Ausversehen Auto gerempelt und nicht bemerkt,ist das schon Fahrerflucht?
Ich habe gestern am Arbeitsplatz nach Feierabend das Auto eines Kollegen geschrammt ohne dies zu bemerken. Heute morgen hat er eine Mail rumgeschickt und auf den Schaden hingewiesen.Weil ich neben ihm parkte guckte ich nach und stellte fest dass ich es gewesen sein muss und teilte ihm dies sofort mit.Da er bereits ANZEIGE gegen Unbekannt erstattet hatte wollte er die Polizei informieren ,dass er die Anzeige zurückziehen wolle.Doch die teilte ihm mit dass dies nicht möglich sei und die Ermittlungen liefen bereits wegen Fahrerflucht.Was habe ich nun zu befürchten?
7 Antworten
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist ein Offizialdelikt, das heißt hier muss von Amts wegen ermittelt werden sobald die Straftat bekannt wird.
Eine Rücknahme der Anzeige bringt also nichts.
Gegen Dich wird nun ein Strafverfahren eingeleitet. Wenn Du glaubhaft machen kannst das Du den Unfall nicht bemerkt hast und das auch zum Schaden passt dann dürfte das Verfahren eingestellt werden. Sollte das nicht der Fall sein dann droht Dir eine Geldstrafe und eventuell auch ein Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.
Eine Strafanzeige kann man nicht zurückziehen, das geht nicht. Die Sachbeschädigung nach § 303 StGB ist jedoch ein Strafantragsdelikt. B wird also zusammen mit der Strafanzeige auch Strafantrag gestellt haben, denn sonst wären die Ermittlungen gar nicht erst aufgenommen worden. Einen Strafantrag kann man nach § 77 d StGB ohne jedwede Begründung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens zurücknehmen. Ein zurückgenommener Antrag kann nicht nochmals gestellt werden.
B muss also nur die wirksame Antragsrücknahme gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erklären. Dann ist A "vom Haken".
Quelle: www.recht.de
Es ist schön das du es besser weißt...beschwer dich da: Quelle: www.recht.de
Hast du eine Quelle für dein unendliches Wissen ???
Das ist ein Forum also so zuverlässig wie z.B GF :-)
Lt Bescheinigung hat er nur eine Anzeige wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort erstattet..... keinen Strafantrag gestellt
Bei Fahrerflucht kann man die anzeige nicht zurückziehen. Dann ermittelt die staatsanwaltschaft selbst, weil da nicht nur gegen die straßenverkehrsordnung, sondern auch gegen das Strafgesetzbuch verstoßen wird. Wenn du nachweisen kannst, dass du den Unfall nicht bemerkt hast (nicht bemerkt haben MUSST), kommst du wohl aus der sache raus. sonst mach ein erinnerungsfoto von deinem führerschen.
wenn er die Anzeige zurück zieht, dann passiert gar nichts, denn es liegt kein öffentliches Interesse vor. Den Schaden musst du ihm natürlich bezahlen. Den Übereifer deines Kollegen kann ich nciht verstehen. Er wußte doch, dass es nur ein Kollege aus er Firma sein konnte, da warte ich doch zumindest 1-2 Tage bevor ich zur Polizei gehe. Er soll nochmal schriftlich seine Anzeige zurückziehen, das müsste es dann gewesen sein
wenn er die Anzeige zurück zieht, dann passiert gar nichts,
Stimmt nicht, google mal nach Offizialdelikt
Auf dem Parkplatz parken auch Nichtmitarbeiter und es gab viele Parkschaeden mit Unfallflucht. Als er direkt heute morgen die Anzeige telefonisch zurücknehmen wollte wurde ihm in meinem Beisein durch die Polizei mitgeteilt , dassdies nicht mehr geht
Das ist nicht richtig.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist ein Offizialdelikt. Das heißt sobald die Polizei davon erfährt muss sie auch ermitteln. Die Anzeige kann man zwar formell zurücknehmen, trotzdem wird weiter ermittelt werden.