Was tun, wenn ständig jemand auf meinem Parkplatz parkt?
Hallo! Also in meinem Haus befindet sich eine Arztpraxis, davor nur wenige Parkplätze, die meistens besetzt sind, einer davon ist meiner und es steht ein Schild "Privat" dran. Trotzdem passiert es öfters, dass sich da einfach jemand draufstellt. Was kann ich da tun, denn bei strömendem Regen mit Einkaufstüte und Baby bepackt ist das doch ziemlich nervig! Darf ich die Person zuparken? Oder ein Schild hinhängen, dass man abgeschleppt wird, wenn man da parkt? Danke!
18 Antworten
Ich würde mir von einem Schildermacher eine Art Nummernschild mit der gleichen Nummer wie sie mein Auto hat, anfertigen lassen. Die Erfahrung zeigt, dass diese (personalisierten) Schilder mehr Beachtung finden als ein einfaches "Privat"-Schild.
Ich gehe mal davon aus, dass der Fremdnutzer Deines Parkplatzes nicht immer die gleiche Person ist.
So gut ich Dich verstehen kann, darfst Du diese Person nicht zuparken, denn dies wäre Nötigung und dadurch verhinderst Du letztlich auch, dass Dein Parkplatz frei wird.
Natürlich kannst Du auf Deinem Parkplatz auch ein Schild mit Abschleppandrohung aufhängen - in der Hoffnung, dass dann Dein Parkplatz eher frei bleibt.
Die wirksamste Maßnahme wäre einen umklappbarer Poller, denn Du auf Deinem Parkplatz anbringst.
ich würde dir sogar empfehlen dir so ein Schild zu besorgen. So darfst du dann auch die Leute abschleppen lassen und die Rechnung geht an den Autobesitzer.
Den Abschleppdienst bezahlt derjenige, der ihn beauftragt hat,
Den Abschleppdienst bezahlt derjenige, der das Fahrzeug unbefugt abgestellt hat. Ansonsten kriegt er sein Auto nicht wieder.
Das funktioniert vielleicht, wenn man als Stadt abschleppen läßt, oder als Firma mit einem "Parkplatzbewirtschafter".
Aber bei Privatpersonen ist es mir so bekannt, dass das Fahrzeug nur um die Ecke abgeschleppt wird und nicht auf einen "Verwahrungsplatz" kommt, wo man es dann auslösen muss.
Du kannst es zum Verwahrungsplatz bringen. Um das Fahrzeug irgendwo anders abzustellen, müsstest du doch erstmal einen Parkplatz haben.
In dem Fall müsste die Fragestellerin eben ein Abschleppunternehmen finden, welches seine Kosten vom Fahrer/Halter verlangt und gleichzeitig die Fragestellerin frei von Kosten stellt.
Privat reicht.
Einfach ständig den Abschleppdienst beauftragen, der Halter des falsch parkenden Autos wird es nur so lernen. Oder die Halter der falsch parkenden Fahrzeuge.
Du bezahlst für Deinen Stellplatz ja nicht, damit andere dort parken, und das weiss eigentlich auch jeder. Haben die halt Pech gehabt.
dann darf man den Abschlepper aber auch selber bezahlen und das Geld einklagen- erscheint mir etwas umstandlich.
Sicher? Das wäre ja ein Freischein für alle Falschparker...
In dem Fall müsste der Parkplatzbesitzer mit dem Abschleppunternehmen schriftlich vereinbaren, dass dieses ihn von allen Kosten freistellt und der Parkplatzbesitzer seinen Anspruch auf Schadenersatz an das Abschleppunternehmen abtritt. Solche Verträge schließen im Privattrecht in der Regel nur Parkraumbewirtschafter ab.
Einfacher wäre ein Poller, weil dann der Parkplatz sofort und immer frei ist, denn auch der Abschlepper ist ja nicht sofort vor Ort.
Die Musik bezahlt immer wer sie bestellt. Der Falschpartker hat keinen Vertrag mit dem Abschlepper geschlossen. Direkte Ansprüche kann er an diesen also nicht stellen.
@Kevin: FURBO hat doch in seiner Antwort ganz klar dargelegt, dass meine Antwort richtig ist. Er hat sogar die §§ dazugeschrieben!
Wir reden hier von deutschem Recht, vielleicht ist das in Österreich und der Schweiz ja anders.
@Xipolis: Ja, der Poller wäre wirklich die einfachste Lösung. Übrigens kann auch eine Frau den montieren, wenn sie nicht gerade schwächlich ist. :)
Bambi201264,
also ich würde den für meine Partnerin anbringen, so war das gemeint. ;-)
Was das mit dem Abschleppen betrifft, so muss sich das Abschleppunternehmen eben auch darauf einlassen, die Kosten ausschließlich vom Halter und/oder Fahrer zu fordern. Wenn die Fragestellerin nämlich den Abschlepper ruft und der kommt angefahren und will dann von der Fragestellerin Geld, dann kann sie nicht auf den Halter/Fahrer verweisen, da sie die Auftraggeberin ist.
Die Herausgabe kann man wohl von der Zahlung der Kosten abhängig machen; ein sich daran anschließendes Verfahren verursacht kosten und ist immer für den Betreiber des Verfahrens auch mit dem Risiko des Unterliegens verbunden.
Ja, häng ein Schild hin und lass ihn abschleppen.
Fast alles richtig, nur das mit der Rechnung nicht.
Den Abschleppdienst bezahlt derjenige, der ihn beauftragt hat, darf sich aber die Kosten vom Falschparker zurückholen.