Parken in Fußgängerzone wegen Umzug?
Hallo!
Wir sind in die Fußgängerzone umgezogen in die Innenstadt. Das ist nun nicht der Hauptteil der Fußgängerzone, sondern eher einer Nebenstraße mit wenig Fußgängerverkehr.
Nun haben wir ein paar Möbel dort hinzubringen, wofür ich extra einen Sprinter hole.
Darf ich aufgrund des Umzuges und da es ja einige Möbel zu schleppen gibt dort nun parken?
Muss man sich ne Genehmigung holen, wenn ja, wo?
Danke schonmal!
3 Antworten
Erlauben
die örtlichen Gegebenheiten kein problemloses Abstellen des
Umzugswagens, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen
Gemeinde.
Genehmigungen werden erteilt, wenn der Umzugswagen:
im Halteverbot abgestellt werden soll;
in einer Fußgängerzone oder ähnlichem abgestellt werden soll;
ohne Genehmigung abgestellt werden könnte, dies aber wegen ständig parkender Fahrzeuge nicht möglich ist
Im letzten Fall muss die Einrichtung einer mobilen
Halteverbotszone beim dafür zuständigen Amt (wahlweise
Straßenverkehrsamt, Stadtverwaltung oder Landratsamt) beantragt werden.
Der Antrag sollte schriftlich erfolgen und spätestens 14 Tage vor Umzug
eingereicht werden. Teilweise können die Antragsvordrucke im Internet
heruntergeladen werden. Es genügt aber auch ein formloses Schreiben.
Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
Name, Anschrift, Telefonnummer
Datum des Umzugs sowie voraussichtliche Dauer (Uhrzeit von/bis)
ausführliche Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten (wie ist die Verkehrsbeschilderung, gibt es Parkuhren, etc.)
Straße und Hausnummer(n), wo die mobile Halteverbotszone eingerichtet werden soll.
Vielen Dank!
Das hätte ich dann nun vor 2 Wochen machen müssen. Dann heißt es heute wohl: laufen und schleppen.
Dann park ich etwas außerhalb. Danke jedenfalls !:-)
Du musst bei der Stadt eine Sondergenehmigung beantragen.
Grundsätzlich ja, jedoch nicht, wenn dieser Tag auf Samstag fällt.
Schön wenn man so kurzfristig, also von heute auf morgen den Entschluß fasst, umzuziehen. Ich musste mir Wochen vorher schon überlegen, wie und womit ich umziehe. So spontan bin ich nicht. Hatte deshalb wochenlang die Gelegenheit, bei meinem Ordnungsamt eine -kostenlose- schriftliche Ausnahmegenehmigung zu besorgen, sowie die dazugehörenden Haltverbotsschilder vom Bauhof.
Du brachst eine Genehmigung.
Und wo muss ich diese beantragen ?
Bei der Stadt.
Oh, kriegt man das denn am selben Tag noch hin?