Azeige wegen Fahrerflucht bekommen und nach 3 Monaten ist nichts passiert, kommt da noch was?
Hallo ihr lieben. Und zwar habe ich einen B- Führerschein und bin noch in der probezeit. An einem freitag im November bin ich zu einem Kumpel gefahren und wollte vor dessen Haus parken. Beim einparken habe ich das Auto das hinter mir stand beschädigt. Bin natürlich sofort zu meinem Kumpel und habe gefragt wem das Auto gehört. Es stellte sich raus, das es von seinem Nachbarn ist. Bin dann natürlich sofort mit meinem Kumpel zu dem Nachbarn gegangen und habe geklingelt. Mindestens eine halbe Stunde lang aber keiner hat aufgemacht. Daraufhin habe ich dem Nachbarn einen zettel in den briefkasten geschmissen in dem ich die tat geschildert habe und meine Nummer und Adresse hinterlassen habe damit wir das klären können . Und bin daraufhin weggefahren. Als sich bis Sonntag immernoch niemand gemeldet hatte bin ich am Sonntag nochmal zu dem Nachbarn gefahren . Diesmal hat er aufgemacht. In einem Gespräch zwischen ihm und mir stellte sich dann raus das sein briefkasten aufgebrochen wurde also war der zettel weg und er eine anzeige wegen Unfallflucht gegen mich gestellt hat weil sich andere Nachbarn mein Kennzeichen aufgeschrieben hatten. Ich klärte das mit ihm das meine Versicherung den Schaden übernimmt und er zog die anzeige zurück. Trotzdem stellte die polizei Strafanzeige wegen öffentlichen deliktes. Wurde dann auf die polizei vorgeladen und dort wurde mein Auto begutachtet. Angaben zum tathergang gab ich nicht an ohne meinen Anwalt. Daraufhin meinte die Polizisten das sie das weiterleiten und die Staatsanwaltschaft sich meldet. Das ist jetzt genau 3 monate her. Seit dem absolut nichts. Mein Kumpel meinte irgendwas von wenn die sich 3 monate lang nicht melden verfällt das und es kommt nichts mehr? Kann mir dazu jemand was sagen ? Und muss ich noch mit Konsequenzen rechnen wenn ja was für welche ? Und wie lange kann es dauern bis sich die Staatsanwaltschaft meldet? Danke schonmal!
6 Antworten
Die Staatsanwaltschaft wird sich in jedem Falle noch bei Dir melden. Die Verfallsfrist von Bußgeld-Delikten ist in diesem Fall nicht gegeben.
Mit etwas Glück bekommst Du die Mtteilung, daß das Verfahren eingestellt wurde.
Schließ den Staatsanwalt in Dein Nachtgebet mit ein, dann klappt das schon.
Die 3-monatige Verjährungsfrist betrifft Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Hier geht es aber um eine Straftat weshalb diese Frist nicht zur Anwendung kommen kann.
Du wirst ganz sicher noch etwas hören - im schlechtesten Fall durch die Zustellung eines Strafbefehls [Geldstrafe, möglicherweise auch mit Fahrverbot oder Entziehung der FE], im besten Fall die Nachricht das man das Verfahren eingestellt hat.
In der Regel dauert so etwas 2-4 Monate.
das läuft von ganz alleine. Offizialdelikt. Sollte aber der Nachbar keinen Schaden am Fahrzeug haben kann es auch eingestellt werden.
Du must abwarten
Melden wird er sich sicher.
Ob da was passiert kann ich dir nicht mit Sicherheit sagen, denn eigentlich reicht nen Zettel nicht. Entweder den Betreffenden ansprechen, oder sich bei der Polizei melden.
Wenn du nen Zettel einwirfst und weg fährst kanns ja sein dass du zu dem Zeitpunkt ggf betrunken gewesen bist.
Ich würde vermuten dass nichts passiert, wenn der Nachbar deines Freundes die Situation bestätigt. Aber sicher sein kann man sich da nicht :)
Du könntest eine Anfrage starten.
Warum habt ihr nicht die Polizei angerufen. Ich könnte mir vorstellen das es als Bagatelle eingestellt wird und die eigentliche Fahrerflucht mit Vorsatz war das nicht. aber wer weiß schon was da draus gemacht werden kann.