat gemietet und im Mietvertrag nur dem einen Fahrzeug zugewiesen.
Danke schon ein mal für eure Hilfe!
10 Antworten
Mir wurde am Wochenende mein Motorrad von meinem gemieteten Parkplatz gestohlen. Jetzt frage ich mich, ob ich Schadensersatzansprüche seitens meines Vermieters habe.
- Nur wenn dieser die Bewachung vertraglich zugesagt hat ODER
- Aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens seinerseits der Diebstahl begünstigt wurde.
So, wie Du keine Ansprüche gegen den Vermieter hast, denn etwas aus Deiner Wohnung geklaut wird, hast Du auch keine im Fall des Motorrad-Diebstahls.
Der Vermieter stellt Dir gegen Entgelt einen Parkplatz zur Verfügung. Mehr nicht.
Als Du diesen Parkplatz angemietet hast, hast Du das Deiner Versicherung mitgeteilt? Auf jeden Fall musst Du Dich mit Deiner Versicherung wg. des Diebstahls in Verbindung setzen, damit hat Dein Vermieter nix am Hut.
Der Vermieter vermietet dir den Stellplatz aber für die Sicherung und Versicherung deines Fahrzeuges(Motorrad) bist du selbst verantwortlich.
Nun kannst du ja mal beim Vermieter anfragen ob seine Haftpflichtversicherung Diebstahl mit einschließt.
Der VM stellt lediglich den Parkplatz gegen Entgeld zur Verfügung, alles andere ist leider dein Problem. Anzeige wegen Diebstahls erstatten und hoffen, dass deine Versicherung den Schaden zahlt. Dies solltest du mit deiner Vers. abklären.